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Josua - Kapitel 8

Eroberung der Stadt Ai

1 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und zage nicht! Nimm mit dir alles Kriegsvolk und mache dich auf und zieh hinauf gen Ai! Siehe da, ich habe den König zu Ai samt seinem Volk, seiner Stadt, und seinem Lande in deine Hände gegeben. 2 Du sollst mit Ai und seinem König tun, wie du mit Jericho und seinem König getan hast, nur daß ihr ihren Raub und ihr Vieh unter euch teilen sollt. Aber stelle einen Hinterhalt hinter der Stadt. (Josua 6.21) 3 Da machte sich Josua auf und alles Kriegsvolk, hinaufzuziehen gen Ai. Und Josua erwählte dreißigtausend streitbare Männer und sandte sie aus bei der Nacht
4 und gebot ihnen und sprach: Seht zu, ihr sollt der Hinterhalt sein hinter der Stadt; macht euch aber nicht allzu ferne von der Stadt und seid allesamt bereit! 5 Ich aber und das Volk, das mit mir ist, wollen uns zu der Stadt machen. Und wenn sie uns entgegen herausfahren wie das erstemal, so wollen wir vor ihnen fliehen, 6 daß sie uns nachfolgen heraus, bis daß wir sie von der Stadt hinwegreißen. Denn sie werden gedenken, wir fliehen vor ihnen wie das erstemal. Und wenn wir vor ihnen fliehen, (Josua 7.5) 7 sollt ihr euch aufmachen aus dem Hinterhalt und die Stadt einnehmen; denn der HERR, euer Gott, wird sie in eure Hände geben. 8 Wenn ihr aber die Stadt eingenommen habt, so steckt sie an mit Feuer und tut nach dem Wort des HERRN. Seht, ich habe es euch geboten. 9 Also sandte sie Josua hin; und sie gingen hin auf den Hinterhalt und hielten zwischen Beth-El und Ai abendwärts von Ai. Josua aber blieb die Nacht unter dem Volk
10 und machte sich des Morgens früh auf und ordnete das Volk und zog hinauf mit den Ältesten Israels vor dem Volk her gen Ai. 11 Und alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf, und sie traten herzu und kamen gegen die Stadt und lagerten sich gegen Mitternacht vor Ai, daß nur ein Tal war zwischen ihnen und Ai. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und auf den Hinterhalt gestellt zwischen Beth-El und Ai abendwärts von der Stadt. 13 Und sie stellten das Volk des ganzen Lagers, das gegen Mitternacht vor der Stadt war, also, daß sein letztes reichte bis gegen den Abend von der Stadt. Und Josua ging hin in derselben Nacht mitten in das Tal. 14 Als aber der König zu Ai das sah, eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen heraus, Israel zu begegnen im Streit, er mit allem seinem Volk, an einem bestimmten Ort vor dem Gefilde. Denn er wußte nicht, daß ihm ein Hinterhalt gelegt war hinter der Stadt.
15 Josua aber und ganz Israel stellten sich, als würden sie geschlagen vor ihnen und flohen auf dem Weg zur Wüste. 16 Da ward das ganze Volk in der Stadt zuhauf gerufen, daß es ihnen sollte nachjagen. 17 Und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt hinweggerissen, daß nicht ein Mann übrigblieb in Ai und Beth-El, der nicht ausgezogen wäre, Israel nachzujagen; und ließen die Stadt offen stehen, daß sie Israel nachjagten. 18 Da sprach der HERR zu Josua: Recke aus die Lanze in deiner Hand gegen Ai; denn ich will sie in deine Hand geben. Und da Josua die Lanze in seiner Hand gegen die Stadt ausreckte,
19 da brach der Hinterhalt eilends auf aus seinem Ort, und liefen, nachdem er seine Hand ausreckte und kamen in die Stadt und gewannen sie und eilten und steckten sie mit Feuer an. 20 Und die Männer von Ai wandten sich und sahen hinter sich und sahen den Rauch der Stadt aufgehen gen Himmel und hatten nicht Raum zu fliehen, weder hin noch her. Und das Volk, das zur Wüste floh, kehrte sich um gegen die, so ihnen nachjagten. 21 Denn da Josua und das ganze Israel sah, daß der Hinterhalt die Stadt gewonnen hatte, weil der Stadt Rauch aufging, kehrten sie wieder um und schlugen die Männer von Ai. 22 Und die in der Stadt kamen auch heraus ihnen entgegen, daß sie mitten unter Israel kamen, von dorther und von hierher; und schlugen sie, bis daß niemand unter ihnen übrigblieb noch entrinnen konnte, 23 und griffen den König zu Ai lebendig und brachten ihn zu Josua. 24 Und da Israel alle Einwohner zu Ai erwürgt hatte auf dem Felde und in der Wüste, die ihnen nachgejagt hatten, und alle durch die Schärfe des Schwertes fielen, bis daß sie alle umkamen, da kehrte sich ganz Israel gegen Ai und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts. 25 Und alle, die des Tages fielen, beide Männer und Weiber, der waren zwölftausend, alles Leute von Ai. 26 Josua aber zog nicht wieder zurück seine Hand, mit der er die Lanze ausgereckt hatte, bis daß verbannt wurden alle Einwohner Ais. (2. Mose 17.11-13)
27 Nur das Vieh und den Raub der Stadt teilte Israel aus unter sich nach dem Wort des HERRN, das er Josua geboten hatte. 28 Und Josua brannte Ai aus und machte einen Haufen daraus ewiglich, der noch heute daliegt, 29 und ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Da aber die Sonne war untergegangen, gebot er, daß man seinen Leichnam vom Baum täte, und sie warfen ihn unter der Stadt Tor und machten einen großen Steinhaufen auf ihn, der bis auf diesen Tag da ist. (5. Mose 21.23) (Josua 10.27)

Altarbau und Verkündigung des Gesetzes

30 Da baute Josua dem HERRN, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berge Ebal (5. Mose 27.2)
31 (wie Mose der Knecht des HERRN, geboten hatte den Kindern Israel, wie geschrieben steht im Gesetzbuch Mose's: einen Altar von ganzen Steinen, die mit keinem Eisen behauen waren) und opferte dem HERRN darauf Brandopfer und Dankopfer 32 und schrieb daselbst auf die Steine das andere Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorgeschrieben hatte. 33 Und das ganze Israel mit seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern standen zu beiden Seiten der Lade, gegenüber den Priestern aus Levi, die die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl wie die Einheimischen, eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, vormals geboten hatte zu segnen das Volk Israel. (5. Mose 11.29) (5. Mose 27.12-13) 34 Darnach ließ er ausrufen alle Worte des Gesetzes vom Segen und Fluch, wie es geschrieben steht im Gesetzbuch. 35 Es war kein Wort, das Mose geboten hatte, das Josua nicht hätte lassen ausrufen vor der ganzen Gemeinde Israel und vor den Weibern und Kindern und Fremdlingen, die unter ihnen wandelten.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.