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Jeremia - Kapitel 29

Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel

1 Dies sind die Worte in dem Brief, den der Prophet Jeremia sandte von Jerusalem an die übrigen Ältesten, die weggeführt waren, und an die Priester und Propheten und an das ganze Volk, das Nebukadnezar von Jerusalem hatte weggeführt gen Babel 2 (nachdem der König Jechonja und die Königin mit den Kämmerern und Fürsten in Juda und Jerusalem samt den Zimmerleuten und Schmieden zu Jerusalem weg waren), (2. Könige 24.14-15) 3 durch Eleasa, den Sohn Saphans, und Gemarja, den Sohn Hilkias, welche Zedekia, der König Juda's, sandte gen Babel zu Nebukadnezar, dem König zu Babel: 4 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, zu allen Gefangenen, die ich habe von Jerusalem wegführen lassen gen Babel:
5 Bauet Häuser, darin ihr wohnen möget, pflanzet Gärten, daraus ihr Früchte essen möget; 6 nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter; nehmet euren Söhnen Weiber und gebet euren Töchtern Männern, daß sie Söhne und Töchter zeugen; mehret euch daselbst, daß euer nicht wenig sei. 7 Suchet der Stadt Bestes, dahin ich euch habe lassen wegführen, und betet für sie zum HERRN; denn wenn's ihr wohl geht, so geht's auch euch wohl. 8 Denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Laßt euch die Propheten, die bei euch sind, und die Wahrsager nicht betrügen und gehorcht euren Träumen nicht, die euch träumen. (Jeremia 14.14)
9 Denn sie weissagen euch falsch in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt, spricht der HERR. 10 Denn so spricht der HERR: Wenn zu Babel siebzig Jahre aus sind, so will ich euch besuchen und will mein gnädiges Wort über euch erwecken, daß ich euch wieder an diesen Ort bringe. (Jeremia 25.11-13)
11 Denn ich weiß wohl, was ich für Gedanken über euch habe, spricht der HERR: Gedanken des Friedens und nicht des Leidens, daß ich euch gebe das Ende, des ihr wartet. 12 Und ihr werdet mich anrufen und hingehen und mich bitten, und ich will euch erhören. 13 Ihr werdet mich suchen und finden. Denn so ihr mich von ganzem Herzen suchen werdet, (5. Mose 4.29) (Jesaja 55.6) 14 so will ich mich von euch finden lassen, spricht der HERR, und will euer Gefängnis wenden und euch sammeln aus allen Völkern und von allen Orten, dahin ich euch verstoßen habe, spricht der HERR, und will euch wiederum an diesen Ort bringen, von dem ich euch habe lassen wegführen. (Psalm 126.4) 15 Zwar ihr meint, der HERR habe euch zu Babel Propheten erweckt.
16 Aber also spricht der HERR vom König, der auf Davids Stuhl sitzt, und von euren Brüdern, die nicht mit euch gefangen hinausgezogen sind, 17 ja, also spricht der HERR Zebaoth: Siehe, ich will Schwert, Hunger und Pestilenz unter sie schicken und will mit ihnen umgehen wie mit den schlechten Feigen, davor einen ekelt zu essen, (Jeremia 24.8) 18 und will hinter ihnen her sein mit Schwert, Hunger und Pestilenz und will sie in keinem Königreich auf Erden bleiben lassen, daß sie sollen zum Fluch, zum Wunder, zum Hohn und zum Spott unter allen Völkern werden, dahin ich sie verstoßen werde, (Jeremia 24.9-10) 19 darum daß sie meinen Worten nicht gehorchen, spricht der HERR, der ich meine Knechte, die Propheten, zu euch stets gesandt habe; aber ihr wolltet nicht hören, spricht der HERR. (Jeremia 25.4) 20 Ihr aber alle, die ihr gefangen seid weggeführt, die ich von Jerusalem habe gen Babel ziehen lassen, hört des HERRN Wort! (Jeremia 29.4)
21 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, wider Ahab, den Sohn Kolajas, und wider Zedekia, den Sohn Maasejas, die euch falsch weissagen in meinem Namen; Siehe, ich will sie geben in die Hände Nebukadnezars, des Königs zu Babel; der soll sie totschlagen lassen vor euren Augen, (Jeremia 29.8) 22 daß man wird aus ihnen einen Fluch machen unter allen Gefangenen aus Juda, die zu Babel sind, und sagen: Der HERR tue dir wie Zedekia und Ahab, welche der König zu Babel auf Feuer braten ließ, 23 darum daß sie eine Torheit in Israel begingen und trieben Ehebruch mit ihrer Nächsten Weibern und predigten falsch in meinem Namen, was ich ihnen nicht befohlen hatte. Solches weiß ich und bezeuge es, spricht der HERR.

Jeremia und Schemaja

24 Und wider Semaja von Nehalam sollst du sagen:
25 So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Darum daß du unter deinem Namen hast Briefe gesandt an alles Volk, das zu Jerusalem ist, und an den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, und an alle Priester und gesagt: (2. Könige 25.18) (Jeremia 21.1) 26 Der HERR hat dich zum Priester gesetzt anstatt des Priesters Jojada, daß ihr sollt Aufseher sein im Hause des HERRN über alle Wahnsinnigen und Weissager, daß du sie in den Kerker und Stock legst. (Hosea 9.7) 27 Nun, warum strafst du denn nicht Jeremia von Anathoth, der euch weissagt? 28 darum daß er uns gen Babel geschickt hat und lassen sagen: Es wird noch lange währen; baut Häuser, darin ihr wohnt, und pflanzt Gärten, daß ihr die Früchte davon eßt. 29 Denn Zephanja, der Priester hatte denselben Brief gelesen und den Propheten Jeremia lassen zuhören.
30 Darum geschah des HERRN Wort zu Jeremia und sprach:
31 Sende hin zu allen Gefangenen und laß ihnen sagen: So spricht der HERR wider Semaja von Nehalam: Darum daß euch Semaja weissagt, und ich habe ihn doch nicht gesandt, und macht, daß ihr auf Lügen vertraut, 32 darum spricht der HERR also: Siehe, ich will Semaja von Nehalam heimsuchen samt seinem Samen, daß der Seinen keiner soll unter diesem Volk bleiben, und soll das Gute nicht sehen, das ich meinem Volk tun will, spricht der HERR; denn er hat sie mit seiner Rede vom HERRN abgewendet. (Jeremia 28.16)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.