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Klagelieder - Kapitel 3

Klage und Trost eines Leidenden

1 Ich bin ein elender Mann, der die Rute seines Grimmes sehen muß. 2 Er hat mich geführt und lassen gehen in die Finsternis und nicht in Licht. 3 Er hat seine Hand gewendet wider mich und handelt gar anders mit mir für und für. 4 Er hat mir Fleisch und Haut alt gemacht und mein Gebein zerschlagen. 5 Er hat mich verbaut und mich mit Galle und Mühe umgeben. 6 Er hat mich in Finsternis gelegt wie die, so längst tot sind. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich vermauert, daß ich nicht heraus kann, und mich in harte Fesseln gelegt. (Hiob 19.8) 8 Und wenn ich gleich schreie und rufe, so stopft er die Ohren zu vor meinem Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Er hat meinen Weg vermauert mit Werkstücken und meinen Steig umgekehrt. 10 Er hat auf mich gelauert wie ein Bär, wie ein Löwe im Verborgenen. (Hiob 10.16) 11 Er läßt mich des Weges fehlen. Er hat mich zerstückt und zunichte gemacht. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich dem Pfeil zum Ziel gesteckt. 13 Er hat aus dem Köcher in meine Nieren schießen lassen. 14 Ich bin ein Spott allem meinem Volk und täglich ihr Liedlein. (Hiob 30.9) 15 Er hat mich mit Bitterkeit gesättigt und mit Wermut getränkt. 16 Er hat meine Zähne zu kleinen Stücken zerschlagen. Er wälzt mich in der Asche. 17 Meine Seele ist aus dem Frieden vertrieben; ich muß des Guten vergessen. 18 Ich sprach: Mein Vermögen ist dahin und meine Hoffnung auf den HERRN.
19 Gedenke doch, wie ich so elend und verlassen, mit Wermut und Galle getränkt bin! 20 Du wirst ja daran gedenken; denn meine Seele sagt mir es.
21 Das nehme ich zu Herzen, darum hoffe ich noch. 22 Die Güte des HERRN ist's, daß wir nicht gar aus sind; seine Barmherzigkeit hat noch kein Ende, (Nehemia 9.31) 23 sondern sie ist alle Morgen neu, und deine Treue ist groß. 24 Der HERR ist mein Teil, spricht meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Denn der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und der Seele, die nach ihm fragt. 26 Es ist ein köstlich Ding, geduldig sein und auf die Hilfe des HERRN hoffen. (Römer 12.12) 27 Es ist ein köstlich Ding einem Mann, daß er das Joch in seiner Jugend trage; 28 daß ein Verlassener geduldig sei, wenn ihn etwas überfällt, 29 und seinen Mund in den Staub stecke und der Hoffnung warte 30 und lasse sich auf die Backen schlagen und viel Schmach anlegen. 31 Denn der HERR verstößt nicht ewiglich; 32 sondern er betrübt wohl, und erbarmt sich wieder nach seiner Güte. (Jesaja 54.8) 33 Denn er nicht von Herzen die Menschen plagt und betrübt, 34 als wollte er die Gefangenen auf Erden gar unter seine Füße zertreten
35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 und eines Menschen Sache verkehren lassen, gleich als sähe es der HERR nicht. 37 Wer darf denn sagen, daß solches geschehe ohne des HERRN Befehl (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 und daß nicht Böses und Gutes komme aus dem Munde des Allerhöchsten? 39 Wie murren denn die Leute im Leben also? Ein jeglicher murre wider seine Sünde! 40 Und laßt uns erforschen und prüfen unser Wesen und uns zum HERRN bekehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen aufheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir haben gesündigt und sind ungehorsam gewesen; darum hast du billig nicht verschont; (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 sondern du hast uns mit Zorn überschüttet und verfolgt und ohne Barmherzigkeit erwürgt. 44 Du hast dich mit einer Wolke verdeckt, daß kein Gebet hindurch konnte. 45 Du hast uns zu Kot und Unflat gemacht unter den Völkern. 46 Alle unsre Feinde sperren ihr Maul auf wider uns. 47 Wir werden gedrückt und geplagt mit Schrecken und Angst. 48 Meine Augen rinnen mit Wasserbächen über den Jammer der Tochter meines Volks. (Jeremia 8.23)
49 Meine Augen fließen und können nicht ablassen; denn es ist kein Aufhören da, 50 bis der HERR vom Himmel herabschaue uns sehe darein. 51 Mein Auge frißt mir das Leben weg um die Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Meine Feinde haben mich gehetzt wie einen Vogel ohne Ursache;
53 sie haben mein Leben in einer Grube fast umgebracht und Steine auf mich geworfen; 54 sie haben mein Haupt mit Wasser überschüttet; da sprach ich: Nun bin ich gar dahin. 55 Ich rief aber deinen Namen an, HERR, unten aus der Grube, (Psalm 130.1) 56 und du erhörtest meine Stimme: Verbirg deine Ohren nicht vor meinem Seufzen und Schreien! 57 Du nahest dich zu mir, wenn ich dich anrufe, und sprichst: Fürchte dich nicht! 58 Du führest, HERR, die Sache meiner Seele und erlösest mein Leben. 59 Du siehest, HERR, wie mir so Unrecht geschieht; hilf mir zu meinem Recht! 60 Du siehst alle ihre Rache und alle ihre Gedanken wider mich. 61 HERR, du hörest ihr Schmähen und alle ihre Gedanken über mich, 62 die Lippen meiner Widersacher und ihr Dichten wider mich täglich. 63 Schaue doch, sie sitzen oder stehen auf, so singen sie von mir ein Liedlein. (Klagelieder 3.14) 64 Vergilt ihnen, HERR, wie sie verdient haben! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Laß ihnen das Herz erschrecken, laß sie deinen Fluch fühlen! 66 Verfolge sie mit deinem Grimm und vertilge sie unter dem Himmel des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.