zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 8

Die Schrecken des Gerichts

1 Zu derselben Zeit, spricht der HERR, wird man die Gebeine der Könige Juda's, die Gebeine ihrer Fürsten, die Gebeine der Priester, die Gebeine der Propheten, die Gebeine der Bürger zu Jerusalem aus ihren Gräbern werfen; 2 und wird sie hinstreuen unter Sonne, Mond und alles Heer des Himmels, welche sie geliebt und denen sie gedient haben, denen sie nachgefolgt sind und die sie gesucht und angebetet haben. Sie sollen nicht wieder aufgelesen und begraben werden, sondern Kot auf der Erde sein. (5. Mose 4.19) (Jeremia 14.16) 3 Und alle übrigen von diesem bösen Volk, an welchen Ort sie sein werden, dahin ich sie verstoßen habe, werden lieber tot als lebendig sein wollen, spricht der HERR Zebaoth.

Gegen das verblendete Volk und seine Verführer

4 Darum sprich zu ihnen: So spricht der HERR: Wo ist jemand, so er fällt, der nicht gerne wieder aufstünde? Wo ist jemand, so er irregeht, der nicht gerne wieder zurechtkäme?
5 Dennoch will dies Volk zu Jerusalem irregehen für und für. Sie halten so hart an dem falschen Gottesdienst, daß sie sich nicht wollen abwenden lassen. 6 Ich sehe und höre, daß sie nichts Rechtes reden. Keiner ist, dem seine Bosheit Leid wäre und der spräche: Was mache ich doch! Sie laufen alle ihren Lauf wie ein grimmiger Hengst im Streit. 7 Ein Storch unter dem Himmel weiß seine Zeit, eine Turteltaube, Kranich und Schwalbe merken ihre Zeit, wann sie wiederkommen sollen, aber mein Volk will das Recht des HERRN nicht wissen. (Jesaja 1.13) 8 Wie mögt ihr doch sagen: "Wir wissen, was recht ist, und haben die heilige Schrift vor uns"? Ist's doch eitel Lüge, was die Schriftgelehrten setzen.
9 Darum müssen solche Lehrer zu Schanden, erschreckt und gefangen werden; denn was können sie Gutes lehren, weil sie des HERRN Wort verwerfen? 10 Darum will ich ihre Weiber den Fremden geben und ihre Äcker denen, die sie verjagen werden. Denn sie geizen allesamt, beide, klein und groß; und beide, Priester und Propheten, gehen mit Lügen um (Jesaja 56.11) (Jeremia 6.13-15)
11 und trösten mein Volk in ihrem Unglück, daß sie es gering achten sollen, und sagen: "Friede! Friede!", und ist doch nicht Friede. 12 Darum werden sie mit Schanden bestehen, daß sie solche Greuel treiben; wiewohl sie wollen ungeschändet sein und wollen sich nicht schämen. Darum müssen sie fallen auf einen Haufen; und wenn ich sie heimsuchen werde, sollen sie stürzen, spricht der HERR. 13 Ich will sie also ablesen, spricht der HERR, daß keine Trauben am Weinstock und keine Feigen am Feigenbaum bleiben, ja auch die Blätter wegfallen sollen; und was ich ihnen gegeben habe, das soll ihnen genommen werden.

Die Angst des Volkes und die Trauer des Propheten

14 Wo werden wir dann wohnen? Ja, sammelt euch dann und laßt uns in die festen Städte ziehen, daß wir daselbst umkommen. Denn der HERR, unser Gott, wird uns umkommen lassen und tränken mit einem bitteren Trunk, daß wir so gesündigt haben wider den HERRN. (Jeremia 9.14)
15 Wir hofften, es sollte Friede werden, so kommt nichts Gutes; wir hofften, wir sollten heil werden, aber siehe, so ist mehr Schaden da. (Jeremia 14.19) 16 Man hört ihre Rosse schnauben von Dan her; vom Wiehern ihrer Gäule erbebt das ganze Land. Und sie fahren daher und werden das Land auffressen mit allem, was darin ist, die Städte samt allen, die darin wohnen. 17 Denn siehe, ich will Schlangen und Basilisken unter euch senden, die nicht zu beschwören sind; die sollen euch stechen, spricht der HERR. (Prediger 10.11)

Das Leid der Propheten

18 Was mag mich in meinem Jammer erquicken? Mein Herz ist krank. (Jeremia 4.19)
19 Siehe, die Tochter meines Volks wird schreien aus fernem Lande her: "Will denn der HERR nicht mehr Gott sein zu Zion, oder soll sie keinen König mehr haben?" Ja, warum haben sie mich so erzürnt durch ihre Bilder und fremde, unnütze Gottesdienste? 20 "Die Ernte ist vergangen, der Sommer ist dahin, und uns ist keine Hilfe gekommen."
21 Mich jammert herzlich, daß mein Volk so verderbt ist; ich gräme mich und gehabe mich übel. 22 Ist denn keine Salbe in Gilead, oder ist kein Arzt da? Warum ist denn die Tochter meines Volks nicht geheilt? (Jeremia 46.11) 23 Ach, daß ich Wasser genug hätte in meinem Haupte und meine Augen Tränenquellen wären, daß ich Tag und Nacht beweinen möchte die Erschlagenen in meinem Volk! (Jeremia 13.17) (Klagelieder 1.16)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.