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Jeremia - Kapitel 26

Jeremias Tempelrede, seine Gefangennahme und Freilassung

1 Im Anfang des Königreichs Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda, geschah dies Wort vom HERRN und sprach: 2 So spricht der HERR: Tritt in den Vorhof am Hause des HERRN und predige allen Städten Juda's, die da hereingehen, anzubeten im Hause des HERRN, alle Worte, die ich dir befohlen habe ihnen zu sagen, und tue nichts davon; 3 ob sie vielleicht hören wollen und sich bekehren, ein jeglicher von seinem bösen Wesen, damit mich auch reuen möchte das Übel, das ich gedenke ihnen zu tun um ihres bösen Wandels willen. (Jeremia 36.3) 4 Und sprich zu ihnen: So spricht der HERR: Werdet ihr mir nicht gehorchen, daß ihr nach meinem Gesetz wandelt, das ich euch vorgelegt habe, 5 daß ihr hört auf die Worte meiner Knechte, der Propheten, welche ich stets zu euch gesandt habe, und ihr doch nicht hören wolltet: (Jeremia 25.4) 6 so will ich's mit diesem Hause machen wie mit Silo und diese Stadt zum Fluch allen Heiden auf Erden machen. (1. Samuel 4.4) (1. Samuel 4.12) (Jeremia 7.12-14) 7 Da nun die Priester, Propheten und alles Volk hörten Jeremia, daß er solche Worte redete im Hause des HERRN,
8 und Jeremia nun ausgeredet hatte alles, was ihm der HERR befohlen hatte, allem Volk zu sagen, griffen ihn die Priester, Propheten und das ganze Volk und sprachen: Du mußt sterben! 9 Warum weissagst du im Namen des HERRN und sagst: Es wird diesem Hause gehen wie Silo, daß niemand mehr darin wohne? Und das ganze Volk sammelte sich im Hause des HERRN wider Jeremia. 10 Da solches hörten die Fürsten Juda's gingen sie aus des Königs Hause hinauf ins Haus des HERRN und setzten sich vor das neue Tor des HERRN.
11 Und die Priester und Propheten sprachen vor den Fürsten und allem Volk: Dieser ist des Todes schuldig; denn er hat geweissagt wider diese Stadt, wie ihr mit euren Ohren gehört habt. (Apostelgeschichte 6.13) 12 Aber Jeremia sprach zu allen Fürsten und zu allem Volk: Der HERR hat mich gesandt, daß ich solches alles, was ihr gehört habt, sollte weissagen wider dies Haus und wider diese Stadt. 13 So bessert nun euer Wesen und Wandel und gehorcht der Stimme des HERRN, eures Gottes, so wird den HERRN auch gereuen das Übel, das er wider euch geredet hat. (Jeremia 7.3) 14 Siehe, ich bin in euren Händen; ihr mögt es machen mit mir, wie es euch recht und gut dünkt. 15 Doch sollt ihr wissen: wo ihr mich tötet, so werdet ihr unschuldig Blut laden auf euch selbst, auf diese Stadt und ihre Einwohner. Denn wahrlich, der HERR hat mich zu euch gesandt, daß ich solches alles vor euren Ohren reden soll. 16 Da sprachen die Fürsten und das ganze Volk zu den Priestern und Propheten: Dieser ist des Todes nicht schuldig; denn er hat zu uns geredet im Namen des HERRN, unsers Gottes.
17 Und es standen etliche der Ältesten im Lande und sprachen zum ganzen Haufen des Volks: 18 Zur Zeit Hiskias, des Königs in Juda, war ein Prophet, Micha von Moreseth, und sprach zum ganzen Volk Juda: So spricht der HERR Zebaoth: Zion wird wie ein Acker gepflügt werden, und Jerusalem wird zum Steinhaufen werden und der Berg des Tempels zu einer wilden Höhe. (Micha 3.12) 19 Doch ließ ihn Hiskia, der König Juda's und das ganze Juda darum nicht töten; ja sie fürchteten vielmehr den HERRN und beteten vor dem HERRN. Da reute auch den HERRN das Übel, das er wider sie geredet hatte. Darum täten wir sehr übel wider unsre Seelen. (Jeremia 18.8)

Hinrichtung des Propheten Uria

20 So war auch einer, der im Namen des HERRN weissagte, Uria, der Sohn Semajas, von Kirjath-Jearim. Derselbe weissagte wider diese Stadt und wider das Land gleichwie Jeremia.
21 Da aber der König Jojakim und alle seine Gewaltigen und die Fürsten seine Worte hörten, wollte ihn der König töten lassen. Und Uria erfuhr das, fürchtete sich und floh und zog nach Ägypten. 22 Aber der König Jojakim schickte Leute nach Ägypten, Elnathan, den Sohn Achbors, und andere mit ihm; 23 die führten ihn aus Ägypten und brachten ihn zum König Jojakim; der ließ ihn mit dem Schwert töten und ließ seinen Leichnam unter dem gemeinen Pöbel begraben. 24 Aber mit Jeremia war die Hand Ahikams, des Sohnes Saphans, daß er nicht dem Volk in die Hände kam, daß sie ihn töteten. (2. Könige 22.12)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.