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Josua - Kapitel 19

Das Erbteil der übrigen sechs Stämme

1 Darnach fiel das zweite Los auf den Stamm der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war unter dem Erbteil der Kinder Juda. 2 Und es ward ihnen zum Erbteil Beer-Seba, Seba, Molada, 3 Hazar-Sual, Bala, Ezem, 4 Eltholad, Bethul, Horma, 5 Ziklag, Beth-Markaboth, Hazar-Susa, 6 Beth-Lebaoth, Saruhen. Das sind dreizehn Städte und ihre Dörfer. 7 Ain, Rimmon, Ehter, Asan. Das sind vier Städte und ihre Dörfer. 8 Dazu alle Dörfer, die um diese Städte liegen, bis gen Baalath-Beer-Ramath gegen Mittag. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon nach ihren Geschlechtern. 9 Denn der Kinder Simeon Erbteil ist unter dem Erbteil der Kinder Juda. Weil das Erbteil der Kinder Juda ihnen zu groß war, darum erbten die Kinder Simeon unter ihrem Erbteil. 10 Das dritte Los fiel auf die Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; und die Grenze ihres Erbteils war bis gen Sarid
11 und geht hinauf abendwärts gen Mareala und stößt an Dabbeseth und stößt an den Bach, der vor Jokneam fließt, 12 und wendet sich von Sarid gegen der Sonne Aufgang bis an die Grenze Kisloth-Thabor und kommt hinaus gen Dabrath und reicht hinauf gen Japhia, 13 und von da geht sie gegen Aufgang durch Gath-Hepher, Eth-Kazin und kommt hinaus gen Rimmon, Mithoar und Nea 14 und lenkt sich herum mitternachtwärts gen Hannathon und endet im Tal Jephthah-El, 15 und Kattath, Nahalal, Simron, Jedeala und Bethlehem. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das ist das Erbteil der Kinder Sebulon nach ihren Geschlechtern; das sind ihre Städte und Dörfer. 17 Das vierte Los fiel auf die Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern.
18 Und ihr Gebiet war Jesreel, Chesulloth, Sunem, (2. Könige 4.8) 19 Hapharaim, Sion, Anaharath, 20 Rabbith, Kisjon, Ebez, 21 Remeth, En-Gannim, En-Hadda, Beth-Pazez, 22 und die Grenze stößt an Thabor, Sahazima, Beth-Semes, und ihr Ende ist am Jordan. Sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Isaschar nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern.
25 Und ihr Gebiet war Helkath, Hali, Beten, Achsaph, 26 Allammelech, Amead, Miseal, und die Grenze stößt an den Karmel am Meer und an Sihor-Libnath 27 und wendet sich gegen der Sonne Aufgang gen Beth-Dagon und stößt an Sebulon und an das Tal Jephthah-El mitternachtwärts, Beth-Emek, Negiel und kommt hinaus gen Kabul zur Linken, 28 Ebron, Rehob, Hammon, Kana bis an Groß-Sidon 29 und wendet sich gen Rama bis zu der festen Stadt Tyrus und wendet sich gen Hosa und endet am Meer in der Gegend von Achsib (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und schließt ein Umma, Aphek, Rehob. Zweiundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 31 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Asser nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 32 Das sechste Los fiel auf die Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern.
33 Und ihre Grenze war von Heleph, von den Eichen bei Zaanannim an, Adami-Nebek, Jabneel, bis gen Lakkum und endet am Jordan, 34 und die Grenze wendet sich zum Abend gen Asnoth-Thabor und kommt von da hinaus gen Hukkok und stößt an Sebulon gegen Mittag und an Asser gegen Abend und an Juda am Jordan gegen der Sonne Aufgang; 35 und feste Städte sind: Ziddim, Zer, Hammath, Rakkath, Kinnereth, 36 Adama, Rama, Hazor, 37 Kedes, Edrei, En-Hazor, 38 Jereon, Migdal-El, Horem, Beth-Anath, Beth-Semes. Neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Naphthali nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 40 Das siebente Los fiel auf den Stamm der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern.
41 Und das Gebiet ihres Erbteils waren Zora, Esthaol, Ir-Semes, 42 Saalabbin, Ajalon, Jethla, (Richter 1.35) 43 Elon, Thimnatha, Ekron, 44 Eltheke, Gibbethon, Baalath, 45 Jehud, Bne-Barak, Gath-Rimmon, 46 Me-Jarkon, Rakkon mit den Grenzen gegen Japho. (Jona 1.3) 47 Und an demselben endet das Gebiet der Kinder Dan. Und die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Lesem und gewannen und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und nahmen es ein und wohnten darin und nannten es Dan nach ihres Vaters Namen. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 49 Und da sie das Ganze Land ausgeteilt hatten nach seinen Grenzen, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohn Nuns, ein Erbteil unter ihnen
50 und gaben ihm nach dem Befehl des HERRN die Stadt, die er forderte, nämlich Thimnath-Serah auf dem Gebirge Ephraim. Da baute er die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, die Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Obersten der Vaterhäuser unter den Stämmen durchs Los den Kindern Israel austeilten zu Silo vor dem HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts; und vollendeten also das Austeilen des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, Veruntreuung und bei Verdacht auf Ehebruch

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem Lager hinaustun; (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie vor das Lager hinaus; so wie Jehova zu Mose geredet hatte, also taten die Kinder Israel. 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine von allen Sünden der Menschen tun, so daß sie eine Untreue gegen Jehova begehen, und selbige Seele sich verschuldet, (3. Mose 5.21) 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat. 8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. - 9 Und jedes Hebopfer von allen heiligen Dingen der Kinder Israel, welche sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören. (4. Mose 18.8) 10 Ja, ihm sollen eines jeden heilige Dinge gehören; was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören. 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib ausschweift und Untreue gegen ihn begeht, 13 und ein Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es ist verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im geheimen verunreinigt, und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden; 14 und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich verunreinigt; oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich nicht verunreinigt: 15 so soll der Mann sein Weib zu dem Priester bringen und ihre Opfergabe ihrethalben bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedächtnisses, welches Ungerechtigkeit ins Gedächtnis bringt. 16 Und der Priester soll sie herzunahen lassen und sie vor Jehova stellen. 17 Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem irdenen Gefäße; und der Priester nehme von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung ist, und tue ihn in das Wasser. (2. Mose 30.18) 18 Und der Priester stelle das Weib vor Jehova und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hände das Speisopfer des Gedächtnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein. 19 Und der Priester soll sie beschwören und zu dem Weibe sagen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat, und wenn du, unter deinem Manne seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit, so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit; 20 wenn du aber, unter deinem Manne seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast, und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem Manne, - 21 und zwar soll der Priester das Weib beschwören mit dem Schwure des Fluches, und der Priester soll zu dem Weibe sagen -: So mache dich Jehova zum Fluche und zum Schwure in der Mitte deines Volkes, indem Jehova deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache, 22 und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit auslöschen; 24 und er soll das Weib das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit. 25 Und der Priester nehme aus der Hand des Weibes das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor Jehova und bringe es zum Altar; 26 und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er das Weib das Wasser trinken lassen. 27 Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche werden in der Mitte ihres Volkes. 28 Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen. 29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn ein Weib, unter ihrem Manne seiend, ausschweift und sich verunreinigt, 30 oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, so soll er das Weib vor Jehova stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem, ganzen Gesetz. 31 Und der Mann wird frei sein von Schuld; selbiges Weib aber soll ihre Missetat tragen.