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Jeremia - Kapitel 4

Ein neuer Ruf zur Umkehr

1 Willst du dich, Israel, bekehren, spricht der HERR, so bekehre dich zu mir. Und so du deine Greuel wegtust von meinem Angesicht, so sollst du nicht vertrieben werden. 2 Alsdann wirst du ohne Heuchelei recht und heilig schwören: So wahr der HERR lebt! und die Heiden werden in ihm gesegnet werden und sich sein rühmen. (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 3 Denn so spricht der HERR zu denen in Juda und zu Jerusalem: Pflügt ein Neues und säet nicht unter die Hecken. (Hosea 10.12) 4 Beschneidet euch dem HERRN und tut weg die Vorhaut eures Herzens, ihr Männer in Juda und ihr Leute zu Jerusalem, auf daß nicht mein Grimm ausfahre wie Feuer und brenne, daß niemand löschen könne, um eurer Bosheit willen. (5. Mose 10.16) (Jeremia 9.25)

Der Feind aus dem Norden wird das Land verheeren

5 Verkündiget in Juda und schreiet laut zu Jerusalem und sprecht: "Blaset die Drommete im Lande!" Ruft mit voller Stimme und sprecht: "Sammelt euch und laßt uns in die festen Städte ziehen!"
6 Werft zu Zion ein Panier auf; flieht und säumt nicht! Denn ich bringe ein Unglück herzu von Mitternacht und einen großen Jammer. (Jeremia 1.14) 7 Es fährt daher der Löwe aus seiner Hecke, und der Verstörer der Heiden zieht einher aus seinem Ort, daß er dein Land verwüste und deine Städte ausbrenne, daß niemand darin wohne. 8 Darum ziehet Säcke an, klaget und heulet; denn der grimmige Zorn des HERRN will sich nicht wenden von uns. 9 Zu der Zeit, spricht der HERR, wird dem König und den Fürsten das Herz entfallen; die Priester werden bestürzt und die Propheten erschrocken sein.
10 Ich aber sprach: Ach Herr, HERR! du hast's diesem Volk und Jerusalem weit fehlgehen lassen, da sie sagten: "Es wird Friede mit euch sein", so doch das Schwert bis an die Seele reicht. (Jeremia 6.14) 11 Zu derselben Zeit wird man diesem Volk und Jerusalem sagen: "Es kommt ein dürrer Wind über das Gebirge her aus der Wüste, des Weges zu der Tochter meines Volks, nicht zum Worfeln noch zu Schwingen."
12 Ja, ein Wind kommt, der ihnen zu stark sein wird; da will ich denn auch mit ihnen rechten. 13 Siehe, er fährt daher wie Wolken, und seine Wagen sind wie Sturmwind, seine Rosse sind schneller denn Adler. Weh uns! wir müssen verstört werden." 14 So wasche nun, Jerusalem, dein Herz von der Bosheit, auf daß dir geholfen werde. Wie lange wollen bei dir bleiben deine leidigen Gedanken? (Jesaja 1.16) 15 Denn es kommt ein Geschrei von Dan her und eine böse Botschaft vom Gebirge Ephraim.
16 Saget an den Heiden, verkündiget in Jerusalem, daß Hüter kommen aus fernen Landen und werden schreien wider die Städte Juda's. 17 Sie werden sich um sie her lagern wie die Hüter auf dem Felde; denn sie haben mich erzürnt, spricht der HERR. (Jeremia 1.15) (Jeremia 6.3) 18 Das hast du zum Lohn für dein Wesen und dein Tun. Dann wird dein Herz fühlen, wie deine Bosheit so groß ist.

Trauer des Propheten

19 Wie ist mir so herzlich weh! Mein Herz pocht mir im Leibe, und habe keine Ruhe; denn meine Seele hört der Posaunen Hall und eine Feldschlacht (Jesaja 16.9)
20 und einen Mordschrei über den andern; denn das ganze Land wird verheert, plötzlich werden meine Hütten und meine Gezelte verstört. 21 Wie lange soll ich doch das Panier sehen und der Posaune Hall hören? 22 Aber mein Volk ist toll, und sie glauben mir nicht; töricht sind sie und achten's nicht. Weise sind sie genug, Übles zu tun; aber wohltun wollen sie nicht lernen. 23 Ich schaute das Land an, siehe, das war wüst und öde, und den Himmel, und er war finster.
24 Ich sah die Berge an, und siehe, die bebten, und alle Hügel zitterten. 25 Ich sah, und siehe, da war kein Mensch, und alle Vögel unter dem Himmel waren weggeflogen. 26 Ich sah, und siehe, das Gefilde war eine Wüste; und alle Städte darin waren zerbrochen vor dem HERRN und vor seinem grimmigen Zorn. 27 Denn so spricht der HERR: Das ganze Land soll wüst werden, und ich will's doch nicht gar aus machen. (Jeremia 5.10) (Jeremia 5.18) 28 Darum wird das Land betrübt und der Himmel droben traurig sein; denn ich habe es geredet, ich habe es beschlossen, und es soll mich nicht reuen, will auch nicht davon ablassen. 29 Aus allen Städten werden sie vor dem Geschrei der Reiter und Schützen fliehen und in die dicken Wälder laufen und in die Felsen kriechen; alle Städte werden verlassen stehen, daß niemand darin wohnt.
30 Was willst du alsdann tun, du Verstörte? Wenn du dich schon mit Purpur kleiden und mit goldenen Kleinoden schmücken und dein Angesicht schminken würdest, so schmückst du dich doch vergeblich; die Buhlen werden dich verachten, sie werden dir nach dem Leben trachten. 31 Denn ich höre ein Geschrei als einer Gebärerin, eine Angst als einer, die in den ersten Kindesnöten ist, ein Geschrei der Tochter Zion, die da klagt und die Hände auswirft: "Ach, wehe mir! Ich muß fast vergehen vor den Würgern."

