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Jesaja - Kapitel 63

Gottes Gericht über Edom

1 Wer ist der, so von Edom kommt, mit rötlichen Kleidern von Bozra? der so geschmückt ist in seinen Kleidern und einhertritt in seiner großen Kraft? "Ich bin's, der Gerechtigkeit lehrt und ein Meister ist zu helfen." (Jesaja 42.1) (Jesaja 42.3) 2 Warum ist dein Gewand so rotfarben und dein Kleid wie eines Keltertreters? (Offenbarung 19.13) 3 "Ich trete die Kelter allein, und ist niemand unter den Völkern mit mir. Ich habe sie gekeltert in meinem Zorn und zertreten in meinem Grimm. Daher ist ihr Blut auf meine Kleider gespritzt, und ich habe all mein Gewand besudelt. (Offenbarung 14.20) (Joel 4.13) 4 Denn ich habe einen Tag der Rache mir vorgenommen; das Jahr, die Meinen zu erlösen, ist gekommen. (Jesaja 13.9) (Jesaja 34.8) (Jesaja 61.2) 5 Und ich sah mich um, und da war kein Helfer; und ich verwunderte mich, und niemand stand mir bei; sondern mein Arm mußte mir helfen, und mein Zorn stand mir bei. (Jesaja 59.16) 6 Und ich habe die Völker zertreten in meinem Zorn und habe sie trunken gemacht in meinem Grimm und ihr Blut auf die Erde geschüttet." (Jesaja 51.17)

Buß- und Bittgebet des Gottesvolkes

7 Ich will der Gnade des HERRN gedenken und des Lobes des HERRN in allem, was uns der HERR getan hat, und in der großen Güte an dem Hause Israel, die er ihnen erzeigt hat nach seiner Barmherzigkeit und großen Gnade.
8 Denn er sprach: Sie sind ja mein Volk, Kinder, die nicht falsch sind. Darum war er ihr Heiland. (5. Mose 32.5) (5. Mose 32.20) 9 Wer sie ängstete, der ängstete ihn auch; und der Engel seines Angesichts half ihnen. Er erlöste sie, darum daß er sie liebte und ihrer schonte. Er nahm sie auf und trug sie allezeit von alters her. (2. Mose 33.14-15) 10 Aber sie erbitterten und entrüsteten seinen heiligen Geist; darum ward er ihr Feind und stritt wider sie. 11 Und sein Volk gedachte wieder an die vorigen Zeiten, an Mose: "Wo ist denn nun, der sie aus dem Meer führte samt dem Hirten seiner Herde? Wo ist, der seinen heiligen Geist unter sie gab? (2. Mose 14.30)
12 der Mose bei der rechten Hand führte durch seinen herrlichen Arm? der die Wasser trennte vor ihnen her, auf daß er sich einen ewigen Namen machte? 13 der sie führte durch die Tiefen wie die Rosse in der Wüste, die nicht straucheln? 14 Wie das Vieh ins Feld hinabgeht, brachte der Geist des HERRN sie zur Ruhe; also hast du dein Volk geführt, auf daß du dir einen herrlichen Namen machtest." 15 So schaue nun vom Himmel und siehe herab von deiner heiligen, herrlichen Wohnung. Wo ist nun dein Eifer, deine Macht? Deine große, herzliche Barmherzigkeit hält sich hart gegen mich.
16 Bist du doch unser Vater; denn Abraham weiß von uns nicht, und Israel kennt uns nicht. Du aber, HERR, bist unser Vater und unser Erlöser; von alters her ist das dein Name. (5. Mose 32.6) 17 Warum lässest du uns, HERR, irren von deinen Wegen und unser Herz verstocken, daß wir dich nicht fürchten? Kehre wieder um deiner Knechte willen, um der Stämme willen deines Erbes. 18 Sie besitzen dein heiliges Volk schier ganz; deine Widersacher zertreten dein Heiligtum. (Psalm 79.1) 19 Wir sind geworden wie solche, über die du niemals herrschtest und die nicht nach deinem Namen genannt wurden.

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Hesekiel - Kapitel 48

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines. 3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines. 4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines. 5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines. 6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines. 7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines. 8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein. (Hesekiel 45.1) 9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein. 11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind, (Hesekiel 44.15) 12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten. 13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig. 15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. 16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250. 18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels. 20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen (Hesekiel 45.7) 22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören. 23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los. 24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines. 25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines. 26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines. 27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines. 28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

Die Stadt, ihre Tore und ihr Name

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß; 31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines. 33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines. 34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines. 35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst. (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)