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Jesaja - Kapitel 23

Das Gericht über Tyrus und Sidon

1 Dies ist die Last über Tyrus: Heulet, ihr Tharsisschiffe; denn sie ist zerstört, daß kein Haus da ist noch jemand dahin zieht. Aus dem Lande Chittim werden sie des gewahr werden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Die Einwohner der Insel sind still geworden. Die Kaufleute zu Sidon, die durchs Meer zogen, füllten dich, 3 und was von Früchten am Sihor und Getreide am Nil wuchs, brachte man zu ihr hinein durch große Wasser; und du warst der Heiden Markt geworden. 4 Du magst wohl erschrecken, Sidon; denn das Meer, ja, die Feste am Meer spricht: Ich bin nicht mehr schwanger, ich gebäre nicht mehr; so ziehe ich keine Jünglinge mehr auf und erziehe keine Jungfrauen. 5 Sobald es die Ägypter hören, erschrecken sie über die Kunde von Tyrus. 6 Fahret hin gen Tharsis; heulet, ihr Einwohner der Insel!
7 Ist das eure fröhliche Stadt, die sich ihres Alters rühmte? Ihre Füße werden sie wegführen, zu wallen. 8 Wer hätte das gemeint, daß es Tyrus, der Krone, so gehen sollte, so doch ihre Kaufleute Fürsten sind und ihre Krämer die Herrlichsten im Lande? (Offenbarung 18.23) 9 Der HERR Zebaoth hat's also gedacht, auf daß er schwächte alle Pracht der lustigen Stadt und verächtlich machte alle Herrlichen im Lande. 10 Fahr hin durch dein Land wie ein Strom, du Tochter Tharsis! Da ist kein Gurt mehr. (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er reckt seine Hand über das Meer und erschreckt die Königreiche. Der HERR gebeut über Kanaan, zu vertilgen ihre Mächtigen,
12 und spricht: Du sollst nicht mehr fröhlich sein, du geschändete Jungfrau, du Tochter Sidon! Nach Chittim mache dich auf und zieh fort; doch wirst du daselbst auch nicht Ruhe haben. (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, der Chaldäer Land, das nicht ein Volk war, sondern Assur hat es angerichtet, zu schiffen, die haben ihre Türme aufgerichtet und die Paläste niedergerissen; denn sie ist gesetzt, daß sie geschleift werden soll. 14 Heulet, ihr Tharsisschiffe! denn eure Macht ist zerstört. 15 Zu der Zeit wird Tyrus vergessen werden siebzig Jahre, solange ein König leben mag. Aber nach siebzig Jahren wird es mit Tyrus gehen, wie es im Hurenlied heißt:
16 Nimm die Harfe, gehe in der Stadt um, du vergessene Hure; mache es gut auf dem Saitenspiel und singe getrost, auf daß dein wieder gedacht werde! 17 Denn nach siebzig Jahren wird der HERR Tyrus heimsuchen, daß sie wiederkomme zu ihrem Hurenlohn und Hurerei treibe mit allen Königreichen auf Erden. 18 Aber ihr Kaufhandel und Hurenlohn werden dem HERRN heilig sein. Man wird sie nicht wie Schätze sammeln noch verbergen; sondern die vor dem HERRN wohnen, werden ihr Kaufgut haben, daß sie essen und satt werden und wohl bekleidet seien.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)