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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, die die Kinder Israel schlugen und nahmen ihr Land ein jenseit des Jordans gegen der Sonne Aufgang von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon und das ganze Gefilde gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer liegt des Bachs Arnon, und von der Mitte des Tals an und über das halbe Gilead bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon, (4. Mose 21.24)
3 und über das Gefilde bis an das Meer Kinneroth gegen Morgen und bis an das Meer im Gefilde, nämlich das Salzmeer, gegen Morgen, des Weges gen Beth-Jesimoth, und gegen Mittag unten an den Abhängen des Gebirges Pisga. 4 Dazu das Gebiet des Königs Og von Basan, der noch von den Riesen übrig war und wohnte zu Astharoth und Edrei (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 und herrschte über den Berg Hermon, über Salcha und über ganz Basan bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und über das halbe Gilead, da die Grenze war Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab ihr Land einzunehmen den Rubenitern, Gaditer und dem halben Stamm Manasse. (4. Mose 32.33) 7 Dies sind die Könige des Landes, die Josua schlug und die Kinder Israel, diesseit des Jordans gegen Abend, von Baal-Gad an auf der Ebene beim Berge Libanon bis an das kahle Gebirge, das aufsteigt gen Seir (und Josua gab das Land den Stämmen Israels einzunehmen, einem jeglichen sein Teil,
8 was auf den Gebirgen, in den Gründen, Gefilden, an den Abhängen, in der Wüste und gegen Mittag war: die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter): (Josua 11.3) 9 der König zu Jericho, der König zu Ai, das zur Seite an Beth-el liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König zu Jerusalem, der König zu Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König zu Jarmuth, der König zu Lachis, (Josua 10.3) 12 der König zu Eglon, der König zu Geser, (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König zu Debir, der König zu Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der König zu Horma, der König zu Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der König zu Libna, der König zu Adullam, (Josua 10.29-30) 16 der König zu Makkeda, der König zu Beth-El, (Josua 10.28) 17 der König zu Thappuah, der König zu Hepher, 18 der König zu Aphek, der König zu Lasaron, (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König zu Madon, der König zu Hazor, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der König zu Simron-Meron, der König zu Achsaph, (Josua 11.1) 21 der König zu Thaanach, der König zu Megiddo, 22 der König zu Kedes, der König zu Jokneam am Karmel, 23 der König zu Naphoth-Dor, der König der Heiden zu Gilgal, (Josua 11.2) 24 der König zu Thirza. Das sind einunddreißig Könige.

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2. Mose - Kapitel 23

Aufforderung zum gerechten Verhalten und zur Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gesetzlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigest, das Recht zu beugen. 3 Und den Armen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. - (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du ihn demselben jedenfalls zurückbringen. (Lukas 6.27) 5 Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last liegen siehst, so hüte dich, ihn demselben zu überlassen; du sollst ihn jedenfalls mit ihm losmachen. - 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Rechtsstreit. (5. Mose 27.19) 7 Von der Sache der Lüge sollst du dich fernhalten; und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht töten, denn ich werde den Gesetzlosen nicht rechtfertigen. 8 Und kein Geschenk sollst du nehmen; denn das Geschenk blendet die Sehenden und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. - (2. Mose 22.20)

Bestimmungen für Sabbatjahre, Sabbat und Opfer an den Jahresfesten

10 Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebten sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberge tun und mit deinem Olivenbaum. - 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten tun; aber am siebten Tage sollst du ruhen, damit dein Ochse und dein Esel raste und der Sohn deiner Magd und der Fremdling sich erhole. (2. Mose 20.8-11) 13 Und auf alles, was ich euch gesagt habe, sollt ihr acht haben; und den Namen anderer Götter sollt ihr nicht erwähnen, er soll in deinem Munde nicht gehört werden. (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; (2. Mose 12.15) 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Felde säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Felde einsammelst. 17 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn Jehova erscheinen. - 18 Du sollst nicht das Blut meines Schlachtopfers zu Gesäuertem opfern; und nicht soll das Fett meines Festes über Nacht bleiben bis an den Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Gebot zur Ausrottung der Kanaaniter - Verheißungen für Gehorsam

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, um dich auf dem Wege zu bewahren und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und höre auf seine Stimme und reize ihn nicht; denn er wird eure Übertretung nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du fleißig auf seine Stimme hörst und alles tust, was ich sagen werde, so werde ich deine Feinde befeinden und deine Dränger bedrängen. 23 Denn mein Engel wird vor dir hergehen und wird dich bringen zu den Amoritern und den Hethitern und den Perisitern und den Kanaanitern, den Hewitern und den Jebusitern; und ich werde sie vertilgen. 24 Du sollst dich vor ihren Göttern nicht niederbeugen und ihnen nicht dienen, und du sollst nicht tun nach ihren Taten; sondern du sollst sie ganz und gar niederreißen und ihre Bildsäulen gänzlich zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt Jehova, eurem Gott, dienen: so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich werde Krankheit aus deiner Mitte entfernen. (2. Mose 15.26) 26 Keine Fehlgebärende und Unfruchtbare wird in deinem Lande sein; die Zahl deiner Tage werde ich voll machen. 27 Meinen Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle Völker verwirren, zu denen du kommst, und dir zukehren den Rücken aller deiner Feinde. 28 Und ich werde die Hornisse vor dir hersenden, daß sie vor dir vertreibe die Hewiter, die Kanaaniter und die Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Nicht in einem Jahre werde ich sie vor dir vertreiben, damit nicht das Land eine Wüste werde, und das Getier des Feldes sich wider dich mehre. 30 Nach und nach werde ich sie vor dir vertreiben, bis du fruchtbar bist und das Land besitzest. 31 Und ich werde deine Grenze setzen vom Schilfmeer bis an das Meer der Philister, und von der Wüste bis an den Strom; denn ich werde die Bewohner des Landes in deine Hand geben, daß du sie vor dir vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund machen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht wider mich sündigen machen; denn du würdest ihren Göttern dienen, denn es würde dir zum Fallstrick sein. (Richter 2.3)