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Josua - Kapitel 14

Beginn der Verteilung des Westjordanlandes

1 Dies ist es aber, was die Kinder Israel eingenommen haben im Lande Kanaan, das unter sie ausgeteilt haben der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter unter den Stämmen der Kinder Israel. (4. Mose 34.17) 2 Sie teilten es aber durchs Los unter sie, wie der HERR durch Mose geboten hatte, zu geben den zehnthalb Stämmen. (4. Mose 26.55) 3 Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose Erbteil gegeben jenseits des Jordan. Den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Kinder Josephs wurden zwei Stämme, Manasse und Ephraim; den Leviten aber gaben sie kein Teil im Lande, sondern Städte, darin zu wohnen, und Vorstädte für ihr Vieh und ihre Habe. (Josua 21.1) 5 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel und teilten das Land.

Kalebs Erbteil

6 Da traten herzu die Kinder Juda zu Josua zu Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Manne Gottes, sagte meinet- und deinetwegen in Kades-Barnea. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36)
7 Ich war vierzig Jahre alt, da mich Mose, der Knecht des HERRN, aussandte von Kades-Barnea, das Land zu erkunden, und ich ihm Bericht gab nach meinem Gewissen. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Aber meine Brüder, die mit mir hinaufgegangen waren, machten dem Volk das Herz verzagt; ich aber folgte dem HERRN, meinem Gott, treulich. 9 Da schwur Mose desselben Tages und sprach: Das Land, darauf du mit deinem Fuß getreten hast, soll dein und deiner Kinder Erbteil sein ewiglich, darum daß du dem HERRN, meinem Gott, treulich gefolgt bist. 10 Und nun siehe, der HERR hat mich leben lassen, wie er geredet hat. Es sind nun fünfundvierzig Jahre, daß der HERR solches zu Mose sagte, die Israel in der Wüste gewandelt ist. Und nun siehe, ich bin heute fünfundachtzig Jahre alt 11 und bin noch heutigestages so stark, als ich war des Tages, da mich Mose aussandte; wie meine Kraft war dazumal, also ist sie auch jetzt, zu streiten und aus und ein zu gehen. (5. Mose 34.7) 12 So gib mir nun dies Gebirge, davon der HERR geredet hat an jenem Tage; denn du hast's gehört am selben Tage. Denn es wohnen die Enakiter droben, und sind große und feste Städte. Ob der HERR mit mir sein wollte, daß ich sie vertriebe, wie der HERR geredet hat. (Josua 11.21) 13 Da segnete ihn Josua und gab also Hebron Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12)
14 Daher ward Hebron Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, Erbteil bis auf diesen Tag, darum daß er dem HERRN, dem Gott Israels, treulich gefolgt war. 15 Aber Hebron hieß vorzeiten Stadt des Arba, der ein großer Mensch war unter den Enakitern. Und der Krieg hatte aufgehört im Lande. (Josua 11.23)

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Psalm - Kapitel 16

1 {Ein Gedicht von David.} Bewahre mich, Gott, denn ich traue auf dich! 2 Du, meine Seele, hast zu Jehova gesagt: Du bist der Herr; meine Güte reicht nicht hinauf zu dir. (Psalm 73.25) 3 Du hast zu den Heiligen gesagt, die auf Erden sind, und zu den Herrlichen: An ihnen ist alle meine Lust. 4 Viele werden der Schmerzen derer sein, die einem anderen nacheilen; ihre Trankopfer von Blut werde ich nicht spenden, und ihre Namen nicht auf meine Lippen nehmen. 5 Jehova ist das Teil meines Erbes und meines Bechers; du erhältst mein Los. (Klagelieder 3.24) 6 Die Meßschnüre sind mir gefallen in lieblichen Örtern; ja, ein schönes Erbteil ist mir geworden. 7 Jehova werde ich preisen, der mich beraten hat, selbst des Nachts unterweisen mich meine Nieren. (Psalm 4.5) (Psalm 17.3) 8 Ich habe Jehova stets vor mich gestellt; weil er zu meiner Rechten ist, werde ich nicht wanken. 9 Darum freut sich mein Herz, und frohlockt meine Seele. Auch mein Fleisch wird in Sicherheit ruhen. (1. Mose 49.6) 10 Denn meine Seele wirst du dem Scheol nicht lassen, wirst nicht zugeben, daß dein Frommer die Verwesung sehe. (Apostelgeschichte 2.25) (Apostelgeschichte 13.35-37) 11 Du wirst mir kundtun den Weg des Lebens; Fülle von Freuden ist vor deinem Angesicht, Lieblichkeiten in deiner Rechten immerdar.