zurückEinzelansichtvor

Joel - Kapitel 3

Ausgießung des Heiligen Geistes

1 Und nach diesem will ich meinen Geist ausgießen über alles Fleisch, und eure Söhne und Töchter sollen weissagen; eure Ältesten sollen Träume haben, und eure Jünglinge sollen Gesichte sehen; (4. Mose 11.29) (Jesaja 44.3) (Hesekiel 39.29) (Apostelgeschichte 2.16) (Titus 3.6) 2 auch will ich zur selben Zeit über Knechte und Mägde meinen Geist ausgießen. 3 Und ich will Wunderzeichen geben am Himmel und auf Erden: Blut, Feuer und Rauchdampf; 4 die Sonne soll in Finsternis und der Mond in Blut verwandelt werden, ehe denn der große und schreckliche Tag des HERRN kommt. (Joel 2.2) (Joel 2.10-11) (Matthäus 24.29) (Offenbarung 6.12) 5 Und es soll geschehen, wer des HERRN Namen anrufen wird, der soll errettet werden. Denn auf dem Berge Zion und zu Jerusalem wird eine Errettung sein, wie der HERR verheißen hat, auch bei den andern übrigen, die der HERR berufen wird. (Römer 10.13)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 88

Psalm 88

1 Ein Psalmlied. Von den Kindern Korahs. Dem Vorsänger. Auf der Machalat-Leannot. Eine Unterweisung Hemans, des Esrachiten. o HERR, Gott meines Heils, ich schreie Tag und Nacht vor dir! 2 Laß mein Gebet vor dich kommen, neige dein Ohr zu meinem Flehen; 3 denn meine Seele ist der Leiden satt, und mein Lebenslauf neigt sich dem Totenreiche zu. 4 Ich werde schon zu denen gerechnet, die ins Grab sinken, bin geworden wie ein kraftloser Mann. 5 Ich liege unter den Toten, bin den Erschlagenen gleich, die im Grabe ruhen, deren du nicht mehr gedenkst und die von deiner Hand abgeschnitten sind. 6 Du hast mich in die unterste Grube gelegt, in die Finsternis, in die Tiefe. 7 Auf mir lastet dein Grimm, und du bedrängst mich mit allen deinen Wogen. (Pause.) 8 Du hast alle meine Bekannten von mir entfernt, hast mich ihnen zum Abscheu gemacht; ich bin eingeschlossen und kann nicht heraus. (Psalm 42.8) 9 Mein Auge ist verschmachtet vor Elend; ich habe dich, HERR, täglich angerufen, meine Hände nach dir ausgestreckt. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12)