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Jeremia - Kapitel 32

Der Ackerkauf

1 Dies ist das Wort, das vom HERRN geschah zu Jeremia im zehnten Jahr Zedekias, des Königs in Juda, welches ist das achtzehnte Jahr Nebukadnezars. 2 Dazumal belagerte das Heer des Königs zu Babel Jerusalem. Aber der Prophet Jeremia lag gefangen im Vorhof des Gefängnisses am Hause des Königs in Juda, (2. Könige 25.1-2) 3 dahin Zedekia, der König Juda's, ihn hatte lassen verschließen und gesagt: Warum weissagst du und sprichst: So spricht der HERR: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hände des Königs zu Babel, und er soll sie gewinnen; (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 und Zedekia, der König Juda's, soll den Chaldäern nicht entrinnen, sondern ich will ihn dem König zu Babel in die Hände geben, daß er mündlich mit ihm reden und mit seinen Augen ihn sehen soll. 5 Und er wird Zedekia gen Babel führen; da soll er auch bleiben, bis daß ich ihn heimsuche, spricht der HERR; denn ob ihr schon wider die Chaldäer streitet, soll euch doch nichts gelingen. (Jeremia 52.11) 6 Und Jeremia sprach: Es ist des HERRN Wort geschehen zu mir und spricht:
7 Siehe, Hanameel, der Sohn Sallums, deines Oheims, kommt zu dir und wird sagen: Kaufe du meinen Acker zu Anathoth; denn du hast das nächste Freundrecht dazu, daß du ihn kaufen sollst. (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Also kam Hanameel, meines Oheims Sohn, wie der HERR gesagt hatte, zu mir in den Hof des Gefängnisses und sprach zu mir: Kaufe doch meinen Acker zu Anathoth, der im Lande Benjamin liegt; denn du hast Erbrecht dazu, und du bist der nächste; kaufe du ihn! Da merkte ich, daß es des Herrn Wort wäre, 9 und kaufte den Acker von Hanameel, meines Oheims Sohn, zu Anathoth, und wog ihm das Geld dar, siebzehn Silberlinge. 10 Und ich schrieb einen Brief und versiegelte ihn und nahm Zeugen dazu und wog das Geld dar auf einer Waage 11 und nahm zu mir den versiegelten Kaufbrief nach Recht und Gewohnheit und eine offene Abschrift
12 und gab den Kaufbrief Baruch, dem Sohn Nerias, des Sohnes Maasejas, in Gegenwart Hanameels, meines Vetters, und der Zeugen, die im Kaufbrief geschrieben standen, und aller Juden, die im Hofe des Gefängnisses saßen, 13 und befahl Baruch vor ihren Augen und sprach: 14 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, den versiegelten Kaufbrief samt dieser offenen Abschrift, und lege sie in ein irdenes Gefäß, daß sie lange bleiben mögen. 15 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Noch soll man Häuser, Äcker und Weinberge kaufen in diesem Lande. 16 Und da ich den Kaufbrief hatte Baruch, dem Sohn Nerias, gegeben, betete ich zum HERRN und sprach:
17 Ach Herr, HERR, siehe, du hast Himmel und Erde gemacht durch deine große Kraft und durch deinen ausgestreckten Arm, und ist kein Ding vor dir unmöglich; (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 der du wohltust vielen Tausenden und vergiltst die Missetat der Väter in den Busen ihrer Kinder nach ihnen, du großer und starker Gott; HERR Zebaoth ist dein Name; (2. Mose 20.5-6) 19 groß von Rat und mächtig von Tat, und deine Augen stehen offen über alle Wege der Menschenkinder, daß du einem jeglichen gibst nach seinem Wandel und nach der Frucht seines Wesens; (Römer 2.6) 20 der du in Ägyptenland hast Zeichen und Wunder getan bis auf diesen Tag, an Israel und den Menschen, und hast dir einen Namen gemacht, wie er heutigestages ist; 21 und hast dein Volk Israel aus Ägyptenland geführt durch Zeichen und Wunder, durch deine mächtige Hand, durch ausgestrecktem Arm und durch großen Schrecken; 22 und hast ihnen dies Land gegeben, welches du ihren Vätern geschworen hattest, daß du es ihnen geben wolltest, ein Land, darin Milch und Honig fließt: 23 und da sie hineinkamen und es besaßen, gehorchten sie deiner Stimme nicht, wandelten auch nicht nach deinem Gesetz; und alles, was du ihnen gebotest, daß sie es tun sollten, das ließen sie; darum du auch ihnen all dies Unglück ließest widerfahren; 24 siehe, diese Stadt ist belagert, daß sie gewonnen und vor Schwert, Hunger und Pestilenz in der Chaldäer Hände, welche wider sie streiten, gegeben werden muß; und wie du geredet hast, so geht es, das siehest du,
25 und du sprichst zu mir, Herr, HERR: "Kaufe du einen Acker um Geld und nimm Zeugen dazu", so doch die Stadt in der Chaldäer Hände gegeben wird.

