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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, die die Kinder Israel schlugen und nahmen ihr Land ein jenseit des Jordans gegen der Sonne Aufgang von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon und das ganze Gefilde gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer liegt des Bachs Arnon, und von der Mitte des Tals an und über das halbe Gilead bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon, (4. Mose 21.24)
3 und über das Gefilde bis an das Meer Kinneroth gegen Morgen und bis an das Meer im Gefilde, nämlich das Salzmeer, gegen Morgen, des Weges gen Beth-Jesimoth, und gegen Mittag unten an den Abhängen des Gebirges Pisga. 4 Dazu das Gebiet des Königs Og von Basan, der noch von den Riesen übrig war und wohnte zu Astharoth und Edrei (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 und herrschte über den Berg Hermon, über Salcha und über ganz Basan bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und über das halbe Gilead, da die Grenze war Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab ihr Land einzunehmen den Rubenitern, Gaditer und dem halben Stamm Manasse. (4. Mose 32.33) 7 Dies sind die Könige des Landes, die Josua schlug und die Kinder Israel, diesseit des Jordans gegen Abend, von Baal-Gad an auf der Ebene beim Berge Libanon bis an das kahle Gebirge, das aufsteigt gen Seir (und Josua gab das Land den Stämmen Israels einzunehmen, einem jeglichen sein Teil,
8 was auf den Gebirgen, in den Gründen, Gefilden, an den Abhängen, in der Wüste und gegen Mittag war: die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter): (Josua 11.3) 9 der König zu Jericho, der König zu Ai, das zur Seite an Beth-el liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König zu Jerusalem, der König zu Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König zu Jarmuth, der König zu Lachis, (Josua 10.3) 12 der König zu Eglon, der König zu Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König zu Debir, der König zu Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König zu Horma, der König zu Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König zu Libna, der König zu Adullam, (Josua 10.29-30) 16 der König zu Makkeda, der König zu Beth-El, (Josua 10.28) 17 der König zu Thappuah, der König zu Hepher, 18 der König zu Aphek, der König zu Lasaron, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König zu Madon, der König zu Hazor, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König zu Simron-Meron, der König zu Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König zu Thaanach, der König zu Megiddo, 22 der König zu Kedes, der König zu Jokneam am Karmel, 23 der König zu Naphoth-Dor, der König der Heiden zu Gilgal, (Josua 11.2) 24 der König zu Thirza. Das sind einunddreißig Könige.

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Psalm - Kapitel 16

1 {Ein Gedicht von David.} Bewahre mich, Gott, denn ich traue auf dich! 2 Du, meine Seele, hast zu Jehova gesagt: Du bist der Herr; meine Güte reicht nicht hinauf zu dir. (Psalm 73.25) 3 Du hast zu den Heiligen gesagt, die auf Erden sind, und zu den Herrlichen: An ihnen ist alle meine Lust. 4 Viele werden der Schmerzen derer sein, die einem anderen nacheilen; ihre Trankopfer von Blut werde ich nicht spenden, und ihre Namen nicht auf meine Lippen nehmen. 5 Jehova ist das Teil meines Erbes und meines Bechers; du erhältst mein Los. (Klagelieder 3.24) 6 Die Meßschnüre sind mir gefallen in lieblichen Örtern; ja, ein schönes Erbteil ist mir geworden. 7 Jehova werde ich preisen, der mich beraten hat, selbst des Nachts unterweisen mich meine Nieren. (Psalm 4.5) (Psalm 17.3) 8 Ich habe Jehova stets vor mich gestellt; weil er zu meiner Rechten ist, werde ich nicht wanken. 9 Darum freut sich mein Herz, und frohlockt meine Seele. Auch mein Fleisch wird in Sicherheit ruhen. (1. Mose 49.6) 10 Denn meine Seele wirst du dem Scheol nicht lassen, wirst nicht zugeben, daß dein Frommer die Verwesung sehe. (Apostelgeschichte 2.25) (Apostelgeschichte 13.35-37) 11 Du wirst mir kundtun den Weg des Lebens; Fülle von Freuden ist vor deinem Angesicht, Lieblichkeiten in deiner Rechten immerdar.