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Jesaja - Kapitel 25

Das Danklied der Erlösten nach dem Gottesgericht

1 HERR, du bist mein Gott! dich preise ich; ich lobe deinen Namen, denn du tust Wunder; dein Ratschlüsse von alters her sind treu und wahrhaftig. 2 Denn du machst die Stadt zum Steinhaufen, die feste Stadt, daß sie auf einem Haufen liegt, der Fremden Palast, daß sie nicht mehr eine Stadt sei und nimmermehr gebaut werde. 3 Darum ehrt dich ein mächtiges Volk: die Städte gewaltiger Heiden fürchten dich. 4 Denn du bist der Geringen Stärke, der Armen Stärke in der Trübsal, eine Zuflucht vor dem Ungewitter, ein Schatten vor der Hitze, wenn die Tyrannen wüten wie ein Ungewitter wider eine Wand. (Jesaja 4.6) 5 Du demütigst der Fremden Ungestüm wie die Hitze in einem dürren Ort; wie die Hitze durch der Wolken Schatten, so wird gedämpft der Tyrannen Siegesgesang.

Das große Freudenmahl

6 Und der HERR Zebaoth wird allen Völkern machen auf diesem Berge ein fettes Mahl, ein Mahl von reinem Wein, von Fett, von Mark, von Wein, darin keine Hefe ist. (Psalm 22.27-30) (Matthäus 22.2)
7 Und er wird auf diesem Berge die Hülle wegtun, damit alle Völker verhüllt sind, und die Decke, mit der alle Heiden zugedeckt sind. 8 Er wird den Tod verschlingen ewiglich; und der Herr, HERR wird die Tränen von allen Angesichtern abwischen und wird aufheben alle Schmach seines Volks in allen Landen; denn der HERR hat's gesagt. (1. Korinther 15.55) (Offenbarung 7.17) 9 Zu der Zeit wird man sagen: Siehe, das ist unser Gott, auf den wir harren, und er wird uns helfen; das ist der HERR auf den wir harren, daß wir uns freuen und fröhlich seien in seinem Heil. (Psalm 48.15)
10 Denn die Hand des HERRN ruht auf diesem Berge. Moab aber wird unter ihm zertreten werden, wie Stroh zertreten wird und wie Kot. 11 Und er wird seine Hände ausbreiten mitten unter sie, wie sie ein Schwimmer ausbreitet, zu schwimmen; und wird ihre Pracht erniedrigen mit den Armen seiner Hände 12 und die hohen Festen eurer Mauern beugen, erniedrigen und in den Staub zu Boden werfen.

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.