zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 26

Jeremias Tempelrede, seine Gefangennahme und Freilassung

1 Im Anfang des Königreichs Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, geschah dies Wort vom HERRN und sprach: 2 So spricht der HERR: Tritt in den Vorhof am Hause des HERRN und predige allen Städten Juda's, die da hereingehen, anzubeten im Hause des HERRN, alle Worte, die ich dir befohlen habe ihnen zu sagen, und tue nichts davon; 3 ob sie vielleicht hören wollen und sich bekehren, ein jeglicher von seinem bösen Wesen, damit mich auch reuen möchte das Übel, das ich gedenke ihnen zu tun um ihres bösen Wandels willen. (Jeremia 36.3) 4 Und sprich zu ihnen: So spricht der HERR: Werdet ihr mir nicht gehorchen, daß ihr nach meinem Gesetz wandelt, das ich euch vorgelegt habe, 5 daß ihr hört auf die Worte meiner Knechte, der Propheten, welche ich stets zu euch gesandt habe, und ihr doch nicht hören wolltet: (Jeremia 25.4) 6 so will ich's mit diesem Hause machen wie mit Silo und diese Stadt zum Fluch allen Heiden auf Erden machen. (1. Samuel 4.4) (1. Samuel 4.12) (Jeremia 7.12-14) 7 Da nun die Priester, Propheten und alles Volk hörten Jeremia, daß er solche Worte redete im Hause des HERRN,
8 und Jeremia nun ausgeredet hatte alles, was ihm der HERR befohlen hatte, allem Volk zu sagen, griffen ihn die Priester, Propheten und das ganze Volk und sprachen: Du mußt sterben! 9 Warum weissagst du im Namen des HERRN und sagst: Es wird diesem Hause gehen wie Silo, daß niemand mehr darin wohne? Und das ganze Volk sammelte sich im Hause des HERRN wider Jeremia. 10 Da solches hörten die Fürsten Juda's gingen sie aus des Königs Hause hinauf ins Haus des HERRN und setzten sich vor das neue Tor des HERRN.
11 Und die Priester und Propheten sprachen vor den Fürsten und allem Volk: Dieser ist des Todes schuldig; denn er hat geweissagt wider diese Stadt, wie ihr mit euren Ohren gehört habt. (Apostelgeschichte 6.13) 12 Aber Jeremia sprach zu allen Fürsten und zu allem Volk: Der HERR hat mich gesandt, daß ich solches alles, was ihr gehört habt, sollte weissagen wider dies Haus und wider diese Stadt. 13 So bessert nun euer Wesen und Wandel und gehorcht der Stimme des HERRN, eures Gottes, so wird den HERRN auch gereuen das Übel, das er wider euch geredet hat. (Jeremia 7.3) 14 Siehe, ich bin in euren Händen; ihr mögt es machen mit mir, wie es euch recht und gut dünkt. 15 Doch sollt ihr wissen: wo ihr mich tötet, so werdet ihr unschuldig Blut laden auf euch selbst, auf diese Stadt und ihre Einwohner. Denn wahrlich, der HERR hat mich zu euch gesandt, daß ich solches alles vor euren Ohren reden soll. 16 Da sprachen die Fürsten und das ganze Volk zu den Priestern und Propheten: Dieser ist des Todes nicht schuldig; denn er hat zu uns geredet im Namen des HERRN, unsers Gottes.
17 Und es standen etliche der Ältesten im Lande und sprachen zum ganzen Haufen des Volks: 18 Zur Zeit Hiskias, des Königs in Juda, war ein Prophet, Micha von Moreseth, und sprach zum ganzen Volk Juda: So spricht der HERR Zebaoth: Zion wird wie ein Acker gepflügt werden, und Jerusalem wird zum Steinhaufen werden und der Berg des Tempels zu einer wilden Höhe. (Micha 3.12) 19 Doch ließ ihn Hiskia, der König Juda's und das ganze Juda darum nicht töten; ja sie fürchteten vielmehr den HERRN und beteten vor dem HERRN. Da reute auch den HERRN das Übel, das er wider sie geredet hatte. Darum täten wir sehr übel wider unsre Seelen. (Jeremia 18.8)

Hinrichtung des Propheten Uria

20 So war auch einer, der im Namen des HERRN weissagte, Uria, der Sohn Semajas, von Kirjath-Jearim. Derselbe weissagte wider diese Stadt und wider das Land gleichwie Jeremia.
21 Da aber der König Jojakim und alle seine Gewaltigen und die Fürsten seine Worte hörten, wollte ihn der König töten lassen. Und Uria erfuhr das, fürchtete sich und floh und zog nach Ägypten. 22 Aber der König Jojakim schickte Leute nach Ägypten, Elnathan, den Sohn Achbors, und andere mit ihm; 23 die führten ihn aus Ägypten und brachten ihn zum König Jojakim; der ließ ihn mit dem Schwert töten und ließ seinen Leichnam unter dem gemeinen Pöbel begraben. 24 Aber mit Jeremia war die Hand Ahikams, des Sohnes Saphans, daß er nicht dem Volk in die Hände kam, daß sie ihn töteten. (2. Könige 22.12)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.