Die Antwort Gottes

26 Und des HERRN Wort geschah zu Jeremia und sprach:
27 Siehe, ich, der HERR, bin ein Gott alles Fleisches; sollte mir etwas unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum spricht der HERR also: Siehe, ich gebe diese Stadt in der Chaldäer Hände und in die Hand Nebukadnezars, des Königs zu Babel; und er soll sie gewinnen. (Jeremia 32.3) 29 Und die Chaldäer, so wider diese Stadt streiten, werden hereinkommen und sie mit Feuer verbrennen samt den Häusern, wo sie auf den Dächern Baal geräuchert und andern Göttern Trankopfer geopfert haben, auf daß sie mich erzürnten. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Kinder Israel und die Kinder Juda haben von ihrer Jugend auf getan, was mir übel gefällt; und die Kinder Israel haben mich erzürnt durch ihrer Hände Werk, spricht der HERR. 31 Denn seitdem diese Stadt gebaut ist, bis auf diesen Tag, hat sie mich zornig gemacht, daß ich sie muß von meinem Angesicht wegtun 32 um aller Bosheit willen der Kinder Israel und der Kinder Juda, die sie getan haben, daß sie mich erzürnten. Sie, ihre Könige, Fürsten, Priester und Propheten und die in Juda und Jerusalem wohnen, 33 haben mir den Rücken und nicht das Angesicht zugekehrt, wiewohl ich sie stets lehren ließ; aber sie wollten nicht hören noch sich bessern. 34 Dazu haben sie ihre Greuel in das Haus gesetzt, das von mir den Namen hat, daß sie es verunreinigten, (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 und haben die Höhen des Baal gebaut im Tal Ben-Hinnom, daß sie ihre Söhne und Töchter dem Moloch verbrennten, davon ich ihnen nichts befohlen habe und ist mir nie in den Sinn gekommen, daß sie solche Greuel tun sollten, damit sie Juda also zu Sünden brächten. (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Und nun um deswillen spricht der HERR, der Gott Israels, also von dieser Stadt, davon ihr sagt, daß sie werde vor Schwert, Hunger und Pestilenz in die Hände des Königs zu Babel gegeben:
37 Siehe, ich will sie sammeln aus allen Landen, dahin ich sie verstoße durch meinen Zorn, Grimm und große Ungnade, und will sie wiederum an diesen Ort bringen, daß sie sollen sicher wohnen. 38 Und sie sollen mein Volk sein, so will ich ihr Gott sein; (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 und ich will ihnen einerlei Herz und Wesen geben, daß sie mich fürchten sollen ihr Leben lang, auf daß es ihnen und ihren Kindern nach ihnen wohl gehe; (Hesekiel 36.27) 40 und will einen ewigen Bund mit ihnen machen, daß ich nicht will ablassen, ihnen Gutes zu tun; und will ihnen meine Furcht ins Herz geben, daß sie nicht von mir weichen; 41 und soll meine Lust sein, daß ich ihnen Gutes tue; und ich will sie in diesem Lande pflanzen treulich, von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 42 Denn so spricht der HERR: Gleichwie ich über dies Volk habe kommen lassen all dies große Unglück, also will ich auch alles Gute über sie kommen lassen, das ich ihnen verheißen habe.
43 Und sollen noch Äcker gekauft werden in diesem Lande, davon ihr sagt, es werde wüst liegen, daß weder Leute noch Vieh darin bleiben, und es werde in der Chaldäer Hände gegeben. 44 Dennoch wird man Äcker um Geld kaufen und verbriefen, versiegeln und bezeugen im Lande Benjamin und um Jerusalem her und in den Städten Juda's, in Städten auf den Gebirgen, in Städten in den Gründen und in Städten gegen Mittag; denn ich will ihr Gefängnis wenden, spricht der HERR. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)