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Josua - Kapitel 14

Beginn der Verteilung des Westjordanlandes

1 Dies ist es aber, was die Kinder Israel eingenommen haben im Lande Kanaan, das unter sie ausgeteilt haben der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter unter den Stämmen der Kinder Israel. (4. Mose 34.17) 2 Sie teilten es aber durchs Los unter sie, wie der HERR durch Mose geboten hatte, zu geben den zehnthalb Stämmen. (4. Mose 26.55) 3 Denn den zwei Stämmen und dem halben Stamm hatte Mose Erbteil gegeben jenseits des Jordan. Den Leviten aber hatte er kein Erbteil unter ihnen gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Kinder Josephs wurden zwei Stämme, Manasse und Ephraim; den Leviten aber gaben sie kein Teil im Lande, sondern Städte, darin zu wohnen, und Vorstädte für ihr Vieh und ihre Habe. (Josua 21.1) 5 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel und teilten das Land.

Kalebs Erbteil

6 Da traten herzu die Kinder Juda zu Josua zu Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Manne Gottes, sagte meinet- und deinetwegen in Kades-Barnea. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36)
7 Ich war vierzig Jahre alt, da mich Mose, der Knecht des HERRN, aussandte von Kades-Barnea, das Land zu erkunden, und ich ihm Bericht gab nach meinem Gewissen. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Aber meine Brüder, die mit mir hinaufgegangen waren, machten dem Volk das Herz verzagt; ich aber folgte dem HERRN, meinem Gott, treulich. 9 Da schwur Mose desselben Tages und sprach: Das Land, darauf du mit deinem Fuß getreten hast, soll dein und deiner Kinder Erbteil sein ewiglich, darum daß du dem HERRN, meinem Gott, treulich gefolgt bist. 10 Und nun siehe, der HERR hat mich leben lassen, wie er geredet hat. Es sind nun fünfundvierzig Jahre, daß der HERR solches zu Mose sagte, die Israel in der Wüste gewandelt ist. Und nun siehe, ich bin heute fünfundachtzig Jahre alt 11 und bin noch heutigestages so stark, als ich war des Tages, da mich Mose aussandte; wie meine Kraft war dazumal, also ist sie auch jetzt, zu streiten und aus und ein zu gehen. (5. Mose 34.7) 12 So gib mir nun dies Gebirge, davon der HERR geredet hat an jenem Tage; denn du hast's gehört am selben Tage. Denn es wohnen die Enakiter droben, und sind große und feste Städte. Ob der HERR mit mir sein wollte, daß ich sie vertriebe, wie der HERR geredet hat. (Josua 11.21) 13 Da segnete ihn Josua und gab also Hebron Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12)
14 Daher ward Hebron Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, Erbteil bis auf diesen Tag, darum daß er dem HERRN, dem Gott Israels, treulich gefolgt war. 15 Aber Hebron hieß vorzeiten Stadt des Arba, der ein großer Mensch war unter den Enakitern. Und der Krieg hatte aufgehört im Lande. (Josua 11.23)

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.