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Jeremia - Kapitel 27

Jeremias Predigt vom Joch Nebukadnezars

1 Im Anfang des Königreichs Zedekia, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, geschah dies Wort vom HERRN zu Jeremia und sprach: 2 So spricht der HERR zu mir: Mache dir ein Joch und hänge es an deinen Hals (Jeremia 13.1)
3 und schicke es zum König in Edom, zum König in Moab, zum König der Kinder Ammon, zum König von Tyrus und zum König zu Sidon durch die Boten, so zu Zedekia, dem König Juda's, gen Jerusalem gekommen sind, (Jeremia 25.21-22) 4 und befiehl ihnen, daß sie ihren Herren sagen: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: So sollt ihr euren Herren sagen: 5 Ich habe die Erde gemacht und Menschen und Vieh, so auf Erden sind, durch meine große Kraft und meinen ausgestreckten Arm und gebe sie, wem ich will. 6 Nun aber habe ich alle diese Lande gegeben in die Hand meines Knechtes Nebukadnezar, des Königs zu Babel, und habe ihm auch die wilden Tiere auf dem Felde gegeben, daß sie ihm dienen sollen. (Jeremia 25.9) 7 Und sollen alle Völker dienen ihm und seinem Sohn und seines Sohnes Sohn, bis daß die Zeit seines Landes auch komme und er vielen Völkern und großen Königen diene. (Jeremia 25.12) 8 Welches Volk aber und Königreich dem König zu Babel, Nebukadnezar, nicht dienen will, und wer seinen Hals nicht wird unter das Joch des Königs zu Babel geben, solch Volk will ich heimsuchen mit Schwert, Hunger und Pestilenz, spricht der HERR, bis daß ich sie durch seine Hand umbringe. 9 Darum so gehorcht nicht euren Propheten, Weissagern, Traumdeutern, Tagewählern und Zauberern, die euch sagen: Ihr werdet nicht dienen müssen dem König zu Babel. (Jeremia 14.13-14)
10 Denn sie weissagen euch falsch, auf daß sie euch fern aus eurem Lande bringen und ich euch ausstoße und ihr umkommt. 11 Denn welches Volk seinen Hals ergibt unter das Joch des Königs zu Babel und dient ihm, das will ich in seinem Lande lassen, daß es dasselbe baue und bewohne, spricht der HERR. 12 Und ich redete solches alles zu Zedekia, dem König Juda's, und sprach: Ergebt euren Hals unter das Joch des Königs zu Babel und dient ihm und seinem Volk, so sollt ihr lebendig bleiben.
13 Warum wollt ihr sterben, du und dein Volk, durch Schwert, Hunger und Pestilenz, wie denn der HERR geredet hat über das Volk, so dem König zu Babel nicht dienen will? 14 Darum gehorcht nicht den Worten der Propheten, die euch sagen: "Ihr werdet nicht dienen müssen dem König zu Babel!" Denn sie weissagen euch falsch, (Jeremia 27.9) 15 und ich habe sie nicht gesandt, spricht der HERR; sondern sie weissagen falsch in meinem Namen, auf daß ich euch ausstoße und ihr umkommt samt den Propheten, die euch weissagen. 16 Und zu den Priestern und zu allem diesem Volk redete ich und sprach: So spricht der HERR: Gehorcht nicht den Worten eurer Propheten, die euch weissagen und sprechen: "Siehe, die Gefäße aus dem Hause des HERRN werden nun bald von Babel wieder herkommen!" Denn sie weissagen euch falsch. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3)
17 Gehorchet ihnen nicht, sondern dienet dem König zu Babel, so werdet ihr lebendig bleiben. Warum soll doch diese Stadt zur Wüste werden? 18 Sind sie aber Propheten und haben des HERRN Wort, so laßt sie vom HERRN Zebaoth erbitten, daß die übrigen Gefäße im Hause des HERRN und im Hause des Königs in Juda und zu Jerusalem nicht auch gen Babel geführt werden. 19 Denn also spricht der HERR Zebaoth von den Säulen und vom Meer und von dem Gestühl und von den Gefäßen, die noch übrig sind in dieser Stadt, (Jeremia 52.17)
20 welche Nebukadnezar, der König zu Babel, nicht wegnahm, da er Jechonja, den Sohn Jojakims, den König Juda's, von Jerusalem wegführte gen Babel samt allen Fürsten in Juda und Jerusalem, (2. Könige 24.14-15) 21 denn so spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels, von den Gefäßen, die noch übrig sind im Hause des HERRN und im Hause des Königs in Juda und zu Jerusalem: 22 Sie sollen gen Babel geführt werden und daselbst bleiben bis auf den Tag, da ich sie heimsuche, spricht der HERR, und ich sie wiederum herauf an diesen Ort bringen lasse. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.