zurückEinzelansichtvor

Joel - Kapitel 4

Gottes Strafgericht über die Heiden. Israels Heil

1 Denn siehe, in den Tagen und zur selben Zeit, wann ich das Gefängnis Juda's und Jerusalems wenden werde, (Hosea 6.11) 2 will ich alle Heiden zusammenbringen und will sie in das Tal Josaphat hinabführen und will mit ihnen daselbst rechten wegen meines Volks und meines Erbteils Israel, weil sie es unter die Heiden zerstreut und sich mein Land geteilt (Joel 4.12) (Joel 4.14) 3 und das Los um mein Volk geworfen haben; und haben die Knaben um Speise gegeben und die Mägdlein um Wein verkauft und vertrunken. (Nahum 3.10) 4 Und ihr von Tyrus und Sidon und alle Kreise der Philister, was habt ihr mit mir zu tun? Wollt ihr mir trotzen? Wohlan, trotzet ihr mir, so will ich's euch eilend und bald wiedervergelten auf euren Kopf.
5 Die ihr mein Silber und Gold und meine schönen Kleinode genommen und in eure Tempel gebracht habt, 6 dazu auch die Kinder Juda und die Kinder Jerusalems verkauft habt den Griechen, auf daß ihr sie ja fern von ihren Grenzen brächtet. 7 Siehe, ich will sie erwecken aus dem Ort, dahin ihr sie verkauft habt, und will's euch vergelten auf euren Kopf. 8 Und will eure Söhne und Töchter wiederum verkaufen durch die Kinder Juda; die sollen sie denen in Reicharabien, einem Volk in fernen Landen, verkaufen; denn der HERR hat's geredet. 9 Rufet dies aus unter den Heiden! Heiliget einen Streit! Erwecket die Starken! Lasset herzukommen und hinaufziehen alle Kriegsleute!
10 Macht aus euren Pflugscharen Schwerter und aus euren Sicheln Spieße! der Schwache spreche: Ich bin stark! (Jesaja 2.4) 11 Rottet euch und kommt her, alle Heiden um und um, und versammelt euch! Daselbst führe du hernieder, HERR, deine Starken! 12 Die Heiden werden sich aufmachen und heraufkommen zum Tal Josaphat; denn daselbst will ich sitzen, zu richten alle Heiden um und um. (Joel 4.2) 13 Schlagt die Sichel an, denn die Ernte ist reif; kommt herab, denn die Kelter ist voll, und die Kufen laufen über; denn ihre Bosheit ist groß. (Jesaja 63.3) (Jesaja 63.6) (Offenbarung 14.15) (Offenbarung 14.18) 14 Es werden Haufen über Haufen Volks sein im Tal des Urteils; denn des HERRN Tag ist nahe im Tal des Urteils.
15 Sonne und Mond werden sich verfinstern, und die Sterne werden ihren Schein verhalten. (Joel 2.10) (Joel 3.4) 16 Und der HERR wird aus Zion brüllen und aus Jerusalem seine Stimme lassen hören, daß Himmel und Erde beben wird. Aber der HERR wird seinem Volk eine Zuflucht sein und eine Feste den Kindern Israel. (Amos 1.2) 17 Und ihr sollt es erfahren, daß ich, der HERR, euer Gott, zu Zion auf meinem heiligen Berge wohne. Alsdann wird Jerusalem heilig sein und kein Fremder mehr durch sie wandeln. (Hesekiel 34.30)

Segen für Juda

18 Zur selben Zeit werden die Berge von süßem Wein triefen und die Hügel von Milch fließen, und alle Bäche in Juda werden voll Wasser gehen; und wird eine Quelle vom Hause des HERRN herausgehen, die wird das Tal Sittim wässern. (Hesekiel 47.1) (Amos 9.13) (Sacharja 14.8)
19 Aber Ägypten soll wüst werden und Edom eine wüste Einöde um den Frevel, an den Kindern Juda begangen, daß sie unschuldig Blut in ihrem Lande vergossen haben. (Obadja 1.10) 20 Aber Juda soll ewiglich bewohnt werden und Jerusalem für und für. 21 Und ich will ihr Blut nicht ungerächt lassen. Und der HERR wird wohnen zu Zion. (5. Mose 32.43) (Hesekiel 48.35)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.