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Jeremia - Kapitel 37

Jeremia warnt den König Zedekia

1 Und da Zedekia, der Sohn Josias, ward König anstatt Jechonjas, des Sohnes Jojakims; denn Nebukadnezar, der König zu Babel machte ihn zum König im Lande Juda. (2. Könige 24.17) 2 Aber er und seine Knechte und das Volk im Lande gehorchten nicht des HERRN Worten, die er durch den Propheten Jeremia redete. 3 Es sandte gleichwohl der König Zedekia Juchal, den Sohn Selemjas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bitte den HERRN, unsern Gott, für uns! (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Denn Jeremia ging unter dem Volk aus und ein, und niemand legte ihn ins Gefängnis. 5 Es war aber das Heer Pharaos aus Ägypten gezogen: und die Chaldäer, so vor Jerusalem lagen, da sie solch Gerücht gehört hatten, waren von Jerusalem abgezogen.
6 Und des HERRN Wort geschah zum Propheten Jeremia und sprach:
7 So spricht der HERR, der Gott Israels: So sagt dem König Juda's, der euch zu mir gesandt hat, mich zu fragen: Siehe, das Heer Pharaos, das euch zu Hilfe ist ausgezogen, wird wiederum heim nach Ägypten ziehen; 8 und die Chaldäer werden wiederkommen und wider diese Stadt streiten und sie gewinnen und mit Feuer verbrennen. 9 Darum spricht der HERR also: Betrügt eure Seelen nicht, daß ihr denkt, die Chaldäer werden von uns abziehen; sie werden nicht abziehen. 10 Und wenn ihr schon schlüget das ganze Heer der Chaldäer, so wider euch streiten, und blieben ihrer etliche verwundet übrig, so würden sie doch, ein jeglicher in seinem Gezelt, sich aufmachen und diese Stadt mit Feuer verbrennen.

Jeremia wird gefangen gesetzt

11 Als nun der Chaldäer Heer von Jerusalem war abgezogen um des Heeres willen Pharaos,
12 ging Jeremia aus Jerusalem und wollte ins Land Benjamin gehen, seinen Acker in Besitz zu nehmen unter dem Volk. (Jeremia 32.9) 13 Und da er unter das Tor Benjamin kam, da war einer bestellt zum Torhüter, mit Namen Jeria, der Sohn Selemjas, des Sohnes Hananjas; der griff den Propheten Jeremia und sprach: Du willst zu den Chaldäern fallen. 14 Jeremia sprach: Das ist nicht wahr; ich will nicht zu den Chaldäern fallen. Aber Jeria wollte ihn nicht hören, sondern griff Jeremia und brachte ihn zu den Fürsten. 15 Und die Fürsten wurden zornig über Jeremia und ließen ihn schlagen und warfen ihn ins Gefängnis im Hause Jonathans, des Schreibers; den setzten sie zum Kerkermeister. (Jeremia 20.2) 16 Also ging Jeremia in die Grube und den Kerker und lag lange Zeit daselbst.

Zedekia befragt heimlich den Propheten

17 Und Zedekia, der König, sandte hin und ließ ihn holen und fragte ihn heimlich in seinem Hause und sprach: Ist auch ein Wort vom HERRN vorhanden? Jeremia sprach: Ja; denn du wirst dem König zu Babel in die Hände gegeben werden. (Jeremia 34.21)
18 Und Jeremia sprach zum König Zedekia: Was habe ich wider dich, wider deine Knechte und wider dein Volk gesündigt, daß sie mich in den Kerker geworfen haben?
19 Wo sind nun eure Propheten, die euch weissagten und sprachen: Der König zu Babel wird nicht über euch noch über dies Land kommen? 20 Und nun, mein Herr König, höre mich und laß meine Bitte vor dir gelten und laß mich nicht wieder in Jonathans, des Schreibers, Haus bringen, daß ich nicht sterbe daselbst. 21 Da befahl der König Zedekia, daß man Jeremia im Vorhof des Gefängnisses behalten sollte, und ließ ihm des Tages ein Laiblein Brot geben aus der Bäckergasse, bis daß alles Brot in der Stadt aufgezehrt war. Also blieb Jeremia im Vorhof des Gefängnisses. (Jeremia 32.2)

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)