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Jeremia - Kapitel 49

Weissagung gegen Ammon

1 Wider die Kinder Ammon spricht der HERR also: Hat denn Israel nicht Kinder, oder hat es keinen Erben? Warum besitzt denn Milkom das Land Gad, und sein Volk wohnt in jener Städten? (1. Könige 11.5) (Hesekiel 25.2) (Amos 1.13-15) (Zephanja 2.8-11) 2 Darum siehe, es kommt die Zeit, spricht der HERR, daß ich will ein Kriegsgeschrei erschallen lassen über Rabba der Kinder Ammon, daß sie soll auf einem Haufen wüst liegen und ihre Töchter mit Feuer angesteckt werden; aber Israel soll besitzen die, von denen sie besessen waren, spricht der HERR. 3 Heule, o Hesbon! denn Ai ist verstört. Schreiet, ihr Töchter Rabbas, und ziehet Säcke an, klaget und lauft auf den Mauern herum! denn Milkom wird gefangen weggeführt samt seinen Priestern und Fürsten. (Jeremia 49.1)
4 Was trotzest du auf deine Auen? Deine Auen sind ersäuft, du ungehorsame Tochter, die du dich auf deine Schätze verlässest und sprichst in deinem Herzen: Wer darf sich an mich machen? 5 Siehe, spricht der Herr, HERR Zebaoth: Ich will Furcht über dich kommen lassen von allen, die um dich her wohnen, daß ein jeglicher seines Weges vor sich hinaus verstoßen werde und niemand sei, der die Flüchtigen sammle. 6 Aber darnach will ich wieder wenden das Gefängnis der Kinder Ammon, spricht der HERR. (Jeremia 48.47)

Weissagungen gegen Edom

7 Wider Edom. So spricht der HERR Zebaoth: Ist denn keine Weisheit mehr zu Theman? ist denn kein Rat mehr bei den Klugen? ist ihre Weisheit so leer geworden? (Jesaja 21.11) (Jesaja 34.5) (Hesekiel 25.12-14) (Amos 1.1) (Amos 1.11) (Obadja 1.1)
8 Fliehet, wendet euch und verkriecht euch tief, ihr Bürger zu Dedan! denn ich lasse einen Unfall über Esau kommen, die Zeit seiner Heimsuchung. 9 Es sollen Weinleser über dich kommen, die dir kein Nachlesen lassen; und die Diebe des Nachts sollen über dich kommen, die sollen ihnen genug verderben. 10 Denn ich habe Esau entblößt und seine verborgenen Orte geöffnet, daß er sich nicht verstecken kann; sein Same, seine Brüder und seine Nachbarn sind verstört, daß ihrer keiner mehr da ist. 11 Doch was übrigbleibt von deinen Waisen, denen will ich das Leben gönnen, und deine Witwen werden auf mich hoffen. 12 Denn so spricht der HERR: Siehe, die, so es nicht verschuldet hatten, den Kelch zu trinken, müssen trinken; und du solltest ungestraft bleiben? Du sollst nicht ungestraft bleiben, sondern du mußt auch trinken. (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21)
13 Denn ich habe bei mir selbst geschworen, spricht der HERR, daß Bozra soll ein Wunder, Schmach, Wüste und Fluch werden und alle ihre Städte eine ewige Wüste. (Jeremia 44.12) 14 Ich habe gehört vom HERRN, daß eine Botschaft unter die Heiden gesandt sei: Sammelt euch und kommt her wider sie, macht euch auf zum Streit!
15 Denn siehe, ich habe dich gering gemacht unter den Heiden und verachtet unter den Menschen. 16 Dein Trotz und dein Hochmut hat dich betrogen, weil du in Felsenklüften wohnst und hohe Gebirge innehast. Wenn du denn gleich dein Nest so hoch machtest wie der Adler, dennoch will ich dich von dort herunterstürzen, spricht der HERR. 17 Also soll Edom wüst werden, daß alle die, so vorübergehen, sich wundern und pfeifen werden über alle ihre Plage; (Jeremia 50.13) 18 gleichwie Sodom und Gomorra samt ihren Nachbarn umgekehrt ist, spricht der HERR, daß niemand daselbst wohnen noch kein Mensch darin hausen soll. (Jesaja 1.9) 19 Denn siehe, er kommt herauf wie ein Löwe vom stolzen Jordan her wider die festen Hürden; denn ich will sie daraus eilends wegtreiben, und den, der erwählt ist, darübersetzen. Denn wer ist mir gleich, wer will mich meistern, und wer ist der Hirte, der mir widerstehen kann? (Jeremia 50.44) 20 So hört nun den Ratschlag des HERRN, den er über Edom hat, und seine Gedanken, die er über die Einwohner in Theman hat. Was gilt's? ob nicht die Hirtenknaben sie fortschleifen werden und ihre Wohnung zerstören,
21 daß die Erde beben wird, wenn's ineinander fällt, und ihr Geschrei wird man am Schilfmeer hören. 22 Siehe, er fliegt herauf wie ein Adler und wird seine Flügel ausbreiten über Bozra. Zur selben Zeit wird das Herz der Helden in Edom sein wie das Herz einer Frau in Kindsnöten. (Jeremia 48.40)

