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Jesaja - Kapitel 17

Gegen Damaskus und das Nordreich Israel

1 Dies ist die Last über Damaskus: Siehe, Damaskus wird keine Stadt mehr sein, sondern ein zerfallener Steinhaufe. (Jeremia 49.23) (Amos 1.3) 2 Die Städte Aroer werden verlassen sein, daß Herden daselbst weiden, die niemand scheuche. 3 Und es wird aus sein mit der Feste Ephraims; und das Königreich zu Damaskus und das übrige Syrien wird sein wie die Herrlichkeit der Kinder Israel, spricht der HERR Zebaoth. (Jesaja 7.1) (Jesaja 7.8) 4 Zu der Zeit wird die Herrlichkeit Jakobs dünn sein, und sein fetter Leib wird mager sein.
5 Denn sie wird sein, als wenn einer Getreide einsammelte in der Ernte, und als wenn einer mit seinem Arm die Ähren einerntete, und als wenn einer Ähren läse im Tal Rephaim 6 und die Nachernte darin bliebe; als wenn man einen Ölbaum schüttelte, daß zwei oder drei Beeren blieben oben in dem Wipfel, oder als wenn vier oder fünf Früchte an den Zweigen hangen, spricht der HERR, der Gott Israels. 7 Zu der Zeit wird sich der Mensch halten zu dem, der ihn gemacht hat, und seine Augen werden auf den Heiligen in Israel schauen,
8 und wird sich nicht halten zu den Altären, die seine Hände gemacht haben, und nicht schauen auf das, was seine Finger gemacht haben, weder auf Ascherabilder noch Sonnensäulen. 9 Zu der Zeit werden die Städte ihrer Stärke sein wie verlassene Burgen im Wald und auf der Höhe, so verlassen wurden vor den Kindern Israel, und werden wüst sein.
10 Denn du hast vergessen des Gottes deines Heils und nicht gedacht an den Felsen deiner Stärke. Darum setzest du lustige Pflanzen und legest ausländische Reben. (5. Mose 32.15) (5. Mose 32.18) 11 Zur Zeit des Pflanzens wirst du sein wohl warten, daß der Same zeitig wachse; aber in der Ernte, wenn du die Garben sollst erben, wirst du dafür Schmerzen eines Betrübten haben.

Das brausende Völkermeer

12 O weh der Menge so großen Volks! Wie das Meer wird es brausen; und das Getümmel der Leute wird wüten, wie groß Wasser wüten.
13 Ja, wie große Wasser wüten, so werden die Leute wüten. Aber er wird sie schelten, so werden sie ferne wegfliehen, und wird sie verfolgen, wie der Spreu auf den Bergen vom Winde geschieht und wie einem Staubwirbel vom Ungewitter geschieht. 14 Um den Abend, siehe, so ist Schrecken da; und ehe es Morgen wird, sind sie nimmer da. Das ist der Lohn unsrer Räuber und das Erbe derer, die uns das Unsre nehmen. (Jesaja 37.36)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)