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Jesaja - Kapitel 47

Das Gericht über Babel

1 Herunter, Jungfrau, du Tochter Babel, setze dich in den Staub! Setze dich auf die Erde; denn die Tochter der Chaldäer hat keinen Stuhl mehr. Man wird dich nicht mehr nennen: "Du Zarte und Üppige". (5. Mose 28.56) 2 Nimm die Mühle und mahle Mehl; flicht deine Zöpfe aus, hebe die Schleppe, entblöße den Schenkel, wate durchs Wasser, 3 daß deine Blöße aufgedeckt und deine Schande gesehen werde. Ich will mich rächen, und soll mir kein Mensch abbitten. (Nahum 3.5) 4 Solches tut der Erlöser, welcher heißt der HERR Zebaoth, der Heilige in Israel. 5 Setze dich in das Stille, gehe in die Finsternis, du Tochter der Chaldäer; denn du sollst nicht mehr heißen "Herrin über Königreiche".
6 Denn da ich über mein Volk zornig war und entweihte mein Erbe, übergab ich sie in deine Hand; aber du bewiesest ihnen keine Barmherzigkeit, auch über die Alten machtest du ein Joch allzu schwer, (Jesaja 10.5-7) (Sacharja 1.15) 7 und dachtest: Ich bin eine Königin ewiglich. Du hast solches bisher noch nicht zu Herzen gefaßt noch daran gedacht, wie es damit hernach werden sollte. 8 So höre nun dies, die du in Wollust lebst und so sicher sitzest und sprichst in deinem Herzen: Ich bin's, und keine mehr; ich werde keine Witwe werden noch ohne Kinder sein. (Zephanja 2.15) (Offenbarung 18.7)
9 Aber es wird dir solches beides kommen plötzlich auf einen Tag, daß du Witwe und ohne Kinder seist; ja, vollkommen wird es über dich kommen um der Menge willen deiner Zauberer und um deiner Beschwörer willen, deren ein großer Haufe bei dir ist. 10 Denn du hast dich auf deine Bosheit verlassen, da du dachtest: Man sieht mich nicht! Deine Weisheit und Kunst hat dich verleitet, daß du sprachst in deinem Herzen: Ich bin's, und sonst keine! 11 Darum wird über dich ein Unglück kommen, daß du nicht weißt, wann es daherbricht; und wird ein Unfall auf dich fallen, den du nicht sühnen kannst; und es wird plötzlich ein Getümmel über dich kommen, dessen du dich nicht versiehst. 12 So tritt nun auf mit deinen Beschwörern und der Menge deiner Zauberer, unter welchen du dich von deiner Jugend auf bemüht hast, ob du dir könntest raten, ob du dich könntest stärken. (Daniel 2.2)
13 Denn du bist müde von der Menge deiner Anschläge. Laß hertreten und dir helfen die Meister des Himmelslaufs und die Sterngucker, die nach den Monaten rechnen, was über dich kommen werde. 14 Siehe, sie sind wie Stoppeln, die das Feuer verbrennt; sie können ihr Leben nicht erretten vor der Flamme; denn es wird nicht eine Glut sein, dabei man sich wärme, oder ein Feuer, darum man sitzen möge. 15 Also sind sie, unter welchen du dich bemüht hast, die mit dir Handel trieben von deiner Jugend auf; ein jeglicher wird seines Ganges hierher und daher gehen, und hast keinen Helfer.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.