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Jeremia - Kapitel 35

Der Gehorsam der Rechabiter

1 Dies ist das Wort, das vom HERRN geschah zu Jeremia zur Zeit Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, und sprach: 2 Gehe hin zum Hause der Rechabiter und rede mit ihnen und führe sie in des HERRN Haus, in der Kapellen eine, und schenke ihnen Wein. (1. Chronik 2.55) 3 Da nahm ich Jaasanja, den Sohn Jeremia's, des Sohnes Habazinjas, samt seinen Brüdern und allen seinen Söhnen und das ganze Haus der Rechabiter 4 und führte sie in des HERRN Haus, in die Kapelle der Kinder Hanans, des Sohnes Jigdaljas, des Mannes Gottes, welche neben der Fürstenkapelle ist, über der Kapelle Maasejas, des Sohnes Sallums, des Torhüters. 5 Und ich setzte den Kindern von der Rechabiter Hause Becher voll Wein und Schalen vor und sprach zu ihnen: Trinkt Wein! 6 Sie aber antworteten: Wir trinken nicht Wein; denn unser Vater Jonadab, der Sohn Rechabs, hat uns geboten und gesagt: Ihr und eure Kinder sollt nimmermehr Wein trinken (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23)
7 und kein Haus bauen, keinen Samen säen, keinen Weinberg pflanzen noch haben, sondern sollt in Hütten wohnen euer Leben lang, auf daß ihr lange lebt in dem Lande, darin ihr wallt. 8 Also gehorchen wir der Stimme unsers Vater Jonadab, des Sohnes Rechabs, in allem, was er uns geboten hat, daß wir keinen Wein trinken unser Leben lang, weder wir noch unsre Weiber noch Söhne noch Töchter, 9 und bauen auch keine Häuser, darin wir wohnten, und haben weder Weinberge noch Äcker noch Samen, 10 sondern wohnen in Hütten und gehorchen und tun alles, wie unser Vater Jonadab geboten hat. 11 Als aber Nebukadnezar, der König zu Babel, herauf ins Land zog, sprachen wir: "Kommt, laßt uns gen Jerusalem ziehen vor dem Heer der Chaldäer und der Syrer!" und sind also zu Jerusalem geblieben. 12 Da geschah des HERRN Wort zu Jeremia und sprach:
13 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels; gehe hin und sprich zu denen in Juda und zu den Bürgern zu Jerusalem: Wollt ihr euch denn nicht bessern, daß ihr meinem Wort gehorcht? spricht der HERR. 14 Die Worte Jonadabs, des Sohnes Rechabs, die er den Kindern geboten hat, daß sie nicht sollen Wein trinken, werden gehalten, und sie trinken keinen Wein bis auf diesen Tag, darum daß sie ihres Vaters Gebot gehorchen. Ich aber habe stets euch predigen lassen; doch gehorchtet ihr mir nicht. 15 So habe ich auch stets zu euch gesandt alle meine Knechte, die Propheten, und lasse sagen: Bekehrt euch ein jeglicher von seinem bösen Wesen, und bessert euren Wandel und folgt nicht andern Göttern nach, ihnen zu dienen, so sollt ihr in dem Lande bleiben, welches ich euch und euren Vätern gegeben habe. Aber ihr wolltet eure Ohren nicht neigen noch mir gehorchen, (Jeremia 25.4-7) 16 so doch die Kinder Jonadabs, des Sohnes Rechabs, haben ihres Vaters Gebot, das er ihnen geboten hat, gehalten. Aber dies Volk gehorchte mir nicht. 17 Darum so spricht der HERR, der Gott Zebaoth und der Gott Israels: Siehe, ich will über Juda und über alle Bürger zu Jerusalem kommen lassen all das Unglück, das ich wider sie geredet habe, darum daß ich zu ihnen geredet habe und sie nicht wollen hören, daß ich gerufen habe und sie mir nicht wollen antworten. (Jeremia 7.13)
18 Und zum Hause der Rechabiter sprach Jeremia: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Darum daß ihr dem Gebot eures Vaters Jonadab habt gehorcht und alle seine Gebote gehalten und alles getan, was er euch geboten hat, 19 darum spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, also: Es soll dem Jonadab, dem Sohne Rechabs, nimmer fehlen, es soll jemand von den Seinen allezeit vor mir stehen.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)