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Josua - Kapitel 15

Grenzen des Stammes Juda

1 Das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern war an der Grenze Edoms bei der Wüste Zin, mittagwärts, am Ende des Landes gegen Mittag, (4. Mose 34.3-5) 2 daß ihre Mittagsgrenze war von der Ecke an dem Salzmeer - das ist, von der Zunge, die mittagwärts geht - 3 und geht aus mittagwärts von der Steige Akrabbim und geht durch Zin und geht hinauf im Mittag von Kades-Barnea und geht durch Hezron und geht hinauf gen Adar und lenkt sich um gen Karkaa 4 und geht durch Azmon und kommt hinaus an den Bach Ägyptens, daß das Ende der Grenze das Meer wird. Das sei eure Grenze gegen Mittag. 5 Aber die Morgengrenze ist das Salzmeer bis an des Jordans Ende. Die Grenze gegen Mitternacht ist von der Zunge des Meers, die am Ende des Jordans ist,
6 und geht herauf gen Beth-Hogla und zieht sich mitternachtswärts von Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, (Josua 18.17) 7 und geht herauf gen Debir vom Tal Achor und wendet sich mitternachtwärts gen Gilgal, welches liegt gegenüber der Steige Adummim, die mittagwärts vom Wasser liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel; (2. Samuel 17.17) 8 darnach geht sie herauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Mittagseite des Jebusiters, das ist Jerusalem, und kommt herauf auf die Spitze des Berges, der vor dem Tal Hinnom liegt abendwärts, welcher stößt an die Ecke des Tals Rephaim gegen Mitternacht zu; (2. Chronik 28.3) 9 darnach kommt sie von des Berges Spitze zu dem Wasserbrunnen Nephthoa und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjath-Jearim, (Josua 15.60) 10 und lenkt sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht an der Mitternachtseite des Gebirges Chesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht durch Thimna 11 und bricht heraus an der Seite Ekrons her mitternachtwärts und zieht sich gen Sichron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel, daß ihr Ende ist das Meer. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer. Das ist die Grenze der Kinder Juda umher nach ihren Geschlechtern.

Kaleb erhält Hebron. Otniël erobert Debir

13 Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10)
14 Und Kaleb vertrieb von da die drei Söhne Enaks: Sesai, Ahiman und Thalmai, geboren von Enak, 15 und zog von dort hinauf zu den Einwohnern Debirs. Debir aber hieß vorzeiten Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und gewinnt, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben. 17 Da gewann es Othniel, der Sohn des Kenas, der Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Weibe. 18 Und es begab sich, da sie einzog, beredete sie ihn, einen Acker zu fordern von ihrem Vater. Und sie stieg vom Esel; da sprach Kaleb zu ihr: Was ist dir? 19 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein Mittagsland gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die Quellen von oben und unten.

Die Städte des Stammes Juda

20 Dies ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern.
21 Und die Städte des Stammes der Kinder Juda von einer Ecke zu der andern, an der Grenze der Edomiter gegen Mittag, waren diese: Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Ad-Ada, 23 Kedes, Hazor, Ithnan, 24 Siph, Telem, Bealoth, 25 Hazor-Hadatta, Karioth-Hezron, das ist Hazor, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Sual, Beer-Seba, Bisjothja, 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltholad, Chesil, Horma, 31 Ziklag, Madmanna, Sansanna, 32 Lebaoth, Silhim, Ain, Rimmon. Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Gründen aber war Esthaol, Zora, Asna, (Richter 13.25) (Richter 16.31)
34 Sanoah, En-Gannim, Tappuah, Enam, 35 Jarmuth, Adullam, Socho, Aseka, 36 Saaraim, Adithaim, Gedera, Gederothaim. Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad,
38 Dilean, Mizpe, Joktheel, 39 Lachis, Bozkath, Eglon, 40 Chabbon, Lahmas, Kithlis, 41 Gederoth, Beth-Dagon, Naema, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Ether, Asan,
43 Jephthah, Asna, Nezib, 44 Kegila, Achsib, Maresa. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron mit seinen Ortschaften und Dörfern. (1. Samuel 5.10)
46 Von Ekron und ans Meer, alles, was an Asdod und seine Dörfer reicht: 47 Asdod mit seinen Ortschaften und Dörfern, Gaza mit seinen Ortschaften und Dörfern bis an das Wasser Ägyptens; und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber war Samir, Jatthir, Socho,
49 Danna, Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 Anab, Esthemo, Anim, 51 Gosen, Holon, Gilo. Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean,
53 Janum, Beth-Thappuah, Apheka, 54 Humta, Kirjath-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Jutta,
56 Jesreel, Jokdeam, Sanoah, 57 Hakain, Gibea, Thimna. Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor,
59 Maarath, Beth-Anoth, Elthekon. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, Harabba; zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14)
61 In der Wüste aber war Beth-Araba, Middin, Sechacha,
62 Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Jebusiter aber wohnten zu Jerusalem, und die Kinder Juda konnten sie nicht vertreiben; also blieben die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)