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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, die die Kinder Israel schlugen und nahmen ihr Land ein jenseit des Jordans gegen der Sonne Aufgang von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon und das ganze Gefilde gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer liegt des Bachs Arnon, und von der Mitte des Tals an und über das halbe Gilead bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon, (4. Mose 21.24)
3 und über das Gefilde bis an das Meer Kinneroth gegen Morgen und bis an das Meer im Gefilde, nämlich das Salzmeer, gegen Morgen, des Weges gen Beth-Jesimoth, und gegen Mittag unten an den Abhängen des Gebirges Pisga. 4 Dazu das Gebiet des Königs Og von Basan, der noch von den Riesen übrig war und wohnte zu Astharoth und Edrei (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 und herrschte über den Berg Hermon, über Salcha und über ganz Basan bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und über das halbe Gilead, da die Grenze war Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab ihr Land einzunehmen den Rubenitern, Gaditer und dem halben Stamm Manasse. (4. Mose 32.33) 7 Dies sind die Könige des Landes, die Josua schlug und die Kinder Israel, diesseit des Jordans gegen Abend, von Baal-Gad an auf der Ebene beim Berge Libanon bis an das kahle Gebirge, das aufsteigt gen Seir (und Josua gab das Land den Stämmen Israels einzunehmen, einem jeglichen sein Teil,
8 was auf den Gebirgen, in den Gründen, Gefilden, an den Abhängen, in der Wüste und gegen Mittag war: die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter): (Josua 11.3) 9 der König zu Jericho, der König zu Ai, das zur Seite an Beth-el liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König zu Jerusalem, der König zu Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König zu Jarmuth, der König zu Lachis, (Josua 10.3) 12 der König zu Eglon, der König zu Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König zu Debir, der König zu Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König zu Horma, der König zu Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König zu Libna, der König zu Adullam, (Josua 10.29-30) 16 der König zu Makkeda, der König zu Beth-El, (Josua 10.28) 17 der König zu Thappuah, der König zu Hepher, 18 der König zu Aphek, der König zu Lasaron, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König zu Madon, der König zu Hazor, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König zu Simron-Meron, der König zu Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König zu Thaanach, der König zu Megiddo, 22 der König zu Kedes, der König zu Jokneam am Karmel, 23 der König zu Naphoth-Dor, der König der Heiden zu Gilgal, (Josua 11.2) 24 der König zu Thirza. Das sind einunddreißig Könige.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.