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Jesaja - Kapitel 30

Gegen das leichtfertige Vertrauen auf die Hilfe Ägyptens

1 Weh den abtrünnigen Kindern, spricht der HERR, die ohne mich ratschlagen und ohne meinen Geist Schutz suchen, zu häufen eine Sünde über die andere; (Jesaja 1.2) 2 die hinabziehen nach Ägypten und fragen meinen Mund nicht, daß sie sich stärken mit der Macht Pharaos und sich beschirmen unter dem Schatten Ägyptens! 3 Denn es soll euch die Stärke Pharaos zur Schande geraten und der Schutz unter dem Schatten Ägyptens zum Hohn. 4 Ihre Fürsten sind wohl zu Zoan gewesen und ihre Botschafter gen Hanes gekommen; 5 aber sie müssen doch alle zu Schanden werden über dem Volk, das ihnen nicht nütze sein kann, weder zur Hilfe noch sonst zu Nutz, sondern nur zu Schande und Spott. 6 Dies ist die Last über die Tiere, so gegen Mittag ziehen, da Löwen und Löwinnen sind, ja Ottern und feurige fliegende Drachen im Lande der Trübsal und Angst. Sie führen ihr Gut auf der Füllen Rücken und ihre Schätze auf der Kamele Höcker zu dem Volk, das ihnen nicht nütze sein kann.
7 Denn Ägypten ist nichts, und ihr Helfen ist vergeblich. Darum sage ich von Ägypten also: Die Rahab wird still dazu sitzen. (Psalm 87.4) (Psalm 89.11)

Gegen die Verächter des göttlichen Wortes

8 So gehe nun hin und schreib es ihnen vor auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch, daß es bleibe für und für ewiglich.
9 Denn es ist ein ungehorsames Volk und verlogene Kinder, die nicht hören wollen des HERRN Gesetz, 10 sondern sagen zu den Sehern: Ihr sollt nichts sehen! und zu den Schauern: Ihr sollt uns nicht schauen die rechte Lehre; prediget uns aber sanft, schauet uns Täuscherei; 11 weichet vom Wege, gehet aus der Bahn; lasset den Heiligen Israels aufhören bei uns! 12 Darum spricht der Heilige Israels also: Weil ihr dies Wort verwerft und verlaßt euch auf Frevel und Mutwillen und trotzt darauf,
13 so soll euch solche Untugend sein wie ein Riß an einer hohen Mauer, wenn es beginnt zu rieseln, die plötzlich unversehens einfällt und zerschmettert, 14 wie wenn ein Topf zerschmettert würde, den man zerstößt und nicht schont, also daß man von seinen Stücken nicht eine Scherbe findet, darin man Feuer hole vom Herd oder Wasser schöpfe aus einem Brunnen. 15 Denn so spricht der Herr, HERR, der Heilige in Israel: Wenn ihr umkehrtet und stillebliebet, so würde euch geholfen; durch Stillesein und Hoffen würdet ihr stark sein. Aber ihr wollt nicht (2. Mose 14.14) (Psalm 37.7) (Psalm 62.2)
16 und sprecht: "Nein, sondern auf Rossen wollen wir fliehen", darum werdet ihr flüchtig sein, "und auf Rennern wollen wir reiten", darum werden euch eure Verfolger übereilen. 17 Denn euer tausend werden fliehen vor eines einzigen Schelten; ja vor fünfen werdet ihr alle fliehen, bis daß ihr übrigbleibet wie ein Mastbaum oben auf einem Berge und wie ein Panier oben auf einem Hügel. (3. Mose 26.36)

Gottes Erbarmen über sein Volk

18 Darum harret der HERR, daß er euch gnädig sei, und hat sich aufgemacht, daß er sich euer erbarme; denn der HERR ist ein Gott des Gerichts. Wohl allen, die sein harren!
19 Denn das Volk Zions wird zu Jerusalem wohnen. Du wirst nicht weinen: er wird dir gnädig sein, wenn du rufst; er wird dir antworten, sobald er's hört. (Jesaja 65.24) 20 Und der HERR wird euch in Trübsal Brot und in Ängsten Wasser geben. Und deine Lehrer werden sich nicht mehr verbergen müssen; sondern deine Augen werden deine Lehrer sehen, 21 und deine Ohren werden hören hinter dir her das Wort sagen also: dies ist der Weg; den gehet, sonst weder zur Rechten noch zur Linken! (5. Mose 5.29) (5. Mose 28.14) 22 Und ihr werdet entweihem eure übersilberten Götzen und die goldenen Kleider eurer Bilder und werdet sie wegwerfen wie einen Unflat und zu ihnen sagen: Hinaus! (1. Mose 35.2) (1. Mose 35.4) (Jesaja 2.20) (Jesaja 27.9) 23 So wird er deinen Samen, den du auf den Acker gesät hast, Regen geben und Brot von des Ackers Ertrag, und desselben volle Genüge. Und dein Vieh wird zu der Zeit weiden in einer weiten Aue.
24 Die Ochsen und Füllen, so den Acker bauen, werden gemengtes Futter essen, welches geworfelt ist mit der Wurfschaufel und Wanne. 25 Und es werden auf allen großen Bergen und auf allen großen Hügeln zerteilte Wasserströme gehen zur Zeit der großen Schlacht, wenn die Türme fallen werden. 26 Und des Mondes Schein wird sein wie der Sonne Schein, und der Sonne Schein wird siebenmal heller sein denn jetzt, zu der Zeit, wenn der HERR den Schaden seines Volks verbinden und seine Wunden heilen wird. (Jesaja 60.19) (Jesaja 61.1)

Das Gericht über Assyrien

27 Siehe, des HERRN Name kommt von fern! Sein Zorn brennt und ist sehr schwer; seine Lippen sind voll Grimm und seine Zunge wie ein verzehrend Feuer,
28 und sein Odem wie eine Wasserflut, die bis an den Hals reicht: zu zerstreuen die Heiden, bis sie zunichte werden, und er wird die Völker mit einem Zaum in ihren Backen hin und her treiben. 29 Da werdet ihr singen wie in der Nacht eines heiligen Festes und euch von Herzen freuen, wie wenn man mit Flötenspiel geht zum Berge des HERRN, zum Hort Israels. 30 Und der HERR wird seine herrliche Stimme erschallen lassen, daß man sehe seinen ausgereckten Arm mit zornigem Dräuen und mit Flammen des verzehrenden Feuers, mit Wetterstrahlen, mit starkem Regen und mit Hagel. (Jesaja 29.6) 31 Denn Assur wird erschrecken vor der Stimme des HERRN, der ihn mit der Rute schlägt.
32 Und es wird die Rute ganz durchdringen und wohl treffen, wenn sie der HERR über ihn führen wird mit Pauken und Harfen, und allenthalben wider sie streiten. 33 Denn die Grube ist von gestern her zugerichtet; ja sie ist auch dem König bereitet, tief und weit genug; der Scheiterhaufen darin hat Feuer und Holz die Menge. Der Odem des HERRN wird ihn anzünden wie ein Schwefelstrom. (Offenbarung 19.20)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)