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Jesaja - Kapitel 21

Die Schau von Babels Fall

1 Dies ist die Last über die Wüste am Meer: Wie ein Wetter vom Mittag kommt, das alles umkehrt, so kommt's aus der Wüste, aus einem schrecklichen Lande. (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Denn mir ist ein hartes Gesicht angezeigt: Der Räuber raubt, und der Verstörer verstört. Zieh herauf, Elam! belagere sie, Madai! Ich will allem Seufzen über sie ein Ende machen. 3 Derhalben sind meine Lenden voll Schmerzen, und Angst hat mich ergriffen wie eine Gebärerin; ich krümme mich, wenn ich's höre, und erschrecke, wenn ich's ansehe. 4 Mein Herz zittert, Grauen hat mich betäubt; ich habe in der lieben Nacht keine Ruhe davor. 5 Ja, richte einen Tisch zu, laß wachen auf der Warte, esset, trinket. "Macht euch auf, ihr Fürsten, schmiert den Schild!"
6 Denn der HERR sagte zu mir also: Gehe hin, stelle einen Wächter, der da schaue und ansage. 7 Er sieht aber Reiter reiten auf Rossen, Eseln und Kamelen und hat mit großem Fleiß Achtung darauf. 8 Und wie ein Löwe ruft er: Herr, ich stehe auf der Warte immerdar des Tages und stelle mich auf meine Hut alle Nacht. (Habakuk 2.1)
9 Und siehe, da kommt einer, der fährt auf einem Wagen; der antwortet und spricht: Babel ist gefallen, sie ist gefallen, und alle Bilder ihrer Götter sind zu Boden geschlagen. (Offenbarung 18.2) 10 Meine liebe Tenne, darauf gedroschen wird! was ich gehört habe vom HERRN Zebaoth, dem Gott Israels, das verkündige ich euch.

Sprüche über Edom und Arabien

11 Dies ist die Last über Duma: Man ruft zu mir aus Seir: Hüter, ist die Nacht schier hin? Hüter ist die Nacht schier hin? (5. Mose 2.5) (Jeremia 49.7)
12 Der Hüter aber sprach: Wenn der Morgen schon kommt, so wird es doch Nacht sein. Wenn ihr schon fragt, so werdet ihr doch wieder kommen und wieder fragen.

Weissagung gegen Arabien

13 Dies ist die Last über Arabien: ihr werdet im Walde in Arabien herbergen, ihr Reisezüge der Dedaniter.
14 Bringet den Durstigen Wasser entgegen, die ihr wohnet im Lande Thema; bietet Brot den Flüchtigen. 15 Denn sie fliehen vor dem Schwert, ja, vor dem bloßen Schwert, vor dem gespannten Bogen, vor dem großen Streit. 16 Denn also spricht der HERR zu mir: Noch in einem Jahr, wie des Tagelöhners Jahre sind, soll alle Herrlichkeit Kedars untergehen, (Jesaja 16.14)
17 und der übrigen Schützen der Helden zu Kedar soll wenig sein; denn der HERR, der Gott Israels, hat's geredet.

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.