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Jeremia - Kapitel 7

Die Tempelrede

1 Dies ist das Wort, welches geschah zu Jeremia vom HERRN, und sprach: 2 Tritt ins Tor im Hause des HERRN und predige daselbst dies Wort und sprich: Höret des HERRN Wort, ihr alle von Juda, die ihr zu diesen Toren eingehet, den HERRN anzubeten! 3 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Bessert euer Leben und Wesen, so will ich bei euch wohnen an diesem Ort. (Jesaja 1.16) (Jeremia 26.13) 4 Verlaßt euch nicht auf die Lügen, wenn sie sagen: Hier ist des HERRN Tempel, hier ist des HERRN Tempel, hier ist des HERRN Tempel! 5 sondern bessert euer Leben und Wesen, daß ihr recht tut einer gegen den andern 6 und den Fremdlingen, Waisen und Witwen keine Gewalt tut und nicht unschuldiges Blut vergießt an diesem Ort, und folgt nicht nach andern Göttern zu eurem eigenen Schaden: (2. Mose 22.20-21) 7 so will ich immer und ewiglich bei euch wohnen an diesem Ort, in dem Lande, das ich euren Vätern gegeben habe. 8 Aber nun verlasset ihr euch auf Lügen, die nichts nütze sind.
9 Daneben seid ihr Diebe, Mörder, Ehebrecher und Meineidige und räuchert dem Baal und folgt fremden Göttern nach, die ihr nicht kennt. 10 Darnach kommt ihr dann und tretet vor mich in diesem Hause, das nach meinem Namen genannt ist, und sprecht: Es hat keine Not mit uns, weil wir solche Greuel tun. (Jeremia 4.10) 11 Haltet ihr denn dies Haus, das nach meinem Namen genannt ist, für eine Mördergrube? Siehe, ich sehe es wohl, spricht der HERR. (Matthäus 21.13) 12 Gehet hin an meinen Ort zu Silo, da vormals mein Name gewohnt hat, und schauet, was ich daselbst getan habe um der Bosheit willen meines Volkes Israel. (1. Samuel 4.12) (Psalm 78.60) (Johannes 18.1)
13 Weil ihr denn alle solche Stücke treibt, spricht der HERR, und ich stets euch predigen lasse, und ihr wollt nicht hören, ich rufe euch, und ihr wollt nicht antworten: (Jesaja 65.12) (Sprüche 1.24) 14 so will ich dem Hause, das nach meinem Namen genannt ist, darauf ihr euch verlaßt, und den Ort, den ich euren Vätern gegeben habe, eben tun, wie ich zu Silo getan habe, (Jeremia 26.6) 15 und will euch von meinem Angesicht wegwerfen, wie ich weggeworfen habe alle eure Brüder, den ganzen Samen Ephraims. (2. Könige 17.18) (2. Könige 17.20) (2. Könige 17.23)

Gegen falschen Gottesdienst

16 Und du sollst für dies Volk nicht bitten und sollst für sie keine Klage noch Gebet vorbringen, auch nicht sie vertreten vor mir; denn ich will dich nicht hören. (Jeremia 11.14) (Jeremia 14.11)
17 Denn siehst du nicht, was sie tun in den Städten Juda's und auf den Gassen zu Jerusalem? 18 Die Kinder lesen Holz, so zünden die Väter das Feuer an, und die Weiber kneten den Teig, daß sie der Himmelskönigin Kuchen backen, und geben Trankopfer den fremden Göttern, daß sie mir Verdruß tun. (Jeremia 44.17) 19 Aber sie sollen nicht mir damit, spricht der HERR, sondern sich selbst Verdruß tun und müssen zu Schanden werden. 20 Darum spricht der Herr, HERR: Siehe, mein Zorn und mein Grimm ist ausgeschüttet über diesen Ort, über Menschen und Vieh, über Bäume auf dem Felde und über die Früchte des Landes; und der soll brennen, daß niemand löschen kann. 21 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Tut eure Brandopfer und anderen Opfer zuhauf und esset Fleisch. (Psalm 50.8)
22 Denn ich habe euren Vätern des Tages, da ich sie aus Ägyptenland führte, weder gesagt noch geboten von Brandopfer und anderen Opfern; (1. Samuel 15.22) (Micha 6.6-8) 23 sondern dies gebot ich ihnen und sprach: Gehorchet meinem Wort, so will ich euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein; und wandelt auf allen Wegen, die ich euch gebiete, auf daß es euch wohl gehe. (2. Mose 19.5) 24 Aber sie wollen nicht hören noch ihre Ohren zuneigen, sondern wandelten nach ihrem eigenen Rat und nach ihres bösen Herzens Gedünken und gingen hinter sich und nicht vor sich. (Jesaja 65.2) (Jeremia 11.8)
25 Ja, von dem Tage an, da ich eure Väter aus Ägyptenland geführt habe, bis auf diesen Tag habe ich stets zu euch gesandt alle meine Knechte, die Propheten. 26 Aber sie wollen mich nicht hören noch ihre Ohren neigen, sondern waren halsstarrig und machten's ärger denn ihre Väter. (Jeremia 16.12) 27 Und wenn du ihnen dies alles schon sagst, so werden sie dich doch nicht hören; rufst du ihnen, so werden sie dir nicht antworten. 28 Darum sprich zu ihnen: Dies ist das Volk, das den HERRN, seinen Gott, nicht hören noch sich bessern will. Der Glaube ist untergegangen und ausgerottet von ihrem Munde. (Jeremia 5.1) 29 Schneide deine Haare ab und wirf sie von dir und wehklage auf den Höhen; denn der HERR hat dies Geschlecht, über das er zornig ist, verworfen und verstoßen.
30 Denn die Kinder Juda tun übel vor meinen Augen, spricht der HERR. Sie setzen ihre Greuel in das Haus, das nach meinem Namen genannt ist, daß sie es verunreinigen, (Jeremia 32.34) 31 und bauen die Altäre des Thopheth im Tal Ben-Hinnom, daß sie ihre Söhne und Töchter verbrennen, was ich nie geboten noch in den Sinn genommen habe. (3. Mose 18.21) (2. Könige 23.10) 32 Darum siehe, es kommt die Zeit, spricht der HERR, daß man's nicht mehr heißen soll Thopheth und das Tal Ben-Hinnom, sondern Würgetal; und man wird im Thopheth müssen begraben, weil sonst kein Raum mehr sein wird. (Jeremia 19.6)
33 Und die Leichname dieses Volkes sollen den Vögeln des Himmels und den Tieren auf Erden zur Speise werden, davon sie niemand scheuchen wird. (Jeremia 9.21) (Jeremia 19.7) 34 Und ich will in den Städten Juda's und auf den Gassen zu Jerusalem wegnehmen das Geschrei der Freude und Wonne und die Stimme des Bräutigams und der Braut; denn das Land soll wüst sein. (Jeremia 16.9)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)