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Jesaja - Kapitel 27

Israels Erlösung

1 Zu der Zeit wird der HERR heimsuchen mit seinem harten, großen und starken Schwert beide, den Leviathan, der eine flüchtige Schlange, und den Leviathan, der eine gewundene Schlange ist, und wird den Drachen im Meer erwürgen. (Hiob 26.13) (Offenbarung 12.9) (Offenbarung 20.2) (Offenbarung 20.10) 2 Zu der Zeit wird man singen von dem Weinberge des besten Weins: (Jesaja 5.1)
3 Ich, der HERR, behüte ihn und feuchte ihn bald, daß man seine Blätter nicht vermisse; ich will ihn Tag und Nacht behüten. 4 Gott zürnt nicht mit mir. Ach, daß ich möchte mit den Hecken und Dornen kriegen! so wollte ich unter sie fallen und sie auf einen Haufen anstecken. 5 Er wird mich erhalten bei meiner Kraft und wird mir Frieden schaffen; Frieden wird er mir dennoch schaffen. 6 Es wird dennoch dazu kommen, daß Jakob wurzeln und Israel blühen und grünen wird, daß sie den Erdboden mit Früchten erfüllen. (Jesaja 37.31)
7 Wird er doch nicht geschlagen, wie seine Feinde geschlagen werden, und wird nicht erwürgt, wie seine Feinde erwürgt werden; 8 sondern mit Maßen richtest du sie und lässest sie los, wenn du sie betrübt hast mit deinem rauhen Sturm am Tage des Ostwinds. (Jeremia 18.17) (Jeremia 30.11) 9 Darum wird dadurch die Sünde Jakobs versöhnt werden; und der Nutzen davon, daß seine Sünden weggenommen werden, ist der, daß er alle Altarsteine macht wie zerstoßene Kalksteine, daß keine Ascherabilder noch Sonnensäulen mehr bleiben. (3. Mose 26.30) (Jesaja 31.7) 10 Denn die feste Stadt muß einsam werden, die schönen Häuser verödet und verlassen werden wie eine Wüste, daß Kälber daselbst weiden und ruhen und daselbst Reiser abfressen.
11 Ihre Zweige werden vor Dürre brechen, daß die Weiber kommen und Feuer damit machen werden; denn es ist ein unverständiges Volk. Darum wird sich auch ihrer nicht erbarmen, der sie gemacht hat; und der sie geschaffen hat, wird ihnen nicht gnädig sein. 12 Zu der Zeit wird der HERR worfeln von dem Ufer des Stromes bis an den Bach Ägyptens; und ihr, Kinder Israel, werdet versammelt werden, einer nach dem andern.
13 Zu der Zeit wird man mit einer großen Posaune blasen; so werden kommen die Verlorenen im Lande Assur und die Verstoßenen im Lande Ägypten und werden den HERRN anbeten auf dem heiligen Berge zu Jerusalem. (Jesaja 11.10)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)