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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.

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2. Timotheus - Kapitel 3

Die Verderbnis der Endzeit

1 Dieses aber wisse, daß in den letzten Tagen schwere Zeiten da sein werden; (1. Timotheus 4.1) 2 denn die Menschen werden eigenliebig sein, geldliebend, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, heillos, 3 ohne natürliche Liebe, unversöhnlich, Verleumder, unenthaltsam, grausam, das Gute nicht liebend, 4 Verräter, verwegen, aufgeblasen, mehr das Vergnügen liebend als Gott, 5 die eine Form der Gottseligkeit haben, deren Kraft aber verleugnen; und von diesen wende dich weg. (Matthäus 7.15) (Matthäus 7.21) (Titus 1.16) 6 Denn aus diesen sind, die sich in die Häuser schleichen und Weiblein gefangen nehmen, welche, mit Sünden beladen, von mancherlei Lüsten getrieben werden, 7 die immerdar lernen und niemals zur Erkenntnis der Wahrheit kommen können. 8 Gleicherweise aber wie Jannes und Jambres Mose widerstanden, also widerstehen auch diese der Wahrheit, Menschen, verderbt in der Gesinnung, unbewährt hinsichtlich des Glaubens. (2. Mose 7.11) (2. Mose 7.22) 9 Sie werden aber nicht weiter fortschreiten, denn ihr Unverstand wird allen offenbar werden, wie auch der von jenen es wurde.

Ermunterung zum Festhalten am Wort Gottes und zur Verkündigung trotz Verfolgung

10 Du aber hast genau erkannt meine Lehre, mein Betragen, meinen Vorsatz, meinen Glauben, meine Langmut, meine Liebe, mein Ausharren, 11 meine Verfolgungen, meine Leiden: welcherlei Leiden mir widerfahren sind in Antiochien, in Ikonium, in Lystra; welcherlei Verfolgungen ich ertrug, und aus allen hat der Herr mich gerettet. (Psalm 34.20) (Apostelgeschichte 13.13) 12 Alle aber auch, die gottselig leben wollen in Christo Jesu, werden verfolgt werden. (Matthäus 16.24) (Apostelgeschichte 14.22) (1. Thessalonicher 3.3) 13 Böse Menschen aber und Gaukler werden im Bösen fortschreiten, indem sie verführen und verführt werden. (1. Timotheus 4.1) 14 Du aber bleibe in dem, was du gelernt hast und wovon du völlig überzeugt bist, da du weißt, von wem du gelernt hast, 15 und weil du von Kind auf die heiligen Schriften kennst, die vermögend sind, dich weise zu machen zur Seligkeit durch den Glauben, der in Christo Jesu ist. (Johannes 5.39) 16 Alle Schrift ist von Gott eingegeben und nütze zur Lehre, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Unterweisung in der Gerechtigkeit, (2. Petrus 1.19-21) 17 auf daß der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werke völlig geschickt. (1. Timotheus 6.11)