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Jeremia - Kapitel 41

Gedaljas Ermordung durch Jischmael

1 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elisamas, aus königlichem Stamm, einer von den Obersten des Königs, und zehn Männer mit ihm zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, gen Mizpa und sie aßen daselbst zu Mizpa miteinander. (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, macht sich auf samt den zehn Männern, die bei ihm waren und schlugen Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, mit dem Schwert zu Tode, darum daß ihn der König zu Babel über das Land gesetzt hatte; (Jeremia 40.5) 3 dazu alle Juden, die bei Gedalja waren zu Mizpa, und die Chaldäer, die sie daselbst fanden, alle Kriegsleute, schlug Ismael. 4 Des andern Tages, nachdem Gedalja erschlagen war und es noch niemand wußte,
5 kamen achtzig Männer von Sichem, von Silo und von Samaria und hatten die Bärte abgeschoren und ihre Kleider zerrissen und sich zerritzt und trugen Speisopfer und Weihrauch mit sich, daß sie es brächten zum Hause des HERRN. (3. Mose 19.28) 6 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, ging heraus von Mizpa ihnen entgegen, ging daher und weinte. Als er nun an sie kam, sprach er zu ihnen: Ihr sollt zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, kommen. 7 Da sie aber mitten in die Stadt kamen, ermordete sie Ismael, der Sohn Nethanjas, und die Männer, so bei ihm waren, und warf sie in den Brunnen. 8 Aber es waren zehn Männer darunter, die sprachen zu Ismael: Töte uns nicht; wir haben Vorrat im Acker liegen von Weizen, Gerste, Öl und Honig. Also ließ er ab und tötete sie nicht mit den andern. 9 Der Brunnen aber, darein Ismael die Leichname der Männer warf, welche er hatte erschlagen samt dem Gedalja, ist der, den der König Asa machen ließ wider Baesa, den König Israels; den füllte Ismael, der Sohn Nethanjas, mit den Erschlagenen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22)
10 Und was übriges Volk war zu Mizpa, auch die Königstöchter, führte Ismael, der Sohn Nethanjas, gefangen weg samt allem übrigen Volk zu Mizpa, über welche Nebusaradan, der Hauptmann, hatte gesetzt Gedalja, den Sohn Ahikams, und zog hin und wollte hinüber zu den Kindern Ammon.

Der Plan einer Flucht nach Äypten

11 Da aber Johanan, der Sohn Kareahs, erfuhr und alle Hauptleute des Heeres, die bei ihm waren, all das Übel, das Ismael, der Sohn Nethanjas, begangen hatte,
12 nahmen sie zu sich alle Männer und zogen hin, wider Ismael, den Sohn Nethanjas, zu streiten; und trafen ihn an dem großen Wasser bei Gibeon. 13 Da nun alles Volk, so bei Ismael war, sah den Johanan, den Sohn Kareahs, und alle die Hauptleute des Heeres, die bei ihm waren, wurden sie froh. 14 Und das ganze Volk, das Ismael hatte von Mizpa weggeführt, wandte sich um und kehrte wiederum zu Johanan, dem Sohne Kareahs. 15 Aber Ismael, der Sohn Nethanjas, entrann dem Johanan mit acht Männern, und zog zu den Kindern Ammon. 16 Und Johanan, der Sohn Kareahs, samt allen Hauptleuten des Heeres, so bei ihm waren, nahmen all das übrige Volk, so sie wiedergebracht hatten von Ismael, dem Sohn Nethanjas, aus Mizpa zu sich (weil Gedalja, der Sohn Ahikams, erschlagen war), nämlich die Kriegsmänner, Weiber und die Kinder und Kämmerer, so sie von Gibeon hatten wiedergebracht;
17 und zogen hin und kehrten ein zur Herberge Chimhams, die bei Bethlehem war, und wollten nach Ägypten ziehen vor den Chaldäern. 18 Denn sie fürchteten sich vor ihnen, weil Ismael, der Sohn Nethanjas, Gedalja, den Sohn Ahikams, erschlagen hatte, den der König zu Babel über das Land gesetzt hatte.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)