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Micha - Kapitel 1

Gott erscheint zum Gericht über Israel und Juda

1 Dies ist das Wort des HERRN, welches geschah zu Micha von Moreseth zur Zeit des Jotham, Ahas und Hiskia, der Könige Juda's, das er gesehen hat über Samaria und Jerusalem. (Jesaja 1.1) (Jeremia 26.18) 2 Hört, alle Völker! merke auf, Land, und alles, was darinnen ist! denn Gott der HERR hat mit euch zu reden, ja, der HERR aus seinem heiligen Tempel.
3 Denn siehe, der HERR wird ausgehen aus seinem Ort und herabfahren und treten auf die Höhen im Lande, (Amos 4.13) 4 daß die Berge unter ihm schmelzen und die Täler reißend werden, gleichwie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, wie die Wasser, so niederwärts fließen. 5 Das alles um der Übertretung willen Jakobs und um der Sünden willen des Hauses Israel. Welches ist aber die Übertretung Jakobs? Ist's nicht Samaria? Welches sind aber die Höhen Juda's? Ist's nicht Jerusalem? (Jeremia 23.13-14) 6 Und ich will Samaria zum Steinhaufen im Felde machen, daß man ihre Steine um die Weinberge legt, und will ihre Steine ins Tal schleifen und sie bis zum Grund einbrechen. 7 Alle ihre Götzen sollen zerbrochen und all ihr Hurenlohn soll mit Feuer verbrannt werden; und ich will ihre Bilder verwüsten, denn sie sind von Hurenlohn zusammengebracht und sollen auch wieder Hurenlohn werden. (Hosea 2.7) (Hosea 2.14)

Unheil kommt über die Städte Judas

8 Darüber muß ich klagen und heulen, ich muß beraubt und bloß dahergehen; ich muß klagen wie die Schakale und trauern wie die Strauße.
9 Denn es ist kein Rat für ihre Plage, die bis gen Juda kommen und bis an meines Volkes Tor, bis Jerusalem hinanreichen wird. 10 Verkündigt's ja nicht zu Gath; laßt euer Weinen nicht hören zu Akko; in Beth-Leaphra setzt euch in die Asche. (2. Samuel 1.20)
11 Du Einwohnerin Saphirs mußt dahin mit allen Schanden; die Einwohnerin Zaenans wird nicht ausziehen; das Leid Beth-Haezels wird euch wehren, daß ihr da euch lagert. 12 Die Einwohnerin Maroths vermag sich nicht zu trösten; denn es wird das Unglück vom HERRN kommen auch bis an das Tor Jerusalems. 13 Du Stadt Lachis, spanne Renner an und fahre davon! denn du bist der Tochter Zion der Anfang zur Sünde, und in dir sind gefunden die Übertretungen Israels.
14 Du wirst dich müssen scheiden von Moreseth-Gath. Mit der Stadt Achsib wird's den Königen Israels fehlgehen. 15 Ich will dir, Maresa, den rechten Erben bringen und die Herrlichkeit Israels soll kommen bis gen Adullam. 16 Laß die Haare abscheren und gehe kahl um deiner zarten Kinder willen; mache dich ganz kahl wie ein Adler, denn sie sind von dir gefangen weggeführt.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)