Weissagung gegen Damaskus

23 Wider Damaskus. Hamath und Arpad stehen jämmerlich; sie sind verzagt, denn sie hören ein böses Geschrei; die am Meer wohnen, sind so erschrocken, daß sie nicht Ruhe haben können. (Jesaja 17.1) (Amos 1.3-5)
24 Damaskus ist verzagt und gibt die Flucht; sie zappelt und ist in Ängsten und Schmerzen wie eine Frau in Kindsnöten. 25 Wie? ist sie nun nicht verlassen, die berühmte und fröhliche Stadt? 26 Darum werden ihre junge Mannschaft auf ihren Gassen darniederliegen und alle ihre Kriegsleute untergehen zur selben Zeit, spricht der HERR Zebaoth. 27 Und ich will in den Mauern von Damaskus ein Feuer anzünden, daß es die Paläste Benhadads verzehren soll.

Weissagungen gegen arabische Stämme

28 Wider Kedar und die Königreiche Hazors, welche Nebukadnezar, der König zu Babel, schlug. So spricht der HERR: Wohlauf, zieht herauf gegen Kedar und verstört die gegen Morgen wohnen! (Josua 11.10) (Jesaja 21.16-17)
29 Man wird ihnen ihre Hütten und Herden nehmen; ihr Gezelt, alle Geräte und Kamele werden sie wegführen; und man wird über sie rufen: Schrecken um und um! 30 Fliehet, hebet euch eilends davon, verkriechet euch tief, ihr Einwohner in Hazor! spricht der HERR; denn Nebukadnezar, der König zu Babel, hat etwas im Sinn wider euch und meint euch. (Jeremia 49.8)
31 Wohlauf, ziehet herauf wider ein Volk, das genug hat und sicher wohnt, spricht der HERR; sie haben weder Tür noch Riegel und wohnen allein. 32 Ihre Kamele sollen geraubt und die Menge ihres Viehs genommen werden; und ich will sie zerstreuen in alle Winde, alle, die das Haar rundherum abschneiden; und von allen Orten her will ich ihr Unglück über sie kommen lassen, spricht der HERR, (Jeremia 9.25) (Jeremia 25.23) 33 daß Hazor soll eine Wohnung der Schakale und eine ewige Wüste werden, daß niemand daselbst wohne und kein Mensch darin hause. (Jeremia 9.10)

Weissagung gegen Elam

34 Dies ist das Wort des HERRN, welches geschah zu Jeremia, dem Propheten, wider Elam im Anfang des Königreichs Zedekias, des Königs in Juda, und sprach: (Jeremia 25.25)
35 So spricht der HERR Zebaoth: Siehe, ich will den Bogen Elams zerbrechen, ihre vornehmste Gewalt, 36 und will die vier Winde aus den vier Himmelsgegenden Enden des Himmels über sie kommen lassen und will sie in alle diese Winde zerstreuen, daß kein Volk sein soll, dahin nicht Vertriebene aus Elam kommen werden. 37 Und ich will Elam verzagt machen vor ihren Feinden und denen, die ihnen nach ihrem Leben stehen, und Unglück über sie kommen lassen mit meinem grimmigen Zorn, spricht der HERR; und will das Schwert hinter ihnen her schicken, bis es sie aufreibe. 38 Meinen Stuhl will ich in Elam aufrichten und will beide, den König und die Fürsten, daselbst umbringen, spricht der HERR. 39 Aber in der letzten Zeit will ich das Gefängnis Elams wieder wenden, spricht der HERR. (Jeremia 49.6)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.