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Josua - Kapitel 24

Josuas Landtag zu Sichem

1 Josua versammelte alle Stämme Israels gen Sichem und berief die Ältesten von Israel, die Häupter, Richter und Amtleute. Und da sie vor Gott getreten waren, 2 sprach er zum ganzen Volk: So sagt der HERR, der Gott Israels: Eure Väter wohnten vorzeiten jenseit des Stroms, Tharah, Abrahams und Nahors Vater, und dienten andern Göttern. (1. Mose 11.26) (1. Mose 31.19) (1. Mose 35.2) 3 Da nahm ich euren Vater Abraham jenseit des Stroms und ließ ihn wandern im ganzen Land Kanaan und mehrte ihm seinen Samen und gab ihm Isaak. 4 Und Isaak gab ich Jakob und Esau und gab Esau das Gebirge Seir zu besitzen. Jakob aber und seine Kinder zogen hinab nach Ägypten. (1. Mose 32.4) (1. Mose 46.6) 5 Da sandte ich Mose und Aaron und plagte Ägypten, wie ich unter ihnen getan habe. (2. Mose 3.10) 6 Darnach führte ich euch und eure Väter aus Ägypten. Und da ihr an das Meer kamt und die Ägypter euren Vätern nachjagten mit Wagen und Reitern ans Schilfmeer, (2. Mose 12.33) 7 da schrieen sie zum HERRN; der setzte eine Finsternis zwischen euch und die Ägypter und führte das Meer über sie, und es bedeckte sie. Und eure Augen haben gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe. Und ihr habt gewohnt in der Wüste eine lange Zeit. (2. Mose 14.10) 8 Und ich habe euch gebracht in das Land der Amoriter, die jenseit des Jordans wohnten; und da sie wider euch stritten, gab ich sie in eure Hände, daß ihr ihr Land besaßet, und vertilgte sie vor euch her. (4. Mose 21.25) (4. Mose 21.31) 9 Da machte sich auf Balak, der Sohn Zippors, der Moabiter König, und stritt wider Israel und sandte hin und ließ rufen Bileam, den Sohn Beors, daß er euch verfluchte. (4. Mose 22.1) 10 Aber ich wollte ihn nicht hören. Und er segnete euch und ich errettete euch aus seinen Händen. (4. Mose 23.11) (4. Mose 23.20) 11 Und da ihr über den Jordan gingt und gen Jericho kamt, stritten wider euch die Bürger von Jericho, die Amoriter, Pheresiter, Kanaaniter, Hethiter, Girgasiter, Heviter und Jebusiter; aber ich gab sie in eure Hände. (Josua 3.14) (Josua 6.1) 12 Und sandte Hornissen vor euch her; die trieben sie aus vor euch her, die zwei Könige der Amoriter, nicht durch dein Schwert noch durch deinen Bogen. (2. Mose 23.28) 13 Und ich habe euch ein Land gegeben, daran ihr nicht gearbeitet habt, und Städte, die ihr nicht gebaut habt, daß ihr darin wohnt und eßt von Weinbergen und Ölbäumen, die ihr nicht gepflanzt habt. (5. Mose 6.10-11) 14 So fürchtet nun den HERRN und dient ihm treulich und rechtschaffen und laßt fahren die Götter, denen eure Väter gedient haben jenseit des Stroms und in Ägypten, und dient dem HERRN. (2. Mose 32.1) (Josua 24.2)
15 Gefällt es euch aber nicht, daß ihr dem HERRN dient, so erwählt euch heute, wem ihr dienen wollt: den Göttern, denen eure Väter gedient haben jenseit des Stroms, oder den Göttern der Amoriter, in deren Land ihr wohnt. Ich aber und mein Haus wollen dem HERRN dienen. (Matthäus 6.24) 16 Da antwortete das Volk und sprach: Das sei ferne von uns, daß wir den HERRN verlassen und andern Göttern dienen!
17 Denn der HERR, unser Gott, hat uns und unsre Väter aus Ägyptenland geführt, aus dem Diensthause, und hat vor unsern Augen solche große Zeichen getan und uns behütet auf dem ganzen Weg, den wir gezogen sind, und unter allen Völkern, durch welche wir gezogen sind, 18 und hat ausgestoßen vor uns her alle Völker der Amoriter, die im Land wohnten. Darum wollen wir auch dem HERRN dienen; denn er ist unser Gott. 19 Josua sprach zu dem Volk: Ihr könnt dem HERRN nicht dienen; denn er ist ein heiliger Gott, ein eifriger Gott, der eurer Übertretungen und Sünden nicht schonen wird. (2. Mose 20.5) (5. Mose 5.26)
20 Wenn ihr aber den HERRN verlaßt und fremden Göttern dient, so wird er sich wenden und euch plagen und euch umbringen, nachdem er euch Gutes getan hat. 21 Das Volk aber sprach zu Josua: Nicht also, sondern wir wollen dem HERRN dienen. 22 Da sprach Josua zum Volk: Ihr seid Zeugen über euch, daß ihr den HERRN euch erwählt habt, daß ihr ihm dient. Und sie sprachen: Ja.
23 So tut nun von euch die fremden Götter, die unter euch sind, und neigt euer Herz zu dem HERRN, dem Gott Israels. (1. Mose 35.2) 24 Und das Volk sprach zu Josua: Wir wollen dem HERRN, unserm Gott, dienen und seiner Stimme gehorchen. 25 Also machte Josua desselben Tages einen Bund mit dem Volk und legte ihnen Gesetze und Rechte vor zu Sichem. (2. Könige 23.3)
26 Und Josua schrieb dies alles ins Gesetzbuch Gottes und nahm einen großen Stein und richtete ihn auf daselbst unter einer Eiche, die bei dem Heiligtum des HERRN war, (1. Mose 35.4) (Richter 9.6) 27 und sprach zum ganzen Volk: Siehe, dieser Stein soll Zeuge sein über uns, denn er hat gehört alle Rede des HERRN, die er uns geredet hat; und soll ein Zeuge über euch sein, daß ihr euren Gott nicht verleugnet. (1. Mose 31.48) (Josua 22.27) 28 Also ließ Josua das Volk gehen, einen jeglichen in sein Erbteil.

Josuas und Eleasars Tod. Bestattung der Gebeine Josefs

29 Und es begab sich nach dieser Geschichte, daß Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, starb, da er hundertundzehn Jahre alt war.
30 Und man begrub ihn in der Grenze seines Erbteils zu Thimnath-Serah, das auf dem Gebirge Ephraim liegt mitternachtwärts vom Berge Gaas. (Josua 19.50) 31 Und Israel diente dem HERRN, solange Josua lebte und die Ältesten, welche noch lange Zeit lebten nach Josua, die alle die Werke des HERRN wußten, die er an Israel getan hatte. (Richter 2.7) 32 Die Gebeine Josephs, welche die Kinder Israel hatten aus Ägypten gebracht, begruben sie zu Sichem in dem Stück Feld, das Jakob kaufte von den Kindern Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Groschen und das der Kinder Josephs Erbteil ward. (1. Mose 33.19) (1. Mose 50.25)
33 Eleasar, der Sohn Aarons, starb auch, und sie begruben ihn zu Gibea, der Stadt seines Sohnes Pinehas, die ihm gegeben war auf dem Gebirge Ephraim.

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.