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2. Mose - Kapitel 23

Aufforderung zum gerechten Verhalten und zur Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gesetzlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Übeltun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich der Menge nach neigest, das Recht zu beugen. 3 Und den Armen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen. - (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du ihn demselben jedenfalls zurückbringen. (Lukas 6.27) 5 Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last liegen siehst, so hüte dich, ihn demselben zu überlassen; du sollst ihn jedenfalls mit ihm losmachen. - 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Rechtsstreit. (5. Mose 27.19) 7 Von der Sache der Lüge sollst du dich fernhalten; und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht töten, denn ich werde den Gesetzlosen nicht rechtfertigen. 8 Und kein Geschenk sollst du nehmen; denn das Geschenk blendet die Sehenden und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. - (2. Mose 22.20)

Bestimmungen für Sabbatjahre, Sabbat und Opfer an den Jahresfesten

10 Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebten sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberge tun und mit deinem Olivenbaum. - 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten tun; aber am siebten Tage sollst du ruhen, damit dein Ochse und dein Esel raste und der Sohn deiner Magd und der Fremdling sich erhole. (2. Mose 20.8-11) 13 Und auf alles, was ich euch gesagt habe, sollt ihr acht haben; und den Namen anderer Götter sollt ihr nicht erwähnen, er soll in deinem Munde nicht gehört werden. (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; (2. Mose 12.15) 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Felde säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Felde einsammelst. 17 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn Jehova erscheinen. - 18 Du sollst nicht das Blut meines Schlachtopfers zu Gesäuertem opfern; und nicht soll das Fett meines Festes über Nacht bleiben bis an den Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Gebot zur Ausrottung der Kanaaniter - Verheißungen für Gehorsam

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, um dich auf dem Wege zu bewahren und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und höre auf seine Stimme und reize ihn nicht; denn er wird eure Übertretung nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du fleißig auf seine Stimme hörst und alles tust, was ich sagen werde, so werde ich deine Feinde befeinden und deine Dränger bedrängen. 23 Denn mein Engel wird vor dir hergehen und wird dich bringen zu den Amoritern und den Hethitern und den Perisitern und den Kanaanitern, den Hewitern und den Jebusitern; und ich werde sie vertilgen. 24 Du sollst dich vor ihren Göttern nicht niederbeugen und ihnen nicht dienen, und du sollst nicht tun nach ihren Taten; sondern du sollst sie ganz und gar niederreißen und ihre Bildsäulen gänzlich zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt Jehova, eurem Gott, dienen: so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich werde Krankheit aus deiner Mitte entfernen. (2. Mose 15.26) 26 Keine Fehlgebärende und Unfruchtbare wird in deinem Lande sein; die Zahl deiner Tage werde ich voll machen. 27 Meinen Schrecken werde ich vor dir hersenden und alle Völker verwirren, zu denen du kommst, und dir zukehren den Rücken aller deiner Feinde. 28 Und ich werde die Hornisse vor dir hersenden, daß sie vor dir vertreibe die Hewiter, die Kanaaniter und die Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Nicht in einem Jahre werde ich sie vor dir vertreiben, damit nicht das Land eine Wüste werde, und das Getier des Feldes sich wider dich mehre. 30 Nach und nach werde ich sie vor dir vertreiben, bis du fruchtbar bist und das Land besitzest. 31 Und ich werde deine Grenze setzen vom Schilfmeer bis an das Meer der Philister, und von der Wüste bis an den Strom; denn ich werde die Bewohner des Landes in deine Hand geben, daß du sie vor dir vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund machen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht wider mich sündigen machen; denn du würdest ihren Göttern dienen, denn es würde dir zum Fallstrick sein. (Richter 2.3)