zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 2

In Zion finden alle Völker Heil und Frieden

1 Dies ist's, das Jesaja, der Sohn des Amoz, sah von Juda und Jerusalem: 2 Es wird zur letzten Zeit der Berg, da des HERRN Haus ist, fest stehen, höher denn alle Berge, und über alle Hügel erhaben werden, und werden alle Heiden dazu laufen (Jeremia 3.17) (Micha 4.1-3) 3 und viele Völker hingehen und sagen: Kommt, laßt uns auf den Berg des HERRN gehen, zum Hause des Gottes Jakobs, daß er uns lehre seine Wege und wir wandeln auf seinen Steigen! Denn von Zion wird das Gesetz ausgehen, und des HERRN Wort von Jerusalem. (Johannes 4.22) 4 Und er wird richten unter den Heiden und strafen viele Völker. Da werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Spieße zu Sicheln machen. Denn es wird kein Volk gegen das andere ein Schwert aufheben, und werden hinfort nicht mehr kriegen lernen. (Jesaja 9.4)

Das Gericht über Macht und Stolz

5 Kommt nun, ihr vom Hause Jakob, laßt uns wandeln im Lichte des HERRN!

Der Tag des HERRN macht alles Hohe niedrig

6 Aber du hast dein Volk, das Haus Jakob, lassen fahren; denn sie treibens mehr als die gegen den Aufgang und sind Tagewähler wie die Philister und hängen sich an die Kinder der Fremden.
7 Ihr Land ist voll Silber und Gold, und ihrer Schätze ist kein Ende; ihr Land ist voll Rosse, und ihrer Wagen ist kein Ende. (5. Mose 17.16) (Micha 5.9) 8 Auch ist ihr Land voll Götzen; sie beten an ihrer Hände Werk, das ihre Finger gemacht haben. 9 Da bückt sich der Pöbel, da demütigen sich die Herren. Das wirst du ihnen nicht vergeben. 10 Gehe in den Felsen und verbirg dich in der Erde vor der Furcht des HERRN und vor seiner herrlichen Majestät. (Jesaja 2.19) (Jesaja 2.21) 11 Denn alle hohen Augen werden erniedrigt werden, und die hohe Männer sind, werden sich bücken müssen; der HERR aber wird allein hoch sein zu der Zeit. (Jesaja 5.15) 12 Denn der Tag des HERRN Zebaoth wird gehen über alles Hoffärtige und Hohe und über alles Erhabene, daß es erniedrigt werde;
13 auch über alle hohen und erhabenen Zedern auf dem Libanon und über alle Eichen in Basan; 14 über alle hohen Berge und über alle erhabenen Hügel; 15 über alle hohen Türme und über alle festen Mauern; 16 über alle Schiffe im Meer und über alle köstliche Arbeit: 17 daß sich bücken muß alle Höhe der Menschen und sich demütigen müssen, die hohe Männer sind, und der HERR allein hoch sei zu der Zeit. 18 Und mit den Götzen wird's ganz aus sein.
19 Da wird man in der Felsen Höhlen gehen und in der Erde Klüfte vor der Furcht des HERRN und vor seiner herrlichen Majestät, wenn er sich aufmachen wird, zu schrecken die Erde. (Lukas 23.30) 20 Zu der Zeit wird jedermann wegwerfen seine silbernen und goldenen Götzen, die er sich hat machen lassen, anzubeten, in die Löcher der Maulwürfe und der Fledermäuse, 21 auf daß er möge in die Steinritzen und Felsklüfte kriechen vor der Furcht des HERRN und vor seiner herrlichen Majestät, wenn er sich aufmachen wird, zu schrecken die Erde. (2. Thessalonicher 1.9) 22 So lasset nun ab von dem Menschen, der Odem in der Nase hat; denn für was ist er zu achten? (1. Mose 2.7)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig. (3. Mose 5.14) 2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer. 6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. - 8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt: (3. Mose 3.1) 12 Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl. (3. Mose 22.29) 13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer. 14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören. 15 Und das Fleisch seines Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden; 17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen. 19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen; 20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen. (3. Mose 3.7) 24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen. (2. Mose 22.30) 25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh. (3. Mose 3.17) 27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Priesteranteil am Opfer

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen. 30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden. 34 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel. - 35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, da man sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben, 36 das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern. 37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers, (3. Mose 6.13) 38 welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.