zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 1

Gottes Anklage gegen das abtrünnige Volk

1 Dies ist die Geschichte Jesaja's, des Sohnes des Amoz, welches er sah von Juda und Jerusalem zur Zeit Usias, Jothams, des Ahas und Hiskia, der Könige Juda's. 2 Höret, ihr Himmel! und Erde, nimm zu Ohren! denn der HERR redet: Ich habe Kinder auferzogen und erhöht, und sie sind von mir abgefallen. (5. Mose 32.1) (5. Mose 32.5-6) 3 Ein Ochse kennt seinen Herrn und ein Esel die Krippe seines Herrn; aber Israel kennt's nicht, und mein Volk vernimmt's nicht. 4 O weh des sündigen Volks, des Volks von großer Missetat, des boshaften Samens, der verderbten Kinder, die den HERRN verlassen, den Heiligen in Israel lästern, zurückweichen!
5 Was soll man weiter euch schlagen, so ihr des Abweichens nur desto mehr macht? Das ganze Haupt ist krank, das ganze Herz ist matt. (Jeremia 2.20) (Hesekiel 21.18) 6 Von der Fußsohle bis aufs Haupt ist nichts Gesundes an ihm, sondern Wunden und Striemen und Eiterbeulen, die nicht geheftet noch verbunden noch mit Öl gelindert sind. (5. Mose 28.25) 7 Euer Land ist wüst, eure Städte sind mit Feuer verbrannt; Fremde verzehren eure Äcker vor euren Augen, und es ist wüst wie das, so durch Fremde verheert ist.
8 Was noch übrig ist von der Tochter Zion, ist wie ein Häuslein im Weinberge, wie die Nachthütte in den Kürbisgärten, wie eine verheerte Stadt. 9 Wenn uns der HERR Zebaoth nicht ein weniges ließe übrigbleiben, so wären wir wie Sodom und gleich wie Gomorra. (1. Mose 19.24-25) (5. Mose 29.21) (Römer 9.29) 10 Höret des HERRN Wort, ihr Fürsten von Sodom! Nimm zu Ohren unsers Gottes Gesetz, du Volk von Gomorra! (Jeremia 23.14) (Klagelieder 4.6)
11 Was soll mir die Menge eurer Opfer? spricht der HERR. Ich bin satt der Brandopfer von Widdern und des Fetten von den Gemästeten und habe keine Lust zum Blut der Farren, der Lämmer und Böcke. (Psalm 50.8) (Jeremia 6.20) (Sprüche 21.27) (Amos 5.22) 12 Wenn ihr hereinkommt, zu erscheinen vor mir, wer fordert solches von euren Händen, daß ihr auf meinen Vorhof tretet? 13 Bringt nicht mehr Speisopfer so vergeblich! Das Räuchwerk ist mir ein Greuel! Neumonde und Sabbate, da ihr zusammenkommt, Frevel und Festfeier mag ich nicht! 14 Meine Seele ist feind euren Neumonden und Jahrfesten; ich bin ihrer überdrüssig, ich bin's müde zu leiden. 15 Und wenn ihr schon eure Hände ausbreitet, verberge ich doch meine Augen vor euch; und ob ihr schon viel betet, höre ich euch doch nicht; denn eure Hände sind voll Blut. (Jesaja 59.1-3) (Sprüche 15.29) (Johannes 9.31) 16 Waschet, reiniget euch, tut euer böses Wesen von meinen Augen, laßt ab vom Bösen; (Joel 2.12-13) (Micha 6.6-8) 17 lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, helfet dem Unterdrückten, schaffet dem Waisen Recht, führet der Witwe Sache. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.23) (Jeremia 7.3-7)

Verheißung und Drohung

18 So kommt denn und laßt uns miteinander rechten, spricht der HERR. Wenn eure Sünde gleich blutrot ist, soll sie doch schneeweiß werden; und wenn sie gleich ist wie Scharlach, soll sie doch wie Wolle werden. (Psalm 51.9) (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22)
19 Wollt ihr mir gehorchen, so sollt ihr des Landes Gut genießen. (3. Mose 25.18-19) 20 Weigert ihr euch aber und seid ungehorsam, so sollt ihr vom Schwert gefressen werden; denn der Mund des HERRN sagt es. (3. Mose 26.25)

Gottes Gericht zur Läuterung Jerusalems

21 Wie geht das zu, daß die fromme Stadt zur Hure geworden ist? Sie war voll Rechts, Gerechtigkeit wohnte darin, nun aber Mörder. (Matthäus 23.37)
22 Dein Silber ist Schaum geworden und dein Getränk mit Wasser vermischt. 23 Deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebsgesellen; sie nehmen alle gern Geschenke und trachten nach Gaben; dem Waisen schaffen sie nicht Recht, und der Witwe Sache kommt nicht vor sie. (Jesaja 1.17) 24 Darum spricht der Herr, HERR Zebaoth, der Mächtige in Israel: O weh! Ich werde mich trösten an meinen Feinden und mich rächen an meinen Widersachern;
25 und muß meine Hand gegen dich kehren und deinen Schaum aufs lauterste ausfegen und all dein Blei ausscheiden (Jesaja 1.22) (Maleachi 3.2-3) 26 und dir wieder Richter geben, wie zuvor waren, und Ratsherren wie im Anfang. Alsdann wirst du eine Stadt der Gerechtigkeit und eine fromme Stadt heißen. (Sacharja 8.3) 27 Zion muß durch Recht erlöst werden und ihre Gefangenen durch Gerechtigkeit, (Jesaja 46.13) 28 daß die Übertreter und Sünder miteinander zerbrochen werden, und die den HERRN verlassen, umkommen. 29 Denn sie müssen zu Schanden werden über den Eichen, daran ihr Lust habt, und schamrot werden über den Gärten, die ihr erwählt, (Jesaja 65.3)
30 wenn ihr sein werdet wie eine Eiche mit dürren Blättern und wie ein Garten ohne Wasser, 31 wenn der Gewaltige wird sein wie Werg und sein Tun wie ein Funke und beides miteinander angezündet wird, daß niemand lösche.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.