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Jeremia - Kapitel 44

Jeremia warnt vor der erneuten Verehrung der Himmelskönigin

1 Dies ist das Wort, das zu Jeremia geschah an alle Juden, so in Ägyptenland wohnten, nämlich so zu Migdol, zu Thachpanhes, zu Noph und im Lande Pathros wohnten, und sprach: (Jeremia 43.7) 2 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Ihr habt gesehen all das Übel, das ich habe kommen lassen über Jerusalem und über alle Städte in Juda; und siehe, heutigestages sind sie wüst, und wohnt niemand darin; 3 und das um ihrer Bosheit willen, die sie taten, daß sie mich erzürnten und hingingen und räucherten und dienten andern Göttern, welche weder sie noch ihr noch eure Väter kannten. 4 Und ich sandte stets zu euch alle meine Knechte, die Propheten, und ließ euch sagen: Tut doch nicht solche Greuel, die ich hasse. 5 Aber sie gehorchten nicht, neigten auch ihre Ohren nicht, daß sie von ihrer Bosheit sich bekehrt und andern Göttern nicht geräuchert hätten. 6 Darum ging auch mein Zorn und Grimm an und entbrannte über die Städte Juda's und über die Gassen zu Jerusalem, daß sie zur Wüste und Öde geworden sind, wie es heutigestages steht. 7 Nun, so spricht der HERR, der Gott Zebaoth, der Gott Israels: Warum tut ihr doch so großes Übel wider euer eigen Leben, damit unter euch ausgerottet werden Mann und Weib, Kind und Säugling aus Juda und nichts von euch übrigbleibe,
8 und erzürnt mich so durch eurer Hände Werke und räuchert andern Göttern in Ägyptenland, dahin ihr gezogen seid, daselbst zu herbergen, auf daß ihr ausgerottet und zum Fluch und zur Schmach werdet unter allen Heiden auf Erden? 9 Habt ihr vergessen das Unglück eurer Väter, das Unglück der Könige Juda's, das Unglück ihrer Weiber, dazu euer eigenes Unglück und eurer Weiber Unglück, das euch begegnet ist im Lande Juda und auf den Gassen zu Jerusalem? 10 Noch sind sie bis auf diesen Tag nicht gedemütigt, fürchten sich auch nicht und wandeln nicht in meinem Gesetz und den Rechten, die ich euch und euren Vätern vorgestellt habe. 11 Darum spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, also: Siehe, ich will mein Angesicht wider euch richten zum Unglück, und ganz Juda soll ausgerottet werden.
12 Und ich will die übrigen aus Juda nehmen, so ihr Angesicht gerichtet haben, nach Ägyptenland zu ziehen, daß sie daselbst herbergen; es soll ein Ende mit ihnen allen werden in Ägyptenland. Durchs Schwert sollen sie fallen, und durch Hunger umkommen, beide, klein und groß; sie sollen durch Schwert und Hunger sterben und sollen ein Schwur, Wunder, Fluch und Schmach werden. (Jeremia 29.17-18) 13 Ich will auch die Einwohner in Ägyptenland mit Schwert, Hunger und Pestilenz heimsuchen, gleichwie ich zu Jerusalem getan habe, 14 daß aus den übrigen Juda's keiner soll entrinnen noch übrigbleiben, die doch darum hierher gekommen sind nach Ägyptenland zur Herberge, daß sie wiederum ins Land Juda möchten, dahin sie gerne wiederkommen wollten und wohnen; aber es soll keiner wieder dahin kommen, außer, welche von hinnen fliehen. 15 Da antworteten dem Jeremia alle Männer, die da wohl wußten, daß ihre Weiber andern Göttern räucherten, und alle Weiber, so in großem Haufen dastanden, samt allem Volk, die in Ägyptenland wohnten und in Pathros, und sprachen: (Jesaja 11.11)
