zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 15

Grenzen des Stammes Juda

1 Das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern war an der Grenze Edoms bei der Wüste Zin, mittagwärts, am Ende des Landes gegen Mittag, (4. Mose 34.3-5) 2 daß ihre Mittagsgrenze war von der Ecke an dem Salzmeer - das ist, von der Zunge, die mittagwärts geht - 3 und geht aus mittagwärts von der Steige Akrabbim und geht durch Zin und geht hinauf im Mittag von Kades-Barnea und geht durch Hezron und geht hinauf gen Adar und lenkt sich um gen Karkaa 4 und geht durch Azmon und kommt hinaus an den Bach Ägyptens, daß das Ende der Grenze das Meer wird. Das sei eure Grenze gegen Mittag. 5 Aber die Morgengrenze ist das Salzmeer bis an des Jordans Ende. Die Grenze gegen Mitternacht ist von der Zunge des Meers, die am Ende des Jordans ist,
6 und geht herauf gen Beth-Hogla und zieht sich mitternachtswärts von Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, (Josua 18.17) 7 und geht herauf gen Debir vom Tal Achor und wendet sich mitternachtwärts gen Gilgal, welches liegt gegenüber der Steige Adummim, die mittagwärts vom Wasser liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel; (2. Samuel 17.17) 8 darnach geht sie herauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Mittagseite des Jebusiters, das ist Jerusalem, und kommt herauf auf die Spitze des Berges, der vor dem Tal Hinnom liegt abendwärts, welcher stößt an die Ecke des Tals Rephaim gegen Mitternacht zu; (2. Chronik 28.3) 9 darnach kommt sie von des Berges Spitze zu dem Wasserbrunnen Nephthoa und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjath-Jearim, (Josua 15.60) 10 und lenkt sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht an der Mitternachtseite des Gebirges Chesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht durch Thimna 11 und bricht heraus an der Seite Ekrons her mitternachtwärts und zieht sich gen Sichron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel, daß ihr Ende ist das Meer. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer. Das ist die Grenze der Kinder Juda umher nach ihren Geschlechtern.

Kaleb erhält Hebron. Otniël erobert Debir

13 Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10)
14 Und Kaleb vertrieb von da die drei Söhne Enaks: Sesai, Ahiman und Thalmai, geboren von Enak, 15 und zog von dort hinauf zu den Einwohnern Debirs. Debir aber hieß vorzeiten Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und gewinnt, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben. 17 Da gewann es Othniel, der Sohn des Kenas, der Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Weibe. 18 Und es begab sich, da sie einzog, beredete sie ihn, einen Acker zu fordern von ihrem Vater. Und sie stieg vom Esel; da sprach Kaleb zu ihr: Was ist dir? 19 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein Mittagsland gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die Quellen von oben und unten.

Die Städte des Stammes Juda

20 Dies ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern.
21 Und die Städte des Stammes der Kinder Juda von einer Ecke zu der andern, an der Grenze der Edomiter gegen Mittag, waren diese: Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Ad-Ada, 23 Kedes, Hazor, Ithnan, 24 Siph, Telem, Bealoth, 25 Hazor-Hadatta, Karioth-Hezron, das ist Hazor, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Sual, Beer-Seba, Bisjothja, 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltholad, Chesil, Horma, 31 Ziklag, Madmanna, Sansanna, 32 Lebaoth, Silhim, Ain, Rimmon. Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Gründen aber war Esthaol, Zora, Asna, (Richter 13.25) (Richter 16.31)
34 Sanoah, En-Gannim, Tappuah, Enam, 35 Jarmuth, Adullam, Socho, Aseka, 36 Saaraim, Adithaim, Gedera, Gederothaim. Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad,
38 Dilean, Mizpe, Joktheel, 39 Lachis, Bozkath, Eglon, 40 Chabbon, Lahmas, Kithlis, 41 Gederoth, Beth-Dagon, Naema, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Ether, Asan,
43 Jephthah, Asna, Nezib, 44 Kegila, Achsib, Maresa. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron mit seinen Ortschaften und Dörfern. (1. Samuel 5.10)
46 Von Ekron und ans Meer, alles, was an Asdod und seine Dörfer reicht: 47 Asdod mit seinen Ortschaften und Dörfern, Gaza mit seinen Ortschaften und Dörfern bis an das Wasser Ägyptens; und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber war Samir, Jatthir, Socho,
49 Danna, Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 Anab, Esthemo, Anim, 51 Gosen, Holon, Gilo. Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean,
53 Janum, Beth-Thappuah, Apheka, 54 Humta, Kirjath-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Jutta,
56 Jesreel, Jokdeam, Sanoah, 57 Hakain, Gibea, Thimna. Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor,
59 Maarath, Beth-Anoth, Elthekon. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, Harabba; zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14)
61 In der Wüste aber war Beth-Araba, Middin, Sechacha,
62 Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Jebusiter aber wohnten zu Jerusalem, und die Kinder Juda konnten sie nicht vertreiben; also blieben die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)