1Weh dem Lande, das unter den Segeln im Schatten fährt, jenseits der Wasser des Mohrenlandes,2das Botschafter auf dem Meer sendet und in Rohrschiffen auf den Wassern fährt! Gehet hin, ihr schnellen Boten, zum Volk, das hochgewachsen und glatt ist, zum Volk, das schrecklicher ist denn sonst irgend eins, zum Volk, das gebeut und zertritt, welchem die Wasserströme sein Land einnehmen.3Alle, die ihr auf Erden wohnet und im Lande sitzet, werden sehen, wie man das Panier auf den Bergen aufwerfen wird, und hören, wie man die Drommeten blasen wird.4Denn so spricht der HERR zu mir: Ich will stillhalten und schauen in meinem Sitz wie bei heller Hitze im Sonnenschein, wie bei Taugewölk in der Hitze der Ernte.5Denn vor der Ernte, wenn die Blüte vorüber ist und die Traube reift, wird man die Ranken mit Hippen abschneiden und die Reben wegnehmen und abhauen,6daß man's miteinander läßt liegen den Vögeln auf den Bergen und den Tieren im Lande, daß des Sommers die Vögel darin nisten und des Winters allerlei Tiere im Lande darin liegen.7Zu der Zeit wird das hochgewachsenen und glatte Volk, das schrecklicher ist denn sonst irgend eins, das gebeut und zertritt, welchem die Wasserströme sein Land einnehmen, Geschenke bringen dem HERRN Zebaoth an den Ort, da der Name des HERRN Zebaoth ist, zum Berge Zion.(Psalm 68.30)(Psalm 68.32)
Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten
1So spricht Gott, der HERR: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden.2Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend.(Hesekiel 44.3)3Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten.4Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder.(4. Mose 28.9)5Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.6Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen.7Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha.(Hesekiel 45.24)8Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.9Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.10Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen.11Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha.(Hesekiel 46.7)12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.13Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen.(4. Mose 28.3)14Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen!15Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.16So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz!17Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.(3. Mose 25.10)18Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!(Hesekiel 45.8-9)19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu.20Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden.21Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof.22In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß.23Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht.24Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.