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Josua - Kapitel 18

Verteilung des noch übrigen Landes. Benjamins Erbteil

1 Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es waren noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbteil nicht ausgeteilt hatten.
3 Und Josua sprach zu den Kinder Israel: Wie lange seid ihr so laß, daß ihr nicht hingeht, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Väter Gott, gegeben hat? 4 Schafft euch aus jeglichem Stamm drei Männer, daß ich sie sende und sie sich aufmachen und durchs Land gehen und es aufschreiben nach ihren Erbteilen und zu mir kommen. 5 Teilt das Land in sieben Teile. Juda soll bleiben auf seiner Grenze von Mittag her, und das Haus Josephs soll bleiben auf seiner Grenze von Mitternacht her. 6 Ihr aber schreibt die sieben Teile der Lande auf und bringt sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Gad aber und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen jenseit des Jordans, gegen Morgen, das ihnen Mose, der Knecht Gottes, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf, daß sie hingingen; und Josua gebot ihnen, da sie hin wollten gehen, das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und schreibt es auf und kommt wieder zu mir, daß ich euch hier das Los werfe vor dem HERRN zu Silo.
9 Also gingen die Männer hin und durchzogen das Land und schrieben es auf in einen Brief nach den Städten in sieben Teile und kamen zu Josua ins Lager gen Silo. 10 Da warf Josua das Los über sie zu Silo vor dem HERRN und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeglichen sein Teil. 11 Und das Los des Stammes der Kinder Benjamin fiel nach ihren Geschlechtern, und die Grenze ihres Loses ging aus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph.
12 Und ihre Grenze war an der Seite gegen Mitternacht vom Jordan an und geht herauf an der Mitternachtseite Jerichos und kommt aufs Gebirge abendwärts und geht aus nach der Wüste Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von da gen Lus, an der Seite her an Lus mittagwärts, das ist Beth-El, und kommt hinab gen Ataroth-Adar an den Berg, der gegen Mittag liegt von dem niederen Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach neigt sie sich und lenkt sich um zur Seite des Abends gegen Mittag von dem Berge an, der vor Beth-Horon mittagswärts liegt, und endet an Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die Seite gegen Abend. (Josua 15.6-9) 15 Aber die Seite gegen Mittag ist von Kirjath-Jearim an und geht aus gegen Abend und kommt hinaus zum Wasserbrunnen Nephthoa 16 und geht herab an des Berges Ende, der vor dem Tal des Sohnes Hinnoms liegt, am Grunde Rephaim gegen Mitternacht, und geht durchs Tal Hinnom an der Mittagseite des Jebusiters und kommt hinab zum Brunnen Rogel 17 und zieht sich mitternachtwärts und kommt hinaus gen En-Semes und kommt hinaus gen Geliloth, das gegenüber der Steige Adummim liegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht zur Seite hin neben dem Gefilde, das gegen Mitternacht liegt, und kommt hinab aufs Gefilde 19 und geht an der Seite Beth-Hoglas, das gegen Mitternacht liegt, und ihr Ende ist an der Zunge des Salzmeers gegen Mitternacht, an dem Ende des Jordans gegen Mittag. Das ist die Mittagsgrenze. 20 Aber die Seite gegen Morgen soll der Jordan enden. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin in ihren Grenzen umher nach ihren Geschlechtern. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz,
22 Beth-Araba, Zemaraim, Beth-El, 23 Avvim, Happara, Ophra, 24 Kaphar-Ammonai, Ophni, Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon Rama, Beeroth,
26 Mizpe, Kaphira, Moza, 27 Rekem, Jerpeel, Thareala, 28 Zela, Eleph und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath. Vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)

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2. Mose - Kapitel 23

Aufforderung zum gerechten Verhalten und zur Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gesetzlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigest, das Recht zu beugen. 3 Und den Armen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. - (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du ihn demselben jedenfalls zurückbringen. (Lukas 6.27) 5 Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last liegen siehst, so hüte dich, ihn demselben zu überlassen; du sollst ihn jedenfalls mit ihm losmachen. - 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Rechtsstreit. (5. Mose 27.19) 7 Von der Sache der Lüge sollst du dich fernhalten; und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht töten, denn ich werde den Gesetzlosen nicht rechtfertigen. 8 Und kein Geschenk sollst du nehmen; denn das Geschenk blendet die Sehenden und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. - (2. Mose 22.20)

Bestimmungen für Sabbatjahre, Sabbat und Opfer an den Jahresfesten

10 Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebten sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberge tun und mit deinem Olivenbaum. - 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten tun; aber am siebten Tage sollst du ruhen, damit dein Ochse und dein Esel raste und der Sohn deiner Magd und der Fremdling sich erhole. (2. Mose 20.8-11) 13 Und auf alles, was ich euch gesagt habe, sollt ihr acht haben; und den Namen anderer Götter sollt ihr nicht erwähnen, er soll in deinem Munde nicht gehört werden. (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; (2. Mose 12.15) 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Felde säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Felde einsammelst. 17 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn Jehova erscheinen. - 18 Du sollst nicht das Blut meines Schlachtopfers zu Gesäuertem opfern; und nicht soll das Fett meines Festes über Nacht bleiben bis an den Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Gebot zur Ausrottung der Kanaaniter - Verheißungen für Gehorsam

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, um dich auf dem Wege zu bewahren und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und höre auf seine Stimme und reize ihn nicht; denn er wird eure Übertretung nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du fleißig auf seine Stimme hörst und alles tust, was ich sagen werde, so werde ich deine Feinde befeinden und deine Dränger bedrängen. 23 Denn mein Engel wird vor dir hergehen und wird dich bringen zu den Amoritern und den Hethitern und den Perisitern und den Kanaanitern, den Hewitern und den Jebusitern; und ich werde sie vertilgen. 24 Du sollst dich vor ihren Göttern nicht niederbeugen und ihnen nicht dienen, und du sollst nicht tun nach ihren Taten; sondern du sollst sie ganz und gar niederreißen und ihre Bildsäulen gänzlich zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt Jehova, eurem Gott, dienen: so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich werde Krankheit aus deiner Mitte entfernen. (2. Mose 15.26) 26 Keine Fehlgebärende und Unfruchtbare wird in deinem Lande sein; die Zahl deiner Tage werde ich voll machen. 27 Meinen Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle Völker verwirren, zu denen du kommst, und dir zukehren den Rücken aller deiner Feinde. 28 Und ich werde die Hornisse vor dir hersenden, daß sie vor dir vertreibe die Hewiter, die Kanaaniter und die Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Nicht in einem Jahre werde ich sie vor dir vertreiben, damit nicht das Land eine Wüste werde, und das Getier des Feldes sich wider dich mehre. 30 Nach und nach werde ich sie vor dir vertreiben, bis du fruchtbar bist und das Land besitzest. 31 Und ich werde deine Grenze setzen vom Schilfmeer bis an das Meer der Philister, und von der Wüste bis an den Strom; denn ich werde die Bewohner des Landes in deine Hand geben, daß du sie vor dir vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund machen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht wider mich sündigen machen; denn du würdest ihren Göttern dienen, denn es würde dir zum Fallstrick sein. (Richter 2.3)