zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 25

Die siebzigjährige Gefangenschaft bis zum Untergang Babels

1 Dies ist das Wort, welches zu Jeremia geschah über das ganze Volk Juda im vierten Jahr Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs in Juda (welches ist das erste Jahr Nebukadnezars, des Königs zu Babel), 2 welches auch der Prophet Jeremia redete zu dem ganzen Volk Juda und zu allen Bürgern zu Jerusalem und sprach:
3 Es ist vom dreizehnten Jahr an Josias, des Sohnes Amons, des Königs Juda's, des HERRN Wort zu mir geschehen bis auf diesen Tag, und ich habe euch nun dreiundzwanzig Jahre mit Fleiß gepredigt; aber ihr habt nie hören wollen. 4 So hat der HERR auch zu euch gesandt alle seine Knechte, die Propheten, fleißig; aber ihr habt nie hören wollen noch eure Ohren neigen, daß ihr gehorchtet, 5 da er sprach: Bekehrt euch, ein jeglicher von seinem bösen Wesen, so sollt ihr in dem Lande, das der HERR euch und euren Vätern gegeben hat, immer und ewiglich bleiben. (Jeremia 18.11) 6 Folget nicht andern Göttern, daß ihr ihnen dienet und sie anbetet, auf daß ihr mich nicht erzürnt durch eurer Hände Werk und ich euch Unglück zufügen müsse. 7 Aber ihr wolltet mir nicht gehorchen, spricht der HERR, auf daß ihr mich ja wohl erzürntet durch eurer Hände Werk zu eurem eigenen Unglück. 8 Darum so spricht der HERR Zebaoth: Weil ihr denn meine Worte nicht hören wollt,
9 siehe, so will ich ausschicken und kommen lassen alle Völker gegen Mitternacht, spricht der HERR, auch meinen Knecht Nebukadnezar, den König zu Babel, und will sie bringen über dies Land und über diese Völker, so umherliegen, und will sie verbannen und verstören und zum Spott und zur ewigen Wüste machen, (Jeremia 27.6) 10 und will herausnehmen allen fröhlichen Gesang, die Stimme des Bräutigams und der Braut, die Stimme der Mühle und das Licht der Lampe, (Jeremia 16.9) 11 daß dies ganze Land wüst und zerstört liegen soll. Und sollen diese Völker dem König zu Babel dienen siebzig Jahre. (2. Chronik 36.21) (Esra 1.1) (Jeremia 29.10) (Daniel 9.2) 12 Wenn aber die siebzig Jahre um sind, will ich den König zu Babel heimsuchen und dies Volk, spricht der HERR, um ihre Missetat, dazu das Land der Chaldäer, und will es zur ewigen Wüste machen.
13 Also will ich über dies Land bringen alle meine Worte, die ich geredet habe wider sie (nämlich alles, was in diesem Buch geschrieben steht, das Jeremia geweissagt hat über alle Völker). 14 Und sie sollen auch großen Völkern und großen Königen dienen. Also will ich ihnen vergelten nach ihrem Verdienst und nach den Werken ihrer Hände.

Der Zornbecher für alle Völker

15 Denn also spricht zu mir der HERR, der Gott Israels: Nimm diesen Becher Wein voll Zorns von meiner Hand und schenke daraus allen Völkern, zu denen ich dich sende, (Jesaja 51.17) (Jeremia 51.7) (Offenbarung 14.10)
16 daß sie trinken, taumeln und toll werden vor dem Schwert, das ich unter sie schicken will. 17 Und ich nahm den Becher von der Hand des HERRN und schenkte allen Völkern, zu denen mich der HERR sandte,
18 nämlich Jerusalem, den Städten Juda's, ihren Königen und Fürsten, daß sie wüst und zerstört liegen und ein Spott und Fluch sein sollen, wie es denn heutigestages steht; 19 auch Pharao, dem König in Ägypten, samt seinen Knechten, seinen Fürsten und seinem ganzen Volk; 20 allen Ländern gegen Abend, allen Königen im Lande Uz, allen Königen in der Philister Lande, samt Askalon, Gaza, Ekron und den übrigen zu Asdod; 21 denen zu Edom, denen zu Moab, den Kindern Ammon; 22 allen Königen zu Tyrus, allen Königen zu Sidon, den Königen auf den Inseln jenseit des Meeres; 23 denen von Dedan, denen von Thema, denen von Bus und allen, die das Haar rundherum abschneiden; (Jeremia 9.25) 24 allen Königen in Arabien, allen Königen gegen Abend, die in der Wüste wohnen; 25 allen Königen in Simri, allen Königen in Elam, allen Königen in Medien; 26 allen Königen gegen Mitternacht, in der Nähe und Ferne, einem mit dem andern, und allen Königen auf Erden, die auf dem Erdboden sind; und der König zu Sesach soll nach diesen trinken. 27 Und sprich zu ihnen: So spricht der HERR Zebaoth, der Gott Israels: Trinket, daß ihr trunken werdet, speiet und niederfallt und nicht aufstehen könnt vor dem Schwert, das ich unter euch schicken will.
28 Und wo sie den Becher nicht wollen von deiner Hand nehmen und trinken, so sprich zu ihnen: Also spricht der HERR Zebaoth: Nun sollt ihr trinken! 29 Denn siehe, in der Stadt, die nach meinem Namen genannt ist, fange ich an zu plagen; und ihr solltet ungestraft bleiben? Ihr sollt nicht ungestraft bleiben; denn ich rufe das Schwert herbei über alle, die auf Erden wohnen, spricht der HERR Zebaoth. (Jeremia 49.12) (1. Petrus 4.17) 30 Und du sollst alle diese Wort ihnen weissagen und sprich zu ihnen: Der HERR wird brüllen aus der Höhe und seinen Donner hören lassen aus seiner heiligen Wohnung; er wird brüllen über seine Hürden; er wird singen ein Lied wie die Weintreter über alle Einwohner des Landes, des Hall erschallen wird bis an der Welt Ende. (Hosea 11.10) (Amos 1.2) (Joel 4.16)
31 Der HERR hat zu rechten mit den Heiden und will mit allem Fleisch Gericht halten; die Gottlosen wird er dem Schwert übergeben, spricht der HERR. 32 So spricht der HERR Zebaoth: Siehe, es wird eine Plage kommen von einem Volk zum andern, und ein großes Wetter wird erweckt werden aus einem fernen Lande.
33 Da werden die Erschlagenen des HERRN zu derselben Zeit liegen von einem Ende der Erde bis an das andere Ende; die werden nicht beklagt noch aufgehoben noch begraben werden, sondern müssen auf dem Felde liegen und zu Dung werden. (Jeremia 7.33) 34 Heulet nun, ihr Hirten, und schreiet, wälzet euch in der Asche, ihr Gewaltigen über die Herde; denn die Zeit ist hier, daß ihr geschlachtet und zerstreut werdet und zerfallen müßt wie ein köstliches Gefäß. (Jeremia 23.1) 35 Und die Hirten werden nicht fliehen können, und die Gewaltigen über die Herde werden nicht entrinnen können. 36 Da werden die Hirten schreien, und die Gewaltigen über die Herde werden heulen, daß der HERR ihre Weide so verwüstet hat 37 und ihre Auen, die so wohl standen, verderbt sind vor dem grimmigen Zorn des HERRN. 38 Er hat seine Hütte verlassen wie ein junger Löwe, und ist also ihr Land zerstört vor dem Zorn des Tyrannen und vor seinem grimmigen Zorn. (Jeremia 4.7)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.