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Josua - Kapitel 19

Das Erbteil der übrigen sechs Stämme

1 Darnach fiel das zweite Los auf den Stamm der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war unter dem Erbteil der Kinder Juda. 2 Und es ward ihnen zum Erbteil Beer-Seba, Seba, Molada, 3 Hazar-Sual, Bala, Ezem, 4 Eltholad, Bethul, Horma, 5 Ziklag, Beth-Markaboth, Hazar-Susa, 6 Beth-Lebaoth, Saruhen. Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. 7 Ain, Rimmon, Ehter, Asan. Das sind vier Städte und ihre Dörfer. 8 Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen, bis gen Baalath-Beer-Ramath gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern. 9 Denn der Kinder Simeon Erbteil ist unter dem Erbteil der Kinder Juda. Weil das Erbteil der Kinder Juda ihnen zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon unter ihrem Erbteil. 10 Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; und die Grenze ihres Erbteils war bis gen Sarid
11 und geht hinauf abendwärts gen Mareala und stößt an Dabbeseth und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt, 12 und wendet sich von Sarid gegen der Sonne Aufgang bis an die Grenze Kisloth-Thabor und kommt hinaus gen Dabrath und reicht hinauf gen Japhia, 13 und von da geht sie gegen Aufgang durch Gath-Hepher, Eth-Kazin und kommt hinaus gen Rimmon, Mithoar und Nea 14 und lenkt sich herum mitternachtwärts gen Hannathon und endet im Tal Jephthah-El, 15 und Kattath, Nahalal, Simron, Jedeala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; das sind ihre Städte und Dörfer. 17 Das vierte Los fiel auf die Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern.
18 Und ihr Gebiet war Jesreel, Chesulloth, Sunem, (2. Könige 4.8) 19 Hapharaim, Sion, Anaharath, 20 Rabbith, Kisjon, Ebez, 21 Remeth, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez, 22 und die Grenze stößt an Thabor, Sahazima, Beth-Semes, und ihr Ende ist am Jordan. Sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern.
25 Und ihr Gebiet war Helkath, Hali, Beten, Achsaph, 26 Allammelech, Amead, Miseal, und die Grenze stößt an den Karmel am Meer und an Sihor-Libnath 27 und wendet sich gegen der Sonne Aufgang gen Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephthah-El mitternachtwärts, Beth-Emek, Negiel und kommt hinaus gen Kabul zur Linken, 28 Ebron, Rehob, Hammon, Kana bis an Groß-Sidon 29 und wendet sich gen Rama bis zu der festen Stadt Tyrus und wendet sich gen Hosa und endet am Meer in der Gegend von Achsib (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und schließt ein Umma, Aphek, Rehob. Zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 31 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 32 Das sechste Los fiel auf die Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern.
33 Und ihre Grenze war von Heleph, von den Eichen bei Zaanannim an, Adami-Nebek, Jabneel, bis gen Lakkum und endet am Jordan, 34 und die Grenze wendet sich zum Abend gen Asnoth-Thabor und kommt von da hinaus gen Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen der Sonne Aufgang; 35 und feste Städte sind: Ziddim, Zer, Hammath, Rakkath, Kinnereth, 36 Adama, Rama, Hazor, 37 Kedes, Edrei, En-Hazor, 38 Jereon, Migdal-El, Horem, Beth-Anath, Beth-Semes. Neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 40 Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.
41 Und das Gebiet ihres Erbteils waren Zora, Esthaol, Ir-Semes, 42 Saalabbin, Ajalon, Jethla, (Richter 1.35) 43 Elon, Thimnatha, Ekron, 44 Eltheke, Gibbethon, Baalath, 45 Jehud, Bne-Barak, Gath-Rimmon, 46 Me-Jarkon, Rakkon mit den Grenzen gegen Japho. (Jona 1.3) 47 Und an demselben endet das Gebiet der Kinder Dan. Und die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und gewannen und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan nach ihres Vaters Namen. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 49 Und da sie das Ganze Land ausgeteilt hatten nach seinen Grenzen, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil unter ihnen
50 und gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Thimnath-Serah auf dem Gebirge Ephraim. Da baute er die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Obersten der Vaterhäuser unter den Stämmen durchs Los den Kindern Israel austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts; und vollendeten also das Austeilen des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)