zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 22

Josua entlässt die zweieinhalb Stämme in ihre Heimat

1 Da rief Josua die Rubeniter und Gaditer und den halben Stamm Manasse 2 und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und gehorcht meiner Stimme in allem, was ich euch geboten habe. (4. Mose 32.20-22) (5. Mose 3.18-20) 3 Ihr habt eure Brüder nicht verlassen eine lange Zeit her bis auf diesen Tag und habt gehalten an dem Gebot des HERRN, eures Gottes. 4 Weil nun der HERR, euer Gott, hat eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen geredet hat, so wendet euch nun und ziehet hin in eure Hütten im Lande eures Erbes, das euch Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat jenseit des Jordans. 5 Haltet aber nur an mit Fleiß, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebt und wandelt auf allen seinen Wegen und seine Gebote haltet und ihm anhanget und ihm dient von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 6 Also segnete sie Josua und ließ sie gehen; und sie gingen zu ihren Hütten. 7 Dem halben Stamm Manasse hatte Mose gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua unter ihren Brüdern diesseit des Jordans gegen Abend. Und da er sie gesegnet hatte,
8 sprach er zu ihnen: Ihr kommt wieder heim mit großem Gut zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, Silber, Gold, Erz, Eisen und Kleidern; so teilt nun den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern. (4. Mose 31.27)

Errichtung eines Altars am Jordan

9 Also kehrten um die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse und gingen von den Kindern Israel aus Silo, das im Lande Kanaan liegt, daß sie ins Land Gilead zögen zum Lande ihres Erbes, das sie erbten nach Befehl des HERRN durch Mose.

Der Altarbau am Jordan

10 Und da sie kamen in die Kreise am Jordan, die im Lande Kanaan liegen, bauten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse daselbst am Jordan einen großen, schönen Altar.
11 Da aber die Kinder Israel hörten sagen: Siehe, die Kinder Ruben, die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse haben einen Altar gebaut gegenüber dem Land Kanaan, in den Kreisen am Jordan, diesseit der Kinder Israel, 12 da versammelten sie sich mit der ganzen Gemeinde zu Silo, daß sie wider sie hinaufzögen mit einem Heer. 13 Und sandten zu ihnen ins Land Gilead Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, (4. Mose 25.7)
14 und mit ihm zehn oberste Fürsten unter ihren Vaterhäusern, aus jeglichem Stamm Israels einen. 15 Und da sie zu ihnen kamen ins Land Gilead, redeten sie mit ihnen und sprachen: 16 So läßt euch sagen die ganze Gemeinde des HERRN: Wie versündigt ihr euch also an dem Gott Israels, daß ihr euch heute kehrt von dem HERRN damit, daß ihr euch einen Altar baut, daß ihr abfallt von dem HERRN? (3. Mose 17.8-9) (5. Mose 12.13-14) 17 Ist's uns zu wenig an der Missetat über dem Peor, von welcher wir noch auf diesen Tag nicht gereinigt sind und kam eine Plage unter die Gemeinde des HERRN? (4. Mose 25.1) 18 Und ihr wendet euch heute von dem HERRN weg und seid heute abtrünnig geworden von dem HERRN, auf daß er heute oder morgen über die ganze Gemeinde Israel erzürne. 19 Dünkt euch das Land eures Erbes unrein, so kommt herüber in das Land, das der HERR hat, da die Wohnung des HERRN steht, und macht euch ansässig unter uns; und werdet nicht abtrünnig von dem HERRN und von uns, daß ihr euch einen Altar baut außer dem Altar des HERRN, unsers Gottes. 20 Versündigte sich nicht Achan, der Sohn Serahs, am Verbannten? und der Zorn kam über die ganze Gemeinde Israel, und er ging nicht allein unter über seiner Missetat. (Josua 7.1) 21 Da antworteten die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse und sagten zu den Häuptern über die Tausende Israels: (4. Mose 1.16) (4. Mose 10.4)
22 Der starke Gott, der HERR, weiß es; so wisse es Israel auch: fallen wir ab oder sündigen wider den HERRN, so helfe er uns heute nicht! 23 Und so wir darum den Altar gebaut haben, daß wir uns von dem HERRN wenden wollten, Brandopfer und Speisopfer darauf opfern oder Dankopfer darauf tun, so fordere es der HERR. 24 Und so wir's nicht vielmehr aus Sorge darum getan haben, daß wir sprachen: Heut oder morgen möchten eure Kinder zu unsern Kindern sagen: Was geht euch der HERR, der Gott Israels, an? 25 Der HERR hat den Jordan zur Grenze gesetzt zwischen uns und euch Kindern Ruben und Gad; ihr habt keinen Teil am HERRN. Damit würden eure Kinder unsre Kinder von der Furcht des HERRN weisen. 26 Darum sprachen wir: Laßt uns einen Altar bauen, nicht zum Brandopfer noch zu andern Opfern,
27 sondern daß er ein Zeuge sei zwischen uns und euch und unsern Nachkommen, daß wir dem HERRN Dienst tun mögen vor ihm mit unsern Brandopfern, Dankopfern und andern Opfern und eure Kinder heut oder morgen nicht sagen dürfen zu unsern Kindern: Ihr habt keinen Teil an dem HERRN. (Josua 24.27) 28 Wenn sie aber also zu uns sagen würden oder zu unsern Nachkommen heut oder morgen, so könnten wir sagen: Seht das Gleichnis des Altars des HERRN, den unsere Väter gemacht haben, nicht zum Brandopfer noch zu andern Opfern, sondern zum Zeugen zwischen uns und euch. 29 Das sei ferne von uns, daß wir abtrünnig werden von dem HERRN, daß wir uns heute wollten von ihm wenden und einen Altar bauen zum Brandopfer und andern Opfern, außer dem Altar des HERRN, unsers Gottes, der vor seiner Wohnung steht. 30 Da aber Pinehas, der Priester, und die Obersten der Gemeinde, die Häupter über die Tausende Israels, die mit ihm waren, hörten diese Worte, die die Kinder Ruben, Gad und Manasse sagten, gefielen sie ihnen wohl.
31 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, des Priesters, sprach zu den Kindern Ruben, Gad und Manasse: Heute erkennen wir, daß der HERR unter uns ist, daß ihr euch nicht an dem HERRN versündigt habt in dieser Tat. Nun habt ihr die Kinder Israel errettet aus der Hand des HERRN. 32 Da zogen Pinehas, der Sohn Eleasars, des Priesters, und die Obersten aus dem Lande Gilead von den Kindern Ruben und Gad wieder ins Land Kanaan zu den Kindern Israel und sagten's ihnen an. 33 Das gefiel den Kindern Israel wohl, und lobten den Gott der Kinder Israel und sagten nicht mehr, daß sie hinauf wollten ziehen mit einem Heer wider sie, zu verderben das Land, darin die Kinder Ruben und Gad wohnten. 34 Und die Kinder Ruben und Gad hießen den Altar: Daß er Zeuge sei zwischen uns, daß der HERR Gott sei.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.