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Jeremia - Kapitel 3

Ruf zur Buße

1 Und er spricht: Wenn sich ein Mann von seinem Weibe scheidet, und sie zieht von ihm und nimmt einen andern Mann, darf er sie auch wieder annehmen? Ist's nicht also, daß das Land verunreinigt würde? Du aber hast mit vielen Buhlen gehurt; doch komm wieder zu mir; spricht der HERR. (5. Mose 24.1-4) 2 Hebe deine Augen auf zu den Höhen und siehe, wie du allenthalben Hurerei treibst. An den Straßen sitzest du und lauerst auf sie wie ein Araber in der Wüste und verunreinigst das Land mit deiner Hurerei und Bosheit. 3 Darum muß auch der Frühregen ausbleiben und kein Spätregen kommen. Du hast eine Hurenstirn, du willst dich nicht mehr schämen 4 und schreist gleichwohl zu mir: "Lieber Vater, du Meister meiner Jugend! 5 willst du denn ewiglich zürnen und nicht vom Grimm lassen?" Siehe, so redest du, und tust Böses und lässest dir nicht steuern.

Schuldspruch und Verheißung über Israel und Juda

6 Und der HERR sprach zu mir zu der Zeit des Königs Josia: Hast du auch gesehen, was Israel, die Abtrünnige tat? Sie ging hin auf alle hohen Berge und unter alle grünen Bäume und trieb daselbst Hurerei. (Jeremia 2.20)
7 Und ich sprach, da sie solches alles getan hatte: Bekehre dich zu mir. Aber sie bekehrte sich nicht. Und obwohl ihre Schwester Juda, die Verstockte, gesehen hat, 8 wie ich der Abtrünnigen Israel Ehebruch gestraft und sie verlassen und ihr einen Scheidebrief gegeben habe: dennoch fürchtet sich ihre Schwester, die verstockte Juda, nicht, sondern geht hin und treibt auch Hurerei. (2. Könige 17.18-19) (Hesekiel 23.2) 9 Und von dem Geschrei ihrer Hurerei ist das Land verunreinigt; denn sie treibt Ehebruch mit Stein und Holz. 10 Und in diesem allem bekehrt sich die verstockte Juda, ihre Schwester, nicht zu mir von ganzem Herzen, sondern heuchelt also, spricht der HERR.

Verheißung göttlicher Gnade

11 Und der HERR sprach zu mir: Die abtrünnige Israel ist fromm gegen die verstockte Juda.
12 Gehe hin und rufe diese Worte gegen die Mitternacht und sprich: Kehre wieder, du abtrünnige Israel, spricht der HERR, so will ich mein Antlitz nicht gegen euch verstellen. Denn ich bin barmherzig, spricht der HERR, und ich will nicht ewiglich zürnen. (Psalm 103.8-9) 13 Allein erkenne deine Missetat, daß du wider den HERRN, deinen Gott, gesündigt hast und bist hin und wieder gelaufen zu den fremden Göttern unter allen grünen Bäumen und habt meiner Stimme nicht gehorcht, spricht der HERR. 14 Bekehret euch nun ihr abtrünnigen Kinder, spricht der HERR; denn ich will euch mir vertrauen und will euch holen, einen aus einer Stadt und zwei aus einem Geschlecht, und will euch bringen gen Zion (Jesaja 6.13) (Hosea 2.21)
15 und will euch Hirten geben nach meinem Herzen, die euch weiden sollen mit Lehre und Weisheit. (Jeremia 23.4) 16 Und es soll geschehen, wenn ihr gewachsen seid und euer viel geworden sind im Lande, so soll man, spricht der HERR, zur selben Zeit nicht mehr sagen von der Bundeslade des HERRN, auch ihrer nicht mehr gedenken noch davon predigen noch nach ihr fragen, und sie wird nicht wieder gemacht werden; 17 sondern zur selben Zeit wird man Jerusalem heißen "Des HERRN Thron", und es werden sich dahin sammeln alle Heiden um des Namens des HERRN willen zu Jerusalem und werden nicht mehr wandeln nach den Gedanken ihres bösen Herzens. (Jesaja 2.2-4) (Jesaja 65.2) 18 Zu der Zeit wird das Haus Juda gehen zum Hause Israel, und sie werden miteinander kommen von Mitternacht in das Land, das ich euren Vätern zum Erbe gegeben habe. (Jesaja 11.11-13) 19 Und ich sagte dir zu: Wie will ich dir so viel Kinder geben und das liebe Land, das allerschönste Erbe unter den Völkern! Und ich sagte dir zu: Du wirst alsdann mich nennen "Lieber Vater!" und nicht von mir weichen. (Jeremia 3.4)
20 Aber das Haus Israel achtete mich nicht, gleichwie ein Weib ihren Buhlen nicht mehr achtet, spricht der HERR.

Israels Umkehr

21 Darum hört man ein klägliches Heulen und Weinen der Kinder Israel auf den Höhen, dafür daß sie übel getan und des HERRN, ihres Gottes, vergessen haben.
22 So kehret nun wieder, ihr abtrünnigen Kinder, so will ich euch heilen von eurem Ungehorsam. Siehe wir kommen zu dir; denn du bist der HERR, unser Gott. (Hosea 6.1) 23 Wahrlich, es ist eitel Betrug mit Hügeln und mit allen Bergen. Wahrlich, es hat Israel keine Hilfe denn am HERRN, unserm Gott. 24 Und die Schande hat gefressen unsrer Väter Arbeit von unsrer Jugend auf samt ihren Schafen, Rindern, Söhnen und Töchtern. 25 Denn worauf wir uns verließen, das ist uns jetzt eitel Schande, und wessen wir uns trösteten, des müssen wir uns jetzt schämen. Denn wir sündigten damit wider den HERRN, unsern Gott, beide, wir und unsre Väter, von unsrer Jugend auf, auch bis auf diesen heutigen Tag, und gehorchten nicht der Stimme des HERRN, unsers Gottes.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.