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Jesaja - Kapitel 48

Gnade für das abtrünnige Israel

1 Höret das, ihr vom Hause Jakob, die ihr heißet mit Namen Israel und aus dem Wasser Juda's geflossen seid; die ihr schwöret bei dem Namen des HERRN und gedenkt des Gottes in Israel, aber nicht in der Wahrheit noch Gerechtigkeit. (Jesaja 51.1) 2 Sie nennen sich aus der heiligen Stadt und trotzen auf den Gott Israels, der da heißt der HERR Zebaoth. 3 Ich habe es zuvor verkündigt, dies Zukünftige; aus meinem Munde ist's gekommen, und ich habe es lassen sagen; ich tue es auch plötzlich, daß es kommt.
4 Denn ich weiß, daß du hart bist, und dein Nacken ist eine eiserne Ader, und deine Stirn ist ehern; (Jeremia 5.3) 5 Darum habe ich dir's verkündigt zuvor und habe es dir lassen sagen, ehe denn es gekommen ist, auf daß du nicht sagen könntest: Mein Götze tut's, und mein Bild und Abgott hat's befohlen. 6 Solches alles hast du gehört und siehst es, und verkündigst es doch nicht. Ich habe dir von nun an Neues sagen lassen und Verborgenes, das du nicht wußtest.
7 Nun ist's geschaffen, und nicht vorlängst, und hast nicht einen Tag zuvor davon gehört, auf daß du nicht sagen könntest: Siehe, das wußte ich wohl. 8 Denn du hörtest es nicht und wußtest es auch nicht, und dein Ohr war dazumal nicht geöffnet; ich aber wußte wohl, daß du verachten würdest und von Mutterleib an ein Übertreter genannt bist. 9 Um meines Namens willen bin ich geduldig, und um meines Ruhms willen will ich mich dir zugut enthalten, daß du nicht ausgerottet werdest.
10 Siehe ich will dich läutern, aber nicht wie Silber; sondern ich will dich auserwählt machen im Ofen des Elends. (Psalm 66.10) 11 Um meinetwillen, ja um meinetwillen will ich's tun, daß ich nicht gelästert werde; denn ich will meine Ehre keinem andern lassen. (Jesaja 42.8)

Die Stunde der Erlösung Israels ist gekommen

12 Höre mir zu, Jakob, und du, Israel, mein Berufener: Ich bin's, ich bin der Erste, dazu auch der Letzte. (Jesaja 41.4)
13 Meine Hand hat den Erdboden gegründet, und meine Rechte hat den Himmel ausgespannt; was ich rufe, das steht alles da. 14 Sammelt euch alle und hört: Wer ist unter diesen, der solches verkündigt hat? Der HERR liebt ihn; darum wird er seinen Willen an Babel und seinen Arm an den Chaldäern beweisen. (Jesaja 41.2)
15 Ich, ja, ich habe es gesagt, ich habe ihn gerufen; ich will ihn auch kommen lassen, und sein Weg soll ihm gelingen. 16 Tretet her zu mir und höret dies! Ich habe es nicht im Verborgenen zuvor geredet; von der Zeit an, da es ward, bin ich da. Und nun sendet mich der Herr, HERR und sein Geist. (Jesaja 45.19) 17 So spricht der HERR, dein Erlöser, der Heilige in Israel: Ich bin der HERR, dein Gott, der dich lehrt, was nützlich ist, und leitet dich auf dem Wege, den du gehst.
18 O daß du auf meine Gebote merktest, so würde dein Friede sein wie ein Wasserstrom, und deine Gerechtigkeit wie Meereswellen; (5. Mose 5.26) 19 und dein Same würde sein wie Sand, und die Sprossen deines Leibes wie Sandkörner; sein Name würde nicht ausgerottet noch vertilgt vor mir. 20 Gehet aus von Babel, fliehet von den Chaldäern mit fröhlichem Schall; verkündiget und lasset solches hören; bringt es aus bis an der Welt Ende; sprechet: Der HERR hat seinen Knecht Jakob erlöst. (Jesaja 52.11) (Jeremia 51.6) (2. Korinther 6.17) (Offenbarung 18.4)
21 Sie hatten keinen Durst, da er sie leitete in der Wüste: er ließ ihnen Wasser aus dem Felsen fließen; er riß den Fels, daß Wasser herausrann. (2. Mose 17.6) 22 Aber die Gottlosen, spricht der HERR, haben keinen Frieden. (Jesaja 57.21) (Jesaja 66.24)

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.