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Jeremia - Kapitel 27

Jeremias Predigt vom Joch Nebukadnezars

1 Im Anfang des Königreichs Zedekia, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, geschah dies Wort vom HERRN zu Jeremia und sprach: 2 So spricht der HERR zu mir: Mache dir ein Joch und hänge es an deinen Hals (Jeremia 13.1)
3 und schicke es zum König in Edom, zum König in Moab, zum König der Kinder Ammon, zum König von Tyrus und zum König zu Sidon durch die Boten, so zu Zedekia, dem König Juda's, gen Jerusalem gekommen sind, (Jeremia 25.21-22) 4 und befiehl ihnen, daß sie ihren Herren sagen: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: So sollt ihr euren Herren sagen: 5 Ich habe die Erde gemacht und Menschen und Vieh, so auf Erden sind, durch meine große Kraft und meinen ausgestreckten Arm und gebe sie, wem ich will. 6 Nun aber habe ich alle diese Lande gegeben in die Hand meines Knechtes Nebukadnezar, des Königs zu Babel, und habe ihm auch die wilden Tiere auf dem Felde gegeben, daß sie ihm dienen sollen. (Jeremia 25.9) 7 Und sollen alle Völker dienen ihm und seinem Sohn und seines Sohnes Sohn, bis daß die Zeit seines Landes auch komme und er vielen Völkern und großen Königen diene. (Jeremia 25.12) 8 Welches Volk aber und Königreich dem König zu Babel, Nebukadnezar, nicht dienen will, und wer seinen Hals nicht wird unter das Joch des Königs zu Babel geben, solch Volk will ich heimsuchen mit Schwert, Hunger und Pestilenz, spricht der HERR, bis daß ich sie durch seine Hand umbringe. 9 Darum so gehorcht nicht euren Propheten, Weissagern, Traumdeutern, Tagewählern und Zauberern, die euch sagen: Ihr werdet nicht dienen müssen dem König zu Babel. (Jeremia 14.13-14)
10 Denn sie weissagen euch falsch, auf daß sie euch fern aus eurem Lande bringen und ich euch ausstoße und ihr umkommt. 11 Denn welches Volk seinen Hals ergibt unter das Joch des Königs zu Babel und dient ihm, das will ich in seinem Lande lassen, daß es dasselbe baue und bewohne, spricht der HERR. 12 Und ich redete solches alles zu Zedekia, dem König Juda's, und sprach: Ergebt euren Hals unter das Joch des Königs zu Babel und dient ihm und seinem Volk, so sollt ihr lebendig bleiben.
13 Warum wollt ihr sterben, du und dein Volk, durch Schwert, Hunger und Pestilenz, wie denn der HERR geredet hat über das Volk, so dem König zu Babel nicht dienen will? 14 Darum gehorcht nicht den Worten der Propheten, die euch sagen: "Ihr werdet nicht dienen müssen dem König zu Babel!" Denn sie weissagen euch falsch, (Jeremia 27.9) 15 und ich habe sie nicht gesandt, spricht der HERR; sondern sie weissagen falsch in meinem Namen, auf daß ich euch ausstoße und ihr umkommt samt den Propheten, die euch weissagen. 16 Und zu den Priestern und zu allem diesem Volk redete ich und sprach: So spricht der HERR: Gehorcht nicht den Worten eurer Propheten, die euch weissagen und sprechen: "Siehe, die Gefäße aus dem Hause des HERRN werden nun bald von Babel wieder herkommen!" Denn sie weissagen euch falsch. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3)
17 Gehorchet ihnen nicht, sondern dienet dem König zu Babel, so werdet ihr lebendig bleiben. Warum soll doch diese Stadt zur Wüste werden? 18 Sind sie aber Propheten und haben des HERRN Wort, so laßt sie vom HERRN Zebaoth erbitten, daß die übrigen Gefäße im Hause des HERRN und im Hause des Königs in Juda und zu Jerusalem nicht auch gen Babel geführt werden. 19 Denn also spricht der HERR Zebaoth von den Säulen und vom Meer und von dem Gestühl und von den Gefäßen, die noch übrig sind in dieser Stadt, (Jeremia 52.17)
20 welche Nebukadnezar, der König zu Babel, nicht wegnahm, da er Jechonja, den Sohn Jojakims, den König Juda's, von Jerusalem wegführte gen Babel samt allen Fürsten in Juda und Jerusalem, (2. Könige 24.14-15) 21 denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, von den Gefäßen, die noch übrig sind im Hause des HERRN und im Hause des Königs in Juda und zu Jerusalem: 22 Sie sollen gen Babel geführt werden und daselbst bleiben bis auf den Tag, da ich sie heimsuche, spricht der HERR, und ich sie wiederum herauf an diesen Ort bringen lasse. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.