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Jesaja - Kapitel 8

Der Sohn des Propheten als Zeichen des Gerichts über Aram und Israel

1 Und der HERR sprach zu mir: Nimm vor dich eine große Tafel und schreib darauf mit Menschengriffel: Raubebald, Eilebeute! 2 Und ich nahm mir zwei treue Zeugen, den Priester Uria und Sacharja, den Sohn des Jeberechjas. 3 Und ich ging zu der Prophetin; die ward schwanger und gebar einen Sohn. Und der HERR sprach zu mir: Nenne ihn Raubebald, Eilebeute! 4 Denn ehe der Knabe rufen kann: "Lieber Vater! liebe Mutter!", soll die Macht aus Damaskus und die Ausbeute Samarias weggenommen werden durch den König von Assyrien. (2. Könige 15.29) (2. Könige 16.9) (Jesaja 7.16)

Das Gericht über Juda und die Völker

5 Und der HERR redete weiter mit mir und sprach:
6 Weil dieses Volk verachtet das Wasser zu Siloah, das stille geht, und tröstet sich des Rezin und des Sohnes Remaljas, (Jesaja 30.15) 7 siehe, so wird der HERR über sie kommen lassen starke und viele Wasser des Stromes, nämlich den König von Assyrien und alle seine Herrlichkeit, daß sie über alle ihre Bäche fahren und über alle Ufer gehen, 8 und werden einreißen in Juda und schwemmen und überher laufen, bis daß sie an den Hals reichen, und werden ihre Flügel ausbreiten, daß sie dein Land, o Immanuel, füllen, soweit es ist. (Jesaja 7.14)

Mahnung zum Glauben an Gott

9 Seid böse, ihr Völker, und gebt doch die Flucht! Höret's alle, die ihr in fernen Landen seid! Rüstet euch, und gebt doch die Flucht; rüstet euch und gebt doch die Flucht! (Psalm 2.1)
10 Beschließt einen Rat, und es werde nichts daraus; beredet euch, und es bestehe nicht; denn hier ist Immanuel. (Jesaja 8.8) 11 Denn so sprach der HERR zu mir, da seine Hand über mich kam und unterwies mich, daß ich nicht sollte wandeln auf dem Wege dieses Volkes, und sprach:
12 Ihr sollt nicht sagen: Bund. Dies Volk redet von nichts denn vom Bund. Fürchtet ihr euch nicht also, wie sie tun, und lasset euch nicht grauen; 13 sondern heiliget den HERRN Zebaoth. Den lasset eure Furcht und Schrecken sein, (Jesaja 29.23) (Matthäus 10.28) (1. Petrus 3.15) 14 so wird er ein Heiligtum sein, aber ein Stein des Anstoßes und ein Fels des Ärgernisses den beiden Häusern Israel, zum Strick und Fall den Bürgern zu Jerusalem, (Jesaja 28.16) (Römer 9.33) (1. Petrus 2.7-8) 15 daß ihrer viele sich daran stoßen, fallen, zerbrechen, verstrickt und gefangen werden.

Der Prophet und seine Jünger

16 Binde zu das Zeugnis, versiegle das Gesetz meinen Jüngern.
17 Denn ich hoffe auf den HERRN, der sein Antlitz verborgen hat vor dem Hause Jakob; ich aber harre sein. 18 Siehe, hier bin ich und die Kinder, die mir der HERR gegeben hat zum Zeichen und Wunder in Israel vom HERRN Zebaoth, der auf dem Berge Zion wohnt. (Jesaja 7.3) (Jesaja 8.3) (Hebräer 2.13) 19 Wenn sie aber zu euch sagen: Ihr müßt die Wahrsager und Zeichendeuter fragen, die da flüstern und murmeln so sprecht: Soll nicht ein Volk seinen Gott fragen, oder soll man die Toten für die Lebendigen fragen? (2. Könige 1.3)
20 Ja, nach dem Gesetz und Zeugnis! Werden sie das nicht sagen, so werden sie die Morgenröte nicht haben, 21 sondern werden im Lande umhergehen, hart geschlagen und hungrig. Wenn sie aber Hunger leiden, werden sie zürnen und fluchen ihrem König und ihrem Gott (Offenbarung 16.9) (Offenbarung 16.11) 22 und werden über sich gaffen und unter sich die Erde ansehen und nichts finden als Trübsal und Finsternis; denn sie sind im Dunkel der Angst und gehen irre im Finstern. (Jesaja 5.30) 23 Doch es wird nicht dunkel bleiben über denen, die in Angst sind. Hat er zur vorigen Zeit gering gemacht das Land Sebulon und das Land Naphthali, so wird er es hernach zu Ehren bringen, den Weg am Meere, das Land jenseit des Jordans, der Heiden Galiläa. (Matthäus 4.12-16)

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.