16 Nach dem Wort, das du im Namen des HERRN uns sagst, wollen wir dir nicht gehorchen; 17 sondern wir wollen tun nach allem dem Wort, das aus unserem Munde geht, und wollen der Himmelskönigin räuchern und ihr Trankopfer opfern, wie wir und unsre Väter, unsre Könige und Fürsten getan haben in den Städten Juda's und auf den Gassen zu Jerusalem. Da hatten wir auch Brot genug und ging uns wohl und sahen kein Unglück. (Jeremia 7.17-18) (Hosea 2.7) 18 Seit der Zeit aber, daß wir haben abgelassen, der Himmelskönigin zu räuchern und Trankopfer zu opfern, haben wir allen Mangel gelitten und sind durch Schwert und Hunger umgekommen. 19 Auch wenn wir der Himmelskönigin räuchern und opfern, das tun wir ja nicht ohne unserer Männer Willen, daß wir ihr Kuchen backen und Trankopfer opfern, auf daß sie sich um uns bekümmere. 20 Da sprach Jeremia zum ganzen Volk, Männern und Weibern und allem Volk, die ihm so geantwortet hatten:
21 Ich meine ja, der HERR habe gedacht an das Räuchern, so ihr in den Städten Juda's und auf den Gassen zu Jerusalem getrieben habt samt euren Vätern, Königen, Fürsten und allem Volk im Lande, und hat's zu Herzen genommen, 22 daß er nicht mehr leiden konnte euren bösen Wandel und die Greuel, die ihr tatet; daher auch euer Land zur Wüste, zum Wunder und zum Fluch geworden ist, daß niemand darin wohnt, wie es heutigestages steht. 23 Darum, daß ihr geräuchert habt und wider den HERRN gesündigt und der Stimme des HERRN nicht gehorchtet und in seinem Gesetz, seinen Rechten und Zeugnissen nicht gewandelt habt, darum ist auch euch solches Unglück widerfahren, wie es heutigestages steht. 24 Und Jeremia sprach zu allem Volk und zu allen Weibern: Höret des HERRN Wort, alle ihr aus Juda, so in Ägyptenland sind.
25 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Ihr und eure Weiber habt mit einem Munde geredet und mit euren Händen vollbracht, was ihr sagt: Wir wollen unser Gelübde halten, die wir gelobt haben der Himmelskönigin, daß wir ihr räuchern und Trankopfer opfern. Wohlan, ihr habt eure Gelübde erfüllt und eure Gelübde gehalten. (Jeremia 44.17) 26 So hört nun des HERRN Wort, ihr alle aus Juda, die ihr in Ägyptenland wohnt: Siehe, ich schwöre bei meinem großen Namen, spricht der HERR, daß mein Name nicht mehr soll durch irgend eines Menschen Mund aus Juda genannt werden in ganz Ägyptenland, der da sagt: "So wahr der Herr, HERR lebt!"
27 Siehe, ich will über sie wachen zum Unglück und zu keinem Guten, daß, wer aus Juda in Ägyptenland ist, soll durch Schwert und Hunger umkommen, bis es ein Ende mit ihnen habe. 28 Welche aber dem Schwert entrinnen, die werden aus Ägyptenland ins Land Juda wiederkommen müssen als ein geringer Haufe. Und also werden dann alle die übrigen aus Juda, so nach Ägyptenland gezogen waren, daß sie sich daselbst herbergten, erfahren, wessen Wort wahr sei, meines oder ihres. (Jesaja 11.11) 29 Und zum Zeichen, spricht der HERR, daß ich euch an diesem Ort heimsuchen will, damit ihr wißt, daß mein Wort soll wahr werden über euch zum Unglück,
30 so spricht der HERR also: Siehe, ich will Pharao Hophra, den König in Ägypten, übergeben in die Hände seiner Feinde und derer, die ihm nach dem Leben stehen, gleichwie ich Zedekia, den König Juda's, übergeben habe in die Hand Nebukadnezars, des Königs zu Babel, seines Feindes, und der ihm nach seinem Leben stand. (2. Chronik 36.13) (2. Chronik 36.20)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.