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Jesaja - Kapitel 27

Israels Erlösung

1 Zu der Zeit wird der HERR heimsuchen mit seinem harten, großen und starken Schwert beide, den Leviathan, der eine flüchtige Schlange, und den Leviathan, der eine gewundene Schlange ist, und wird den Drachen im Meer erwürgen. (Hiob 26.13) (Offenbarung 12.9) (Offenbarung 20.2) (Offenbarung 20.10) 2 Zu der Zeit wird man singen von dem Weinberge des besten Weins: (Jesaja 5.1)
3 Ich, der HERR, behüte ihn und feuchte ihn bald, daß man seine Blätter nicht vermisse; ich will ihn Tag und Nacht behüten. 4 Gott zürnt nicht mit mir. Ach, daß ich möchte mit den Hecken und Dornen kriegen! so wollte ich unter sie fallen und sie auf einen Haufen anstecken. 5 Er wird mich erhalten bei meiner Kraft und wird mir Frieden schaffen; Frieden wird er mir dennoch schaffen. 6 Es wird dennoch dazu kommen, daß Jakob wurzeln und Israel blühen und grünen wird, daß sie den Erdboden mit Früchten erfüllen. (Jesaja 37.31)
7 Wird er doch nicht geschlagen, wie seine Feinde geschlagen werden, und wird nicht erwürgt, wie seine Feinde erwürgt werden; 8 sondern mit Maßen richtest du sie und lässest sie los, wenn du sie betrübt hast mit deinem rauhen Sturm am Tage des Ostwinds. (Jeremia 18.17) (Jeremia 30.11) 9 Darum wird dadurch die Sünde Jakobs versöhnt werden; und der Nutzen davon, daß seine Sünden weggenommen werden, ist der, daß er alle Altarsteine macht wie zerstoßene Kalksteine, daß keine Ascherabilder noch Sonnensäulen mehr bleiben. (3. Mose 26.30) (Jesaja 31.7) 10 Denn die feste Stadt muß einsam werden, die schönen Häuser verödet und verlassen werden wie eine Wüste, daß Kälber daselbst weiden und ruhen und daselbst Reiser abfressen.
11 Ihre Zweige werden vor Dürre brechen, daß die Weiber kommen und Feuer damit machen werden; denn es ist ein unverständiges Volk. Darum wird sich auch ihrer nicht erbarmen, der sie gemacht hat; und der sie geschaffen hat, wird ihnen nicht gnädig sein. 12 Zu der Zeit wird der HERR worfeln von dem Ufer des Stromes bis an den Bach Ägyptens; und ihr, Kinder Israel, werdet versammelt werden, einer nach dem andern.
13 Zu der Zeit wird man mit einer großen Posaune blasen; so werden kommen die Verlorenen im Lande Assur und die Verstoßenen im Lande Ägypten und werden den HERRN anbeten auf dem heiligen Berge zu Jerusalem. (Jesaja 11.10)

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Nehemia - Kapitel 8

Die Vorlesung und Auslegung des Gesetzes vor dem Volk

1 Und es versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platz vor dem Wassertor, und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Gesetzbuch Moses hole, welches der HERR Israel anbefohlen hatte. (Esra 7.6) 2 Und Esra, der Priester, brachte das Gesetz vor die Gemeinde, vor die Männer und Frauen und alle, die es verstehen konnten, am ersten Tage des siebenten Monats. (5. Mose 31.10-13) 3 Und er las darin auf dem Platz, der vor dem Wassertor ist, vom hellen Morgen bis zum Mittag, vor den Männern und Frauen und allen, die es verstehen konnten, und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Gesetzbuch gerichtet. 4 Esra aber, der Schriftgelehrte, stand auf einer hölzernen Kanzel, die man zu diesem Zweck gemacht hatte, und neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Hasbaddana, Sacharja und Mesullam und Maaseja zu seiner Rechten; zu seiner Linken aber Pedaja, Misael, Malkija, Chaschum. 5 Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes; denn er stand höher als alles Volk. Und als er es öffnete, stand alles Volk auf. 6 Und Esra lobte den HERRN, den großen Gott; und alles Volk antwortete mit aufgehobenen Händen: Amen! Amen! Und sie verneigten sich und beteten den HERRN an, das Angesicht zur Erde gewandt. 7 Und Jesua, Bani, Serebja, Jamin, Akkub, Sabetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja, die Leviten, erklärten dem Volk das Gesetz, während das Volk an seinem Platze blieb. 8 Und sie lasen im Gesetzbuche Gottes deutlich und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand.

Das Laubhüttenfest wird gefeiert

9 Und Nehemia, der Landpfleger, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk lehrten, sprachen zu allem Volk: Dieser Tag ist dem HERRN, eurem Gott, heilig! Darum seid nicht traurig und weinet nicht! Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte. (Nehemia 5.14) 10 Darum sprach er zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes und sendet Teile davon auch denen, die nichts für sich zubereitet haben; denn dieser Tag ist unserm HERRN heilig; darum bekümmert euch nicht, denn die Freude am HERRN ist eure Stärke! 11 Und die Leviten beruhigten alles Volk und sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; bekümmert euch nicht! 12 Und alles Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile davon zu senden und ein großes Freudenfest zu machen; denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen verkündigte. 13 Und am zweiten Tage versammelten sich die Familienhäupter des ganzen Volkes, die Priester und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er sie in den Worten des Gesetzes unterrichte. 14 Und sie fanden im Gesetz, welches der HERR durch Mose anbefohlen hatte, geschrieben, daß die Kinder Israel am Fest im siebenten Monat in Laubhütten wohnen sollten. (3. Mose 23.42) 15 Und sie ließen es verkündigen und in allen ihren Städten und zu Jerusalem ausrufen und sagen: Gehet hinaus auf die Berge und holet Ölzweige, Zweige vom wilden Ölbaum, Myrtenzweige, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, daß man Laubhütten mache, wie geschrieben steht! 16 Und das Volk ging hinaus, und sie holten die Zweige und machten sich Laubhütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen und in den Höfen am Hause Gottes und auf dem Platze am Wassertore und auf dem Platze am Tore Ephraim. (Nehemia 8.1) 17 Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, machte Laubhütten und wohnte darin. Denn die Kinder Israel hatten seit der Zeit Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf diesen Tag nicht also getan. Und sie hatten sehr große Freude. 18 Und es wurde im Gesetzbuche Gottes gelesen Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten. Und sie hielten das Fest sieben Tage lang und am achten Tage die Festversammlung, laut Verordnung.