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Josua - Kapitel 16

Erbteil der Josefstämme

1 Und das Los fiel den Kindern Joseph aufgangwärts vom Jordan gegenüber Jericho bis zum Wasser bei Jericho, und die Wüste, die heraufgeht von Jericho durch das Gebirge gen Beth-El; 2 und kommt von Beth-El heraus gen Lus und geht durch zur Grenze des Arachiters gen Ataroth 3 und zieht sich hernieder abendwärts zu der Grenze des Japhletiters bis an die Grenze des niederen Beth-Horon und bis gen Geser; und das Ende ist am Meer. 4 Das haben zum Erbteil genommen die Kinder Josephs, Manasse und Ephraim.
5 Die Grenze der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern, die Grenze ihres Erbteils aufgangwärts, war Ataroth-Adar bis zum obern Beth-Horon 6 und geht aus gegen Abend bei Michmethath, das gegen Mitternacht liegt; daselbst lenkt sie sich herum gegen Aufgang gen Thaanath-Silo und geht da durch aufgangwärts gen Janoha 7 und kommt herab von Janoha gen Ataroth und Naarath und stößt an Jericho und geht aus am Jordan; 8 von Thappuah geht sie abendwärts zum Bach Kana; und ihr Ende ist am Meer. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern. 9 dazu alle Städte mit ihren Dörfern, welche für die Kinder Ephraim ausgesondert waren unter dem Erbteil der Kinder Manasse. (Josua 17.9) 10 Und sie vertrieben die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten; also blieben die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden zinsbar. (1. Könige 9.16)

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Sacharja - Kapitel 12

Jerusalems zukünftige Rettung und Wehklage seiner Bewohner über ihre Sünde

1 Ausspruch des Wortes Jehovas über Israel. Es spricht Jehova, der den Himmel ausspannt und die Erde gründet, und des Menschen Geist in seinem Innern bildet: 2 Siehe, ich mache Jerusalem zu einer Taumelschale für alle Völker ringsum; und auch über Juda wird es kommen bei der Belagerung von Jerusalem. (Jesaja 51.17) 3 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich Jerusalem zu einem Laststein machen für alle Völker: alle, die ihn aufladen wollen, werden sich gewißlich daran verwunden. Und alle Nationen der Erde werden sich wider dasselbe versammeln. (Sacharja 14.2) 4 An jenem Tage, spricht Jehova, werde ich alle Rosse mit Scheuwerden und ihre Reiter mit Wahnsinn schlagen; und über das Haus Juda werde ich meine Augen offen halten, und alle Rosse der Völker mit Blindheit schlagen. 5 Und die Fürsten von Juda werden in ihrem Herzen sprechen: Eine Stärke sind mir die Bewohner von Jerusalem in Jehova der Heerscharen, ihrem Gott. - 6 An jenem Tage werde ich die Fürsten von Juda machen gleich einem Feuerbecken unter Holzstücken und gleich einer Feuerfackel unter Garben; und sie werden zur Rechten und zur Linken alle Völker ringsum verzehren. Und fortan wird Jerusalem an seiner Stätte wohnen in Jerusalem. (Obadja 1.18) 7 Und Jehova wird die Zelte Judas zuerst retten, auf daß die Pracht des Hauses Davids und die Pracht der Bewohner von Jerusalem sich nicht über Juda erhebe. - 8 An jenem Tage wird Jehova die Bewohner von Jerusalem beschirmen; und der Strauchelnde unter ihnen wird an jenem Tage wie David sein, und das Haus Davids wie Gott, wie der Engel Jehovas vor ihnen her. (Jesaja 33.24) 9 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich alle Nationen zu vertilgen suchen, die wider Jerusalem heranziehen. (Offenbarung 20.9) 10 Und ich werde über das Haus Davids und über die Bewohner von Jerusalem den Geist der Gnade und des Flehens ausgießen; und sie werden auf mich blicken, den sie durchbohrt haben, und werden über ihn wehklagen gleich der Wehklage über den Eingeborenen, und bitterlich über ihn leidtragen, wie man bitterlich über den Erstgeborenen leidträgt. (Joel 3.1) (Johannes 19.37) (Offenbarung 1.7) 11 An jenem Tage wird die Wehklage in Jerusalem groß sein wie die Wehklage von Hadad-Rimmon im Tale Megiddo. (2. Chronik 35.22-25) 12 Und wehklagen wird das Land, jedes Geschlecht besonders: das Geschlecht des Hauses Davids besonders, und ihre Weiber besonders; das Geschlecht des Hauses Nathans besonders, und ihre Weiber besonders; 13 das Geschlecht des Hauses Levis besonders, und ihre Weiber besonders; das Geschlecht der Simeiter besonders, und ihre Weiber besonders; 14 alle übrigen Geschlechter, jedes Geschlecht besonders, und ihre Weiber besonders.