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Josua - Kapitel 9

Die List der Gibeoniter

1 Da nun das hörten alle Könige, die jenseit des Jordans waren auf den Gebirgen und in den Gründen und an allen Anfurten des großen Meers, auch die neben dem Berge Libanon waren, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, 2 sammelten sie sich einträchtig zuhauf, daß sie wider Josua und wider Israel stritten. 3 Aber die Bürger zu Gibeon, da sie hörten, was Josua mit Jericho und Ai gemacht hatte, erdachten sie eine List, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28)
4 gingen hin und versahen sich mit Speise und nahmen alte Säcke auf ihre Esel, 5 und alte, zerrissene, geflickte Weinschläuche und alte, geflickte Schuhe an ihre Füße und zogen alte Kleider an, und alles Brot, das sie nahmen, war hart und schimmlig. 6 Und gingen zu Josua ins Lager gen Gilgal und sprachen zu ihm und zum ganzen Israel: Wir kommen aus fernen Landen; so macht einen Bund mit uns. 7 Da sprach das ganze Israel zu dem Heviter: Vielleicht möchtest du unter uns wohnend werden; wie könnte ich dann einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Sie aber sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte. Josua sprach zu ihnen: Was seid ihr, und woher kommt ihr?
9 Sie sprachen: Deine Knechte sind aus sehr fernen Landen gekommen um des Namens willen des HERRN, deines Gottes; denn wir haben sein Gerücht gehört und alles, was er in Ägypten getan hat, 10 und alles, was er den zwei Königen der Amoriter jenseit des Jordans getan hat: Sihon, dem König zu Hesbon, und Og, dem König von Basan, der zu Astharoth wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Darum sprachen unsere Ältesten und alle Einwohner unsers Landes: Nehmt Speise mit euch auf die Reise und geht hin, ihnen entgegen, und sprecht zu ihnen: Wir sind eure Knechte. So macht nun einen Bund mit uns. 12 Dies unser Brot, das wir aus unsern Häusern zu unsrer Speise nahmen, war noch frisch, da wir auszogen zu euch, nun aber, siehe, es ist hart und schimmlig; 13 und diese Weinschläuche füllten wir neu, und siehe, sie sind zerrissen; und diese unsre Kleider und Schuhe sind alt geworden über der sehr langen Reise. 14 Da nahmen die Hauptleute ihre Speise an und fragten den Mund des HERRN nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie leben bleiben sollten. Und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Aber über drei Tage, nachdem sie mit ihnen einen Bund gemacht hatten, kam es vor sie, daß jene nahe bei ihnen waren und würden unter ihnen wohnen.
17 Denn da die Kinder Israel fortzogen, kamen sie des dritten Tages zu ihren Städten, die hießen Gibeon, Kaphira, Beeroth und Kirjath-Jearim, 18 und schlugen sie nicht, darum daß ihnen die Obersten der Gemeinde geschworen hatten bei dem HERRN, dem Gott Israels. Da aber die ganze Gemeinde wider die Obersten murrte, 19 sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels; darum können wir sie nicht antasten. 20 Aber das wollen wir tun: laßt sie leben, daß nicht ein Zorn über uns komme um des Eides willen, den wir ihnen getan haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Obersten sprachen zu ihnen: Laßt sie leben, daß sie Holzhauer und Wasserträger seien der ganzen Gemeinde, wie ihnen die Obersten gesagt haben. 22 Da rief sie Josua und redete mit ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt, ihr seid sehr ferne von uns, so ihr doch unter uns wohnet?
23 Darum sollt ihr verflucht sein, daß unter euch nicht aufhören Knechte, die Holz hauen und Wasser tragen zum Hause meines Gottes. 24 Sie antworteten Josua und sprachen: Es ist deinen Knechten angesagt, daß der HERR, dein Gott, Mose, seinem Knecht, geboten habe, daß er euch das ganze Land geben und vor euch her alle Einwohner des Landes vertilgen wolle. Da fürchteten wir für unser Leben vor euch sehr und haben solches getan. 25 Nun aber, siehe, wir sind in deinen Händen; was dich gut dünkt uns zu tun, das tue. 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Kinder Israel Hand, daß sie sie nicht erwürgten. 27 Also machte sie Josua desselben Tages zu Holzhauern und Wasserträgern für die Gemeinde und den Altar des HERRN bis auf diesen Tag, an dem Ort, den er erwählen würde. (5. Mose 29.